18.07

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Auch das ist wieder eines jener Vorhaben, die eigentlich völlig unnotwendigerweise in einer Art und Weise aufgesetzt worden sind, dass normalerweise nichts Gescheites dabei herauskommen kann, weil überhudelt, weil nicht wirklich durchdiskutiert – und das völlig unverständlicherweise! Erneut gab es auch da wieder eine Anweisung der Bundesregierung – und da des Herrn Bundeskanzlers Kurz –, etwas in einem Zeitraum umzusetzen, in dem das halt normalerweise nicht passiert. Das Justizministerium hat das versucht, hat auch wirklich in Diskussionen, auch noch gestern, glaube ich, mit der Stadt Wien, Verbesserungen geschaffen, wobei die Subsidiarität der Regelungen auf Bundesebene festgelegt wird, wo Landesrecht etwas anderes, Spezifisches vorsieht.

Ich halte das auch für sehr sinnvoll und möchte hier auch danken. Aber die Rah­menbedingungen, die von Bundeskanzler Kurz vorgegeben worden sind, sind schlicht und einfach nicht zu erfüllen. Daher stellt sich schon die Frage, inwieweit es wirklich notwendig ist, dass eine an sich informiert sein sollende – wir wissen ja, welches Studium er betreibt –, aber tatsächlich nicht informierte Person die Vorgaben geben kann, dass man hier solch ein Chaos zusammenbringt wie jetzt, wo dann immer ein anderer Minister mehr oder weniger sein Gesicht für das Chaos, das entstanden ist, herhalten soll.

Mir tut das jetzt wirklich leid, das sage ich auch. Mir tut es auch leid für das Haus, weil ich weiß, dass hier großes Interesse daran besteht, das sachlich zu bearbeiten, aber es geht halt nicht, meine Damen und Herren. Und wenn man berücksichtigt, dass jetzt eine Norm vorgesehen ist, wonach sich erst bei Strafsätzen ab 50 000 Euro – es ist ja heute schon mehrfach angesprochen worden – das Regime des notwendigen Nach­weises des Verschuldens plötzlich dahin gehend ändert, dass derjenige, der dieses Delikt begangen hat, sagen kann: Ich bin unschuldig, weist mir das nach!, aber bei allen anderen, die unter 50 000 Euro sind, automatisch einmal die Verschuldens­vermu­tung gilt, dann kann das ja aus meiner Sicht verfassungsrechtlich schon nicht halten, weil es absolut unsachlich ist.

Warum gerade 50 000 Euro? – Sie hätten ja genauso gut 10 000 oder 5 000 Euro nehmen können, aber die größtmögliche Summe bedeutet natürlich, dass man sagt, es sollen alle in diesem Land gestraft werden, aber nur die Vermögenden, die Industrie und so weiter nicht. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Noll.)

Jetzt frage ich Sie, ob Sie das unter vier Augen, in Gesprächen untereinander für sachlich erachten würden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendjemand unter Ihnen dabei ist, der sagt: Ja, völlig klar, 50 000 Euro, da ist eine klare Zäsur. Diejenigen, die unter dieser Summe sind, sollen sich irgendwie erhängen, die sollen halt schauen, wie sie zurande kommen, aber ab 50 000 ist das eine so großartige Strafe, da muss man jedenfalls eine Unschuldsvermutung einziehen.

Dadurch werden diese Leute natürlich ermuntert werden, weiterhin zu agieren, weiter­hin auch die Umwelt, die Bevölkerung, die Mitarbeiter, alle zu behelligen, zu belästigen, weil sie sagen können: Mein Gott, mit dem neuen Regime, Gott sei Dank – danke, Herr Kurz –, wurde uns eine neue Welt geschaffen, in der allen rundherum die Dinge um die Ohren fliegen. – Aber das interessiert Sie nicht.

Ich halte das auch charakterlich, politisch-charakterlich für eine absolute Unzumut­barkeit. Daher ist es naheliegend, dass wir da nicht zustimmen können. Aber nichts­des­to­weniger bedanke ich mich noch einmal beim Ministerium, dass der Versuch unternommen worden ist, nach Maßgabe dessen, was halt möglich ist – es ist halt der Herr Kurz, der das vorgegeben hat –, noch das Beste herauszuholen. Es ist verbessert worden, aber es sind eigentlich die Grundvoraussetzungen so gelegt worden, dass es schlicht und einfach für alle Beteiligten, auch für Sie, Herr Minister, unzumutbar war. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Noll.)

18.11

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Smodics-Neumann ist zu Wort gemeldet. – Bitte.