16.15

Abgeordnete Nurten Yılmaz (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekre­tärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir beschließen wieder ein strengeres, schär­feres Ausländergesetz. Normalerweise ist es so, dass wir jedes Jahr im Frühjahr einen derartigen Gesetzentwurf vorbereiten, hier darüber diskutieren und dann beschließen; seit 15 Jahren ist das so. Diesmal hat sich die Beschlussfassung ein bisschen nach hinten verschoben, wahrscheinlich wegen des brisanten Themas 60-Stunden-Woche. Jetzt haben wir Juli, wir haben endlich einen Gesetzentwurf und wir haben darin die Regelungen noch schärfer gemacht. (Zwischenruf der Abg. Duzdar.) Waren sie nicht scharf genug, nicht streng genug? – All das, was mit diesem Gesetz festgelegt wird, kann heute auch schon gemacht werden: Handydatenauswertung, Mitwirkungspflicht, Selbsterhaltungspflicht, wenn sie das Geld haben. Wozu wir jetzt eine neue Novelle brauchen, ist für uns von der SPÖ einfach nicht verständlich.

Ich möchte auch mit einem Mythos aufräumen: Kollege Schrangl, Sie haben gesagt, Sie werden auch die Wartezeit für die Erlangung der Staatsbürgerschaft von sechs Jahren auf zehn Jahre verlängern. Es sind jetzt zehn Jahre! Wissen Sie, was mit die­sem Gesetz verlängert wird? Haben Sie sich das angeschaut? (Zwischenruf des Abg. Schrangl.) – Die Wartefrist für anerkannte Asylwerber, nicht allgemein.

Diesem Glauben erliegt auch der Herr Finanzminister. Er hat auf seiner Homepage ge­schrieben, dass die Gebühren nicht erhöht werden, die Österreicherinnen und Österrei­cher würden sich sehr viel ersparen. Aber: Die Gebühren für die Verleihung der Staats­bürgerschaft werden um 14,2 Prozent erhöht, nur für die Ausländer. Er begründet das mit dem bürokratischen Mehraufwand, weil man die Wartezeit für die Erlangung der Staatsbürgerschaft von sechs Jahren auf zehn Jahre erhöht. – Das stimmt nicht, es sind jetzt schon zehn Jahre; das gilt nur für anerkannte Asylberechtigte. (Beifall bei der SPÖ.)

Nichtsdestotrotz sind die Gebühren für die Erlangung der Staatsbürgerschaft in Ös­terreich wirklich sehr hoch, sie gehören zu den höchsten. Gleich teuer ist das noch in der Schweiz und teurer ist es noch in Italien. Stellen Sie sich vor, in Belgien kostet die Staatsbürgerschaft 150 Euro, in Dänemark 134 Euro, in Frankreich 55 Euro, in Schwe­den 160 Euro, in Deutschland 255 Euro, in Österreich seit 1. Juli: 1 115 Euro pro Per­son, und das sind nur die Bundesgebühren! Dazu kommen noch die Landesgebühren bei den Behörden, die die Anträge bearbeiten und auch das Dokument ausstellen. Oberösterreich verrechnet die niedrigste Abgabe, nämlich 104 Euro, Steiermark ver­rechnet zusätzlich 1 357 Euro. Die Staatsbürgerschaft in Österreich kostet also pro Na­se 1 219 Euro bis 2 472 Euro; da sind aber noch keine Gebühren für Dolmetscher, für Übersetzungen und Beglaubigungen dabei.

Warum der Finanzminister glaubt, die Gebühren erhöhen zu müssen, weil mehr Ar­beitsaufwand anfällt, wenn die Frist von sechs Jahren auf zehn Jahre verlängert wird, ist für mich auch nicht verständlich, denn kein einziger Bundesbeamter macht auch nur einen Strich im Laufe des Verfahrens, exekutiert wird dieses Gesetz in den Ländern.

Mir tun jetzt schon die Kolleginnen und Kollegen bei den Magistraten und Bezirks­hauptmannschaften leid: nicht nur, dass sie sich wieder eine Novelle anschauen und alles andere wieder zurückfahren müssen, sondern es wird auch die Zahl jener Fälle ansteigen, die beim BFA anhängig sind. (Beifall bei der SPÖ.) – Okay, meine Redezeit ist zu Ende, meine Kollegen geben mir schon ein Zeichen, dass ich aufhören soll, aber Sie wissen, was ich meine, Frau Staatssekretärin! Es wird durch diese Gesetzesände­rung keine Effizienz geben, denn mittlerweile haben wir schon 15 entsprechende No­vellen beschlossen, und es ist keine Effizienz da. Das muss man ganz anders handeln. (Beifall bei SPÖ und Liste Pilz.)

16.20

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Mahrer. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.