18.25

Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Abgeordnetenkollegen! Besucher auf der Galerie, herzlich willkom­men! „Auch übersetzt versteht man nicht, wenn einer bürokratisch spricht.“ – Das sagte der Dichter Erhard Horst Bellermann. Und tatsächlich gibt es manches, das für Bür­gerinnen und Bürger wie für Unternehmerinnen und Unternehmer in Österreich nicht verständlich ist.

In vielen Bereichen gibt es unverhältnismäßig hohe Strafen für geringfügige Übertre­tungen, oftmals verbunden mit langwierigen Verwaltungsverfahren. Um jedoch eine für den Bürger nachvollziehbare Rechtsprechung zu garantieren und den Wirtschafts­standort Österreich zu stärken, sind schnelle Verwaltungsverfahren und angemessene Konsequenzen bei Übertretungen ein maßgeblicher Faktor. Der aktuelle Tagesord­nungspunkt gibt Behörden die Option, bei geringfügigen Übertretungen ohne Vorsatz vorerst von einer Strafe abzusehen und stattdessen zu beraten und zu einer Korrektur des Missstandes aufzufordern. Erfolgt diese Korrektur innerhalb einer angemessenen Frist nicht, kommt es selbstverständlich zur Einleitung eines Strafverfahrens.

Mit dem begrüßenswerten Ansatz Beraten statt strafen soll die Möglichkeit gegeben werden, die Übertretungen zu beenden, bevor es zu Strafen kommt. Für diesen Ansatz muss natürlich auch klar abgegrenzt sein, wo er keinesfalls gilt, nämlich wenn eine Übertretung innerhalb der letzten drei Jahre vor Feststellung der Übertretung bereits Gegenstand einer Beratung und schriftlichen Aufforderung durch die Behörde war oder zu dieser einschlägige, noch nicht getilgte Verwaltungsstrafen bei der Behörde aufscheinen. In diesen Fällen kommt Beraten statt strafen nicht zur Anwendung, und auch dann – der Herr Minister hat es schon gesagt –, wenn ein Vorsatz erkennbar ist oder die Geringfügigkeit nicht gegeben ist.

Ich erachte es als richtig und wichtig, den Behörden diese Unterscheidung zu ermög­lichen, nämlich zwischen einer unwissentlichen Übertretung ohne weitreichende Kon­sequen­zen und einem vorsätzlichen Rechtsbruch.

Ich darf bei dieser Gelegenheit auch darauf hinweisen, dass der Grundsatz Beraten statt strafen auch beim Arbeitsinspektionsgesetz zur Anwendung kommt. Im Jahr 1992 wurde dies eingeführt – einstimmig eingeführt –, und umso unverständlicher und bedauernswerter ist es, dass dieser Grundsatz, der sich über Jahrzehnte auch in dieser Materie bewährt hat, nun von der SPÖ und von der Liste P nicht mehr weiter verfolgt und abgelehnt wird.

Es sollte in unserem Interesse, im Interesse der politisch Verantwortlichen sein, die Rechtsprechung effizienter und nachvollziehbarer zu gestalten und Bestrafung zu ver­meiden, wo es sinnvollere Möglichkeiten gibt. Mit dem vorliegenden Antrag können wir einen weiteren Teil dazu beitragen, und ich lade Sie ein, hier zuzustimmen. – Besten Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

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