14.52

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! (Der Redner trägt ein T-Shirt mit der Aufschrift: „Antibasti“. – Ruf: Antibasti!) Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Zur Europäischen Ermittlungsanord­nung ist festzuhalten (Unruhe im Saal – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen), dass es sich dabei um eine Verfassungsbestimmung handelt, und letztendlich um eine vernünftige Verfassungsbestimmung. (Abg. Gudenus – auf das T-Shirt des Abg. Wittmann weisend, auf dem wegen des darüber getragenen Sakkos nicht alle Buch­staben sichtbar sind –: Taliban?)

Wir haben das Gesetz für die Landesverwaltungsgerichtshöfe und für die Bundes­verwaltungsgerichtshöfe betreffend die Zuständigkeiten absichtlich sehr eng gefasst, sodass wir deren Zuständigkeiten für diese Rechtshilfeersuchen jetzt erweitern.

In guter Form, wie im Verfassungsausschuss üblich, wurden auch jene technischen Dinge, die an diesem Gesetz nicht so gestimmt haben, in weiteren Verhandlungen bis heute bereinigt, sodass auch wir diesem Gesetz zustimmen können.

Wenn wir aber schon bei guter Form und beim Verfassungsrecht sind, möchte ich doch auch einige Worte zur Führung dieses Hauses verlieren, und zwar möchte ich als Vorsitzender des Verfassungsausschusses Folgendes dazu sagen: Es war üblich, dass man sich an die Usancen dieses Hauses gehalten hat, und es war so, dass sich die Präsidenten bisher als Präsidenten der dritten Gewalt verstanden haben, nämlich der Legislative, und nicht als Anhängsel der Regierung und nicht als Hausmeister der Regierung. Ich glaube, dass es in diesem Machtbalancefeld notwendig ist, auch die Rechte der dritten Gewalt zu vertreten. (Beifall bei der SPÖ.)

Sie (in Richtung Präsident Sobotka) erfüllen diese Anforderungen nicht, aber ich erwarte mir, dass die Präsidentschaft so ausgeführt wird, wie sie in der Verfassung verankert ist, nämlich als Präsidentschaft der dritten Gewalt und nicht als Anhängsel der Exekutive.

Man sollte endlich damit aufhören, die Usancen, die in diesem Hause über 50 Jahre üblich waren, zu missbrauchen, indem man die Zuweisung an jene Ausschüsse gewährleistet, die dafür zuständig sind, und nicht Umgehungshandlungen setzt. (Beifall bei der SPÖ.)

Es wäre auch die Aufgabe des Präsidenten, dafür Sorge zu tragen, dass Gesetze ordentlich begutachtet werden und nicht Husch-Pfusch-Ausschussbegutachtungen durch dieses Haus getrieben werden, was tatsächlich einer Umgehung dieses Hauses gleichkommt. Ich halte auch das für Ihre Verantwortung, und diese Verantwortung erfüllen Sie ebenfalls nicht. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich ersuche Sie daher, erstens einmal in Ihrer Verantwortung vor der Verfassung Ihre Rolle endlich so wahrzunehmen, wie sie diesem Haus entspricht, dass Sie auch mit Selbstbewusstsein gegen die Regierung auftreten, wenn Sie zum Beispiel Polemik von der Regierungsbank zu unterbinden haben – das war bisher hier üblich und auch da sind Sie Ihrer Verantwortung nicht nachgekommen (Ruf: Stimmt!) –, und ich erwarte mir, dass die Führung dieses Hauses endlich wieder in geordnete Bahnen kommt.

Wir sind bereit, bei Verfassungsbestimmungen mitzuarbeiten; Sie sind nicht bereit, das Haus in jener Form zu führen, wie es Präsidenten vor Ihnen hervorragend gemacht haben, und da waren auch Präsidenten der Freiheitlichen und genauso der ÖVP dabei. (Abg. Kassegger: Ja, der Herr Graf!) Herr Khol hat das Haus der Verfassung ent­sprechend hervorragend vertreten, Sie tun das nicht. Machen Sie Ihre Verantwortung fest und machen Sie Ihren Job so, wie er auszuführen ist, eben in Verantwortung der Verfassung! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Hoyos-Trauttmansdorff. – Abg. Martin Graf: Als Nächstes wünscht du dir wieder mich zurück! Danke für das Lob! – Ruf: ... abgewählter Herr Wittmann!)

14.56

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gerstl. – Bitte.