19.04

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Unsere Novelle des Urheberrechtsgesetzes bringt vor allem für Menschen, die blind sind, für Menschen mit Seh- und Lesebehinderungen wesentliche Verbesserun­gen. Wie bekannt ist, vollziehen wir hier eine Richtlinie der Europäischen Union. Euro­paweit wird es eine einheitliche Regelung zur Werknutzung für Menschen mit Seh­behinderungen geben.

Mit dem Vertrag von Marrakesch bekennen sich alle Länder der Europäischen Union zur Barrierefreiheit für blinde Menschen, für Menschen mit Einschränkungen beim Lesen und beim Sehen. Österreich hat diesen Vertrag im Wesentlichen schon vollzo­gen, es geht nun um die exakte Übertragung der EU-Richtlinie in österreichisches Recht.

Was die Medien betrifft, so geht es dabei um Bücher, um Magazine, um Zeitschriften, um Zeitungen, sogar um Notenblätter – das ist beispielsweise für das Musikland Öster­reich, denke ich, spannend und richtig – und natürlich auch um Hörbücher. Es geht dabei um die Übertragung dieser Medien in ein barrierefreies Format, und es geht vor allem auch – was für Menschen mit Einschränkungen wichtig ist – um die gemein­nützige, nicht gewinnorientierte Verbreitung zugunsten von blinden Menschen.

Blinde Menschen haben auch Menschenrechte; ich denke, dass es gerade in Zeiten wie diesen tatsächlich wieder aktuell ist, das zu sagen. Menschen mit Behinderung ver­dienen mehr Aufmerksamkeit, verdienen auch mehr Chancengleichheit, und ich denke, während der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft sollte die Regierung höchste Aufmerksamkeit auf den europäischen Accessibility Act legen, der als Richtlinie ge­währ­leisten soll, dass Menschen mit Behinderungen einen guten Zugang und Barriere­freiheit in Bezug auf wirtschaftliche Produkte und Dienstleistungen haben.

Die SPÖ wird der Regierung dabei genau auf die Finger schauen müssen, denn in Zeiten wie diesen, in denen meiner Meinung nach die soziale Sicherheit wieder aus dem Lot geraten wird, muss man darauf schauen, dass gerade Behinderte nicht unter die Räder kommen. Das Ende der Aktion 20 000 bedeutet ja nicht nur für 20 000 ältere Arbeitnehmer schwierige Bedingungen, sondern gerade auch für ältere Arbeitnehmer mit Behinderungen schwierigere Bedingungen am Arbeitsmarkt; und das neue Arbeits­zeitgesetz mit dem 12-stündigen Arbeitstag und mit der 60-Stunden-Woche wird ge­rade auch für Menschen mit Behinderungen die Situation am Arbeitsmarkt nicht leich­ter machen. (Beifall bei der SPÖ.)

Diese Situation von Menschen, die es quasi von Natur aus schwerer am Arbeitsmarkt haben, sieht ja nicht nur die SPÖ kritisch; das sieht auch die Österreichische Bischofskonferenz so, das sieht der Österreichische Gewerkschaftsbund so, und das sehen die Sozialmediziner so. Daher braucht es eine ganz klare Kontrolle dieser Bundesregierung, die meines Erachtens eine Tendenz aufweist, die ins Unsoziale geht. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.08

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Abgeordneter Harald Stefan ist zu Wort gemel­det. – Bitte.