16.15
Abgeordnete Nurten Yılmaz (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir beschließen wieder ein strengeres, schärferes Ausländergesetz. Normalerweise ist es so, dass wir jedes Jahr im Frühjahr einen derartigen Gesetzentwurf vorbereiten, hier darüber diskutieren und dann beschließen; seit 15 Jahren ist das so. Diesmal hat sich die Beschlussfassung ein bisschen nach hinten verschoben, wahrscheinlich wegen des brisanten Themas 60-Stunden-Woche. Jetzt haben wir Juli, wir haben endlich einen Gesetzentwurf und wir haben darin die Regelungen noch schärfer gemacht. (Zwischenruf der Abg. Duzdar.) Waren sie nicht scharf genug, nicht streng genug? – All das, was mit diesem Gesetz festgelegt wird, kann heute auch schon gemacht werden: Handydatenauswertung, Mitwirkungspflicht, Selbsterhaltungspflicht, wenn sie das Geld haben. Wozu wir jetzt eine neue Novelle brauchen, ist für uns von der SPÖ einfach nicht verständlich.
Ich möchte auch mit einem Mythos aufräumen: Kollege Schrangl, Sie haben gesagt, Sie werden auch die Wartezeit für die Erlangung der Staatsbürgerschaft von sechs Jahren auf zehn Jahre verlängern. Es sind jetzt zehn Jahre! Wissen Sie, was mit diesem Gesetz verlängert wird? Haben Sie sich das angeschaut? (Zwischenruf des Abg. Schrangl.) – Die Wartefrist für anerkannte Asylwerber, nicht allgemein.
Diesem Glauben erliegt auch der Herr Finanzminister. Er hat auf seiner Homepage geschrieben, dass die Gebühren nicht erhöht werden, die Österreicherinnen und Österreicher würden sich sehr viel ersparen. Aber: Die Gebühren für die Verleihung der Staatsbürgerschaft werden um 14,2 Prozent erhöht, nur für die Ausländer. Er begründet das mit dem bürokratischen Mehraufwand, weil man die Wartezeit für die Erlangung der Staatsbürgerschaft von sechs Jahren auf zehn Jahre erhöht. – Das stimmt nicht, es sind jetzt schon zehn Jahre; das gilt nur für anerkannte Asylberechtigte. (Beifall bei der SPÖ.)
Nichtsdestotrotz sind die Gebühren für die Erlangung der Staatsbürgerschaft in Österreich wirklich sehr hoch, sie gehören zu den höchsten. Gleich teuer ist das noch in der Schweiz und teurer ist es noch in Italien. Stellen Sie sich vor, in Belgien kostet die Staatsbürgerschaft 150 Euro, in Dänemark 134 Euro, in Frankreich 55 Euro, in Schweden 160 Euro, in Deutschland 255 Euro, in Österreich seit 1. Juli: 1 115 Euro pro Person, und das sind nur die Bundesgebühren! Dazu kommen noch die Landesgebühren bei den Behörden, die die Anträge bearbeiten und auch das Dokument ausstellen. Oberösterreich verrechnet die niedrigste Abgabe, nämlich 104 Euro, Steiermark verrechnet zusätzlich 1 357 Euro. Die Staatsbürgerschaft in Österreich kostet also pro Nase 1 219 Euro bis 2 472 Euro; da sind aber noch keine Gebühren für Dolmetscher, für Übersetzungen und Beglaubigungen dabei.
Warum der Finanzminister glaubt, die Gebühren erhöhen zu müssen, weil mehr Arbeitsaufwand anfällt, wenn die Frist von sechs Jahren auf zehn Jahre verlängert wird, ist für mich auch nicht verständlich, denn kein einziger Bundesbeamter macht auch nur einen Strich im Laufe des Verfahrens, exekutiert wird dieses Gesetz in den Ländern.
Mir tun jetzt schon die Kolleginnen und Kollegen bei den Magistraten und Bezirkshauptmannschaften leid: nicht nur, dass sie sich wieder eine Novelle anschauen und alles andere wieder zurückfahren müssen, sondern es wird auch die Zahl jener Fälle ansteigen, die beim BFA anhängig sind. (Beifall bei der SPÖ.) – Okay, meine Redezeit ist zu Ende, meine Kollegen geben mir schon ein Zeichen, dass ich aufhören soll, aber Sie wissen, was ich meine, Frau Staatssekretärin! Es wird durch diese Gesetzesänderung keine Effizienz geben, denn mittlerweile haben wir schon 15 entsprechende Novellen beschlossen, und es ist keine Effizienz da. Das muss man ganz anders handeln. (Beifall bei SPÖ und Liste Pilz.)
16.20
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mahrer. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.