Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist somit geschlossen.
Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 11: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz über die Europäische Ermittlungsanordnung in Verwaltungsstrafsachen in 188 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Gerstl, Dr. Wittmann, Mag. Stefan, Dr. Scherak und Dr. Noll einen Zusatzantrag eingebracht.
Ich lasse zunächst über den erwähnten Zusatzantrag und schließlich über den Gesetzentwurf abstimmen.
Da der vorliegende Gesetzentwurf Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Die Abgeordneten Mag. Gerstl, Dr. Wittmann, Mag. Stefan, Dr. Scherak und Dr. Noll haben einen Zusatzantrag eingebracht, der sich auf die Anfügung eines neuen Absatzes 5 in § 6 bezieht.
Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig, und somit ist der Antrag angenommen.
Nun kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür die Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist ebenso einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich darf die Damen und Herren, die auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen ersuchen. – Auch das ist einstimmig. Damit ist der Gesetzentwurf in dritter Lesung angenommen.
Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 12: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz, das Verwaltungsstrafgesetz und das Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz geändert werden, in 227 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Gerstl, Mag. Stefan, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.
Weiters liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Dr. Noll vor.
Ich werde zunächst über die von dem erwähnten Abänderungsantrag sowie vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile – der Systematik des Gesetzentwurfes folgend – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Gerstl, Mag. Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend Art. 3 Z 14.
Wer dem seine Zustimmung erteilt, den ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit.
Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Art. 3 Z 18 in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer dafür ist, den bitte ich auch, ein Zeichen zu geben. – Das ist die Mehrheit. Damit ist der Antrag angenommen.
Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes, und ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich darf die Damen und Herren, die zustimmen, bitten, ein Zeichen zu geben. – Das ist die Mehrheit. Damit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.
Ich danke.