21.30

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich darf mich noch kurz mit der Monopolverwaltung beschäftigen. Der Rechnungshof hat ja die Monopol­verwaltung geprüft, der Überprüfungszeitraum hat die Jahre 2011 bis 2015 umfasst. Bevor ich auf die Kritikpunkte des Rechnungshofes eingehe, erlauben Sie mir noch eine Darstellung der Aufgaben der Monopolverwaltung: Das Tabakmonopol generiert Einnahmen aus den Steuern auf Tabakwaren und dient insbesondere der Umsetzung sozialpolitischer Ziele und auch der Nahversorgung mit Tabakwaren. Was die Nah­versorgung mit Tabakwaren anbelangt, glaube ich, dass das klar ist. Das sozialpo­litische Ziel ist im Tabakmonopolgesetz so definiert, dass für möglichst viele begüns­tigte Behinderte eine wirtschaftliche Existenzgrundlage als Trafikant oder Trafikantin geschaffen wird.

Der Rechnungshof hat insbesondere fehlende Konzepte eingemahnt. Eine Unterneh­mens­strategie fehlt, und vor allem fehlen auch unternehmensspezifische Zielset­zun­gen.

Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem diese Prüfung schon einige Jahre zurück­liegt, haben die geprüften Stellen Zeit gehabt, Anregungen des Rechnungshofes auch entsprechend umzusetzen. Man kann durchaus sagen, dass schon vieles geschehen ist. Insgesamt gab es für das Bundesministerium für Finanzen und für die Monopol­ver­waltung 34 Schlussempfehlungen. 28 davon wurden bereits umgesetzt. Die Monopol­verwaltung hat auch eine entsprechende Unternehmensstrategie entwickelt.

Es ist bereits angesprochen worden, dass es eine starke Kritik an der Umsetzung des Jugendschutzgedankens gegeben hat. Bei den Trafikanten in Wien wurde festgestellt, dass es eine nahezu durchgehende Verletzung von Jugendschutzbestimmungen gab. Auch dieser Kritikpunkt wurde inzwischen gelöst. Mit einem Jugendschutzkonzept wurden jetzt die Überprüfungen der entsprechenden Trafiken systematisiert.

Auch ist festzuhalten, dass das Kernziel der Monopolverwaltung, nämlich im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten freiwerdende Trafiken mit Menschen mit Behinderung zu besetzen, erreicht wurde. 2015 und 2016 waren es jeweils 100 Prozent.

Zusammenfassend, sehr geehrte Damen und Herren, möchte ich sagen: Die Zeit seit der Überprüfung wurde genutzt, vieles wurde bereits umgesetzt. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

21.33

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gelangt Abgeordneter Plessl. Ich darf ihm das Wort erteilen. (Abg. Knes: Rudi, kannst du das richtigstellen?)