19.01

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Vor allem geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger! Wir arbeiten hier im Hohen Haus als Ihre Repräsentanten, um in unserer Verantwortung gute Gesetze für Sie zu machen. Natürlich findet ein Großteil unserer Arbeit in den Ausschüssen statt. Da werden Sie über die Berichterstattung informiert, und an öffentlichen Sitzungsteilen können Sie auch persönlich teilnehmen.

Es ist uns aber wichtig, dass wir hier bei den Diskussionen im Plenum Inhalte, Sicht­weisen, unsere Meinung und die Gründe, warum wir diese Gesetze so für Sie gestaltet haben, darlegen können – bei all den verschiedenen Zielrichtungen, bei all den ver­schiedenen Beweggründen, die dahinterstehen. Es ist uns also wichtig, dass wir Sie informiert halten, und nach der einstimmigen Beschlussfassung im Justizausschuss, mit der wir eine Änderung des Urheberrechtsgesetzes vornehmen, ist es nunmehr möglich, Ihnen zukünftig die Plenarsitzungen über Video-on-Demand langfristig zur Verfü­gung zu stellen.

Warum war das notwendig? – Die Zulässigkeit der Nutzung war aus urheberrechtlichen Gründen nur für die Berichterstattung und nicht zu Informationszwecken möglich, was aber die Voraussetzung dafür ist, dass man die Debattenbeiträge langfristig über die Videoplattform abrufen kann. Das heißt, sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger, wir freuen uns, wenn Sie live bei unseren Sitzungen dabei sind, Sie können aber in Zukunft auch weit über sieben Tage hinaus, sozusagen eine digitale Ewigkeit, unsere Plenardebatten anhören. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der FPÖ sowie des Abg. Kern.)

Dafür bedanke ich mich sehr, nicht nur für die Einstimmigkeit, sondern vor allem bei unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern für das Interesse an unseren Debatten, denn von ihrer Meinungsbildung lebt die Vielfalt in unserer Demokratie.

Der zweite Kernpunkt dieser Novelle ist die Umsetzung des Vertrags von Marrakesch, der einen erleichterten Zugang zu veröffentlichten Werken für blinde, sehbehinderte oder anderweitig lesebehinderte Personen schafft. Wir erleichtern für diese Menschen, die es im Leben wahrlich schon schwer genug haben, den barrierefreien Zugang zu Büchern, Zeitungen und anderem gedruckten Material in einem barrierefreien Format, zum Beispiel in Brailleschrift oder als Hörbücher.

Das Besondere daran ist: Wenn sich ein seh- oder lesebehinderter Mensch privat eine Kopie macht, dann ist das kostenlos; wenn sogenannte befugte Stellen, also NGOs, Behindertenvereine oder Bibliotheken, diese Werke herstellen, dann können die Verwertungsgesellschaften von diesen eventuell einen Beitrag verlangen, aber darüber hinaus nicht. Wir stellen daher einerseits sicher, dass diese Kopien ohne Zustimmung des Urhebers gemacht werden können, und andererseits, in einem weiteren Para­grafen, dass der Austausch dieser gezogenen Kopien auch grenzüberschreitend durch­geführt werden kann. Ich finde das sehr vernünftig, ich finde das sehr gelungen.

Alle Parteien unseres Hauses haben dieser Vorlage zugestimmt. Im Sinne dessen, was ich am Anfang gesagt habe, ist es ein gutes Gesetz für die Menschen in unserem Land. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

19.04

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Troch. – Bitte.