11.36

Abgeordneter Alois Stöger, diplômé (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Frau Bundesministerin Hartinger-Klein hat behauptet, im Abänderungsantrag und im Ge­setzentwurf wird ein Kündigungsschutz für Arbeitnehmer vorgesehen, die Überstunden ablehnen. – Das ist unrichtig.

Richtig ist, dass im Abänderungsantrag die Möglichkeit zur Kündigungsanfechtung drin­nen steht. Das heißt, man hat das Arbeitsverfassungsgesetz sozusagen nachgemalt. Eine Kündigungsanfechtung bedeutet, dass man zuerst gekündigt wird, und dann kann der Arbeitnehmer bei Gericht die Anfechtungsklage betreiben. Der wird zuerst gekün­digt, und dann muss er bei Gericht dagegen ankämpfen. Das ist etwas ganz anderes als ein Kündigungsschutz. (Beifall bei SPÖ und Liste Pilz.)

11.37

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Klinger. – Bitte schön, Herr Abgeordneter. (Abg. Jarolim – in Richtung ÖVP und FPÖ –: Sie sollten bei der Wahrheit bleiben! – Abg. Wöginger: Jarolim, das geht zurück zu dir! – Weitere Zwischenrufe bei ÖVP, SPÖ und FPÖ.)