18.42

Abgeordnete Dr. Irmgard Griss (NEOS): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich kann mich in den wesentlichen Punkten meinem Vorredner anschließen: Das ist eine Schutzlücke, die derzeit besteht, und man muss beobachten, wie sich das in der Praxis auswirkt. Man wird daher, da bin ich ganz Ihrer Meinung, das Gesetz evaluieren müssen. Ich glaube überhaupt, dass das Erwachsenenschutz-Ge­setz ein gutes Beispiel für ein Gesetz wäre, das ein bestimmtes Ablaufdatum hat. Das ist – da wähle ich auch Ihre Worte, Herr Abgeordneter Reifenberger – eine Gratwan­derung zwischen Selbstbestimmung und Schutz, und man muss sich genau an­schauen, wie sich das in der Praxis auswirkt. Es gibt viele Beschwerden im Zusam­menhang mit Sachwalterschaften, weil viele Leute unzufrieden sind. Das, was jetzt geschieht, ist das, was man so schön einen Paradigmenwechsel nennt; man muss sich anschauen, wie sich das auswirkt.

Ich möchte aber noch einen anderen Punkt ansprechen, und zwar folgenden: Wir haben in Österreich mehr als 50 000 Sachwalterschaften, und all diese Sachwalter­schaf­ten müssen jetzt überprüft werden, weil es in Zukunft, seit 1. Juli 2018, maßge­schneiderte Lösungen für Menschen gibt, die in ihrer Entscheidungsfähigkeit beschränkt sind. Man muss sich anschauen, was diese Menschen brauchen, wo man sie unter­stüt­zen muss und wer dafür infrage kommt. Mein Vorredner hat es bereits gesagt: jemand aus der Verwandtschaft, ein Gesetzlicher, ein frei Gewählter oder es muss gerichtlich jemand bestellt werden oder es gibt eine Vorsorgevollmacht, wie auch immer. Das wird jedenfalls ein großer Aufwand für die Gerichte sein, und leider hat man das nicht berücksichtigt; es wurden nicht mehr Stellen für die Gerichte geschaffen. Also die sehr berechtigten Wünsche der Gerichte, der RichterInnenvereinigung nach mehr Personalressourcen für die Justiz, gerade im Zusammenhang mit dem Erwach­se­nenschutz-Gesetz, wurden nicht berücksichtigt.

Wozu führt das? – Das führt dazu, dass für viele Menschen diese maßgeschneiderten Lösungen später kommen werden. Für viele Menschen wird die Lösung zu spät kom­men, denn es sind sehr oft alte und ältere Menschen, die eben nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu besorgen, und die bisher einen Sachwalter be­kom­men haben. Für viele dieser Menschen, die in ihrer Entscheidungsfähigkeit be­schränkt sind, besteht nun vielleicht nicht die Möglichkeit für eine Lösung, die ihren Bedürfnissen entspricht, weil einfach die Ressourcen dafür nicht vorhanden sind. Ich verstehe das, ehrlich gesagt, nicht, denn das ist ein ganz wichtiger Bereich, in dem die Fürsorgepflicht des Staates eine ganz große Rolle spielt.

Ich würde mich bezüglich des Rechts, Fehler zu begehen, nicht Ihrer Einschätzung anschließen, Herr Abgeordneter Reifenberger! Ich glaube nicht, dass es darum gehen kann, sondern es muss darum gehen, den besten Ausgleich zwischen Selbstbestim­mung und notwendigem Schutz zu finden. Man muss sich die Sache immer genau an­schauen, und dazu braucht man Personal. Ich glaube, dass das im Sinne der Men­schen, die das brauchen, gut investiertes Geld gewesen wäre oder gut investiertes Geld wäre; es ist ja nicht aller Tage Abend, es sind ja fünf Jahre Zeit. Ich glaube, dass man die Justiz auf jeden Fall besser ausstatten muss. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

18.46

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Mahrer ist zu Wort gemel­det. – Bitte.