12.44

Abgeordnete Andrea Michaela Schartel (FPÖ): Frau Präsidentin! Werte Frau Sozial­ministerin! Liebe Wirtschaftsministerin! Beppo hat jetzt zum Schluss gesagt, dass uns die Menschen in diesem Land nicht wichtig sind. – Gerade weil uns die Österreicher und Österreicherinnen so wichtig, gerade weil es uns so wichtig ist, dass es ihnen gut geht, gibt es jetzt diese Regierung, die sehr, sehr viele Dinge im Interesse der österrei­chischen Bevölkerung schnell und unbürokratisch erledigt. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Du hast in deinem Redebeitrag gesagt, dieses Gesetz bringt keine Verbesserung. – Die wesentlichste Verbesserung meiner Meinung ist, dass man jetzt nicht mehr an die Starrheit einer Betriebsvereinbarung gebunden ist, weil die auch in der legistischen Rangordnung höher steht als die einer Einzelvereinbarung, sondern endlich auch Ar­beitnehmer selbst entscheiden dürfen. (Zwischenruf der Abg. Hammerschmid.)

Wenn du für deinen als Beispiel genannten Zimmerer eine Betriebsvereinbarung machst, dass er 12 Stunden am Dach stehen darf, dann kann man nicht konsequenzlos nach der 10. Stunde sagen, mir ist so heiß, jetzt gehe ich nach Hause und fahre mit dem Bus weg. Wenn du die Betriebsvereinbarung für 12 Stunden machst, dann pickt die, und der Einzelne kann gar nichts dagegen machen. Das muss man auch einmal er­wähnt haben. Das muss man auch einmal erwähnt haben! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Weil ihr die Freiwilligkeit so erwähnt und bis in die Lächerlichkeit zieht: Jetzt steht im Gesetz drinnen: „berücksichtigungswürdige Interessen“; und da ist für mich ein großer Interpretationsspielraum vor Gericht. Da muss ein Richter entscheiden: War das jetzt berücksichtigungswürdig oder nicht? Freiwillig ist einfach: Ich sage etwas, und zwar entweder Nein oder Ja. Das ist freiwillig, dafür brauche ich keine langen Prozesse. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Der Herr Kern hat heute in seinem Redebeitrag erwähnt, es gäbe keinen Arbeitneh­mervertreter, der unser Gesetz nicht in irgendeiner Art und Weise für grauslich, schlecht und sonst etwas hält. – Dann darf ich Ihnen jetzt ein Schreiben des Zentralbetriebs­rates der Firma Magna, nämlich des Angestelltenbetriebsrates vorlesen (Abg. Knes: Magna hat einen Betriebsrat? – Ruf: ... ein falscher Betriebsrat!):

„Wir als Angestelltenbetriebsrat beteiligen uns im Betrieb nicht an dieser politischen Auseinandersetzung [...] und tragen diesen Konflikt nicht in das Unternehmen.

Wir im Angestelltenbereich verfügen über eine gültige Betriebsvereinbarung“, die wei­terhin ihre Gültigkeit beibehält.

„Das Ziel des Angestelltenbetriebsrates ist es, auch nach Beschlussfassung und In­krafttreten“ dieses neuen Gesetzes „eine vernünftige innerbetriebliche Gesprächsbasis im Unternehmen für die Interessen unserer Kolleginnen und Kollegen vorzufinden.“

Das ist es genau – und Sie sagen jetzt die ganze Zeit, wir verunsichern die Bevölke­rung, wir spalten. Wenn Sie weiterhin mit diesen Kampfmaßnahmen, die nicht in Ord­nung sind, gegen dieses Gesetz vorgehen, dann schwächen Sie Ihre Position bei allen künftigen Kollektivvertragsverhandlungen. Ist es Ihnen eigentlich bewusst, dass Sie sich jetzt mehr oder minder schwächen? (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Da wir jetzt bei den Kollektivverträgen sind, möchte ich auch Folgendes erwähnen: Sie wissen ganz genau, der Kollektivvertrag bestimmt die Höhe von Zuschlägen. Das Ar­beitszeitgesetz kennt nur die 50 Prozent. Wenn zum Beispiel im Metaller-KV steht, ab 19 Uhr muss man einen hundertprozentigen Zuschlag bezahlen, dann wird er weiterhin zu bezahlen sein, mit oder ohne Betriebsvereinbarung, denn Sie können nur eine Bes­serstellung vereinbaren und niemals eine Schlechterstellung. (Abg. Deimek: Was heißt denn das, ...?)

Sie sagen, jetzt wären auf einmal die Überstunden willkürlich angeordnet. Dabei konn­ten Überstunden soundso immer angeordnet werden. Beispielsweise bei den Ärzten, das ist sozusagen mein Lieblings-Kollektivvertrag, steht drinnen: „Zur Leistung von Über­stunden sind die Angestellten [...] im Bedarfsfall und zu der gesetzlich vorgesehenen Höchstdauer verpflichtet.“ (Zwischenrufe der Abgeordneten Keck und Stöger.) In die­sem Fall würde das Gesetz jetzt sogar eine Besserstellung darstellen.

Also ich würde Ihnen noch einmal empfehlen: Schauen Sie sich das Arbeitsgesetz Alt an, nehmen Sie die Änderungen dazu und Sie werden draufkommen, dass alles nur zum Besseren gemacht worden ist! (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Abg. Wöginger: Bra­vo!)

12.48

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Muchitsch zu Wort gemeldet. Herr Abgeordneter, Sie kennen die ent­sprechenden Bestimmungen der Geschäftsordnung. – Bitte.