21.21

Abgeordnete Dr. Jessi Lintl (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Rech­nungs­hofpräsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich beziehe mich wie mein Vorredner auf den Bericht des Rechnungshofes zur Monopolverwaltung GmbH und zum Solidaritäts- und Strukturfonds, die im Zeitraum von 2011 bis 2015 geprüft wurden.

Die Monopolverwaltungsgesellschaft ist nicht nur für den Einzelhandel von Tabak­waren zuständig, sondern hat auch eine sozialpolitische Aufgabe, nämlich möglichst vielen Vorzugsberechtigten – das sind Menschen mit Behinderungen – eine wirtschaft­liche Existenz als Tabaktrafikant zu ermöglichen. Das hat historische Gründe. Schon Kaiser Joseph II. hat im Jahr 1784 das Tabakmonopol erlassen. Von Beginn an wur­den Kriegsinvaliden, Soldatenwitwen und schuldlos verarmten Beamten Trafikanten­stellen zugesprochen, damit sie selbst für ihr Einkommen sorgen konnten. Das war besonders nach den Kriegen wichtig, um Kriegsversehrten eine gesicherte Existenz zu ermöglichen.

Auch heute noch werden Menschen mit Behinderungen bei der Vergabe bevorzugt, und die Trafikantenstellen werden auf Lebenszeit vergeben. Es haben aber auch Angehörige einen gesetzlichen Anspruch darauf, in die Tabaktrafik einzutreten und diese weiterzuführen. Der Rechnungshof empfahl, eben dieses Recht zugunsten von Menschen mit Behinderung einzuschränken, weil zwei Drittel der vergebenen Tabak­fach­geschäfte dann von Angehörigen weitergeführt wurden, was nicht die Idee hinter der Sache ist.

Die Geschäftsführung der Monopolverwaltung bemüht sich, dieser Empfehlung zu ent­sprechen. Das ist aber gar nicht so leicht, denn Trafiken mit Erträgen von unter 80 000 Euro im Jahr sind wenig rentabel, weshalb sich bei solchen Ausschreibungen kaum ein Interessent meldet. Deshalb ist gerade da die freihändige Vergabemög­lich­keit wichtig.

Es gibt ja immer weniger Tabaktrafiken. Wir haben schon gehört, dass im Prüfzeitraum 853 Trafiken geschlossen wurden. Das ist aber auch klar, denn es werden immer weniger Zigaretten und immer weniger Zeitungen und Zeitschriften – die werden durch Onlinemedien ersetzt – verkauft, und Briefmarken, Postkarten und Ansichtskarten, das ist alles nicht mehr aktuell.

Die Monopolverwaltungsgesellschaft hat aber eben auch einen sozialpolitischen Auf­trag. Es ist ihr Ziel, die Zahl der Tabakfachgeschäfte stabil zu halten. Es soll eine ge­sunde Struktur von wirtschaftlich erfolgreichen Trafiken geben, die den Bedarf decken und wirkliche Fachgeschäfte sind.

Ein weiterer Kritikpunkt des Rechnungshofes bezog sich auf den Jugendschutz. Trafi­kan­ten sind gesetzlich dazu verpflichtet, das Alter der Konsumenten zu überprüfen. Auch da hat die Monopolverwaltungsgesellschaft gehandelt und einen Schwerpunkt auf den Bereich des Jugendschutzes gelegt. Damit die Rechtslage abgesichert wird, wurden alle Verträge – auch die, die schon lange bestanden haben – erneuert; so wurde die Möglichkeit der Prüfung festgeschrieben.

Auch eine einheitliche Lösung in der Frage der finanziellen Ablöse bei Übernahme von Trafiken – was ebenfalls der Rechnungshof angesprochen hat – strebt die Monopol­verwaltungsgesellschaft gemeinsam mit den Trafikanten an.

Insgesamt ist festzustellen, dass die Monopolverwaltung GmbH die Empfehlungen des Rechnungshofes aufgenommen hat und sie umsetzt. – Vielen Dank für den Bericht, Frau Präsidentin! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

21.25

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist Abgeordneter Loacker gemeldet. – Ich darf Ihnen das Wort erteilen.