21.15

Abgeordnete Rebecca Kirchbaumer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geehrte Rechnungshofpräsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Herr Rossmann, Sie machen mich sprachlos, unglaublich (allgemeine Heiterkeit sowie Beifall bei der ÖVP) – und das ist schwer, glauben Sie mir!

Der Rechnungshof überprüfte die Indikatoren zur Umsetzung des Gleichstellungsziels und die umgesetzten einkommensteuerrechtlichen Maßnahmen des Finanzamtes bei der Steuerreform 2015. Das Finanzministerium hatte folgendes Gleichstellungsziel definiert: „Bessere Verteilung der Erwerbsarbeit wie auch der unbezahlten Arbeit zwischen Frauen und Männern“.

Sehr geehrte Damen und Herren! Der Unterschied zwischen den Gehältern von Män­nern und Frauen lag im Jahr 2011 bei 18,5 Prozent. Was hat nun das Finanzministe­rium gemacht? – Das Finanzministerium hat es sich zum Ziel gesetzt, diesem Effekt entgegenzuwirken, indem es zum einen negative Anreize minimierte und zum anderen weitere Anreize dafür setzte, die Stundenzahlen in Richtung Vollzeit zu erhöhen.

Wir müssen uns aber auch darüber im Klaren sein, dass steuerliche Maßnahmen für eine umfassende Erreichung des Gleichstellungsziels allein nicht ausreichen. Das Steuersystem kann nur eine Unterstützung darstellen. Jedoch hob der Rechnungshof positiv hervor, dass etwa mit den Tarifsenkungen im Zuge der Steuerreform 2015 und 2016 die Erwerbsanreize erhöht wurden. Schließlich wurde der Gender Pay Gap bis zum Jahr 2016 auf 17,2 Prozent gesenkt.

Des Weiteren hat das Finanzministerium beim Wifo eine Studie zu den gesetzlichen Maßnahmen hinsichtlich des Gleichstellungsziels in Auftrag gegeben. Diese wurde im Oktober 2017 veröffentlicht, und sie kommt zu dem Schluss, dass die Steuerreform positive Erwerbsanreize geschaffen hat. (Abg. Plessl: Welche Steuerreform?) Dies wird etwa durch die Senkung des Einkommensteuersatzes erreicht, und damit wird das Gleichstellungsziel unterstützt.

Zudem werden etwa mit dem heute beschlossenen Familienbonus Plus und mit der bevorstehenden Arbeitszeitflexibilisierung die Anreize für Frauen erhöht, die Stunden­anzahl zu erhöhen und damit die volle steuerliche Erleichterung auszuschöpfen. (Bei­fall bei ÖVP und FPÖ.)

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Ausmaß und die Struktur der Erwerbs­tätigkeit von Frauen nicht alleine vom steuerlichen Abgabensystem abhängen, sondern auch von der Flexibilität der Arbeitswelt – Stichwort Arbeitszeitflexibilisierung für Teil­zeit­mitarbeiterinnen, die durch Mehrstunden an einzelnen Tagen näher zur Vollzeitbe­schäftigung kommen. Es gibt eine Vielzahl an Gründen, warum Frauen und auch Männer in Teilzeit arbeiten möchten.

Hinsichtlich des Gender Pay Gaps hat sich das Finanzministerium Ziele gesetzt, die­sen möglichst zu verringern. Das Finanzministerium wird in der laufenden Legislatur­periode – und das können Sie mir glauben – dafür sorgen, dass der Einkommens­unter­schied zwischen Männern und Frauen weiterhin verringert wird. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

21.18

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wolf­gang Knes. – Bitte. (Zwischenruf der Abg. Schimanek.)