16.38

Abgeordneter Mag. (FH) Maximilian Unterrainer (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Staats­sekretärin! In dem Gesetz, das wir jetzt behandeln, geht es um die Verarbeitung der Fluggastdaten zur Vorbeugung, Verhinderung und Aufklärung von terroristischen und bestimmten anderen Straftaten. Abgesehen davon, dass die entsprechende Richtlinie bereits bis zum 25. Mai umgesetzt werden hätte sollen, ist der vorliegende Entwurf – ich sage es einmal so – wieder typisch österreichisch, ein österreichisches Unikum.

Warum? – Ganz einfach: In der ursprünglichen Regierungsvorlage ging es um die Flug­gastdaten nicht nur von Flügen von und nach Drittstaaten von und nach Österreich, sondern auch um Flüge innerhalb der EU. Das ist etwas, was sogar der EU-Kommis­sion zu weit gegangen ist. Jetzt hat man das korrigiert, und es geht jetzt nur mehr noch, der Richtlinie entsprechend, um Fluggastdaten von Flügen in und aus Drittstaa­ten.

Aber, und das ist jetzt wieder typisch ÖVP/FPÖ, durch die Hintertüre kommt man wie­der herein. Man räumt nämlich dem Bundesminister für Inneres, unserem Reiter, eine Verordnungsermächtigung ein, den Anwendungsbereich auch auf Flüge innerhalb der EU zu erstrecken, und das, ohne dass es einen Grund im Sinne einer Gefährdung gä­be oder dass ein solcher Grund vorliegt.

Da muss man sich fragen: Warum macht man denn das? Warum macht man diese Hintertüre wieder auf? – Vielleicht deswegen, weil man einfach von der ursprünglichen Variante nicht abweichen wollte. Vielleicht einfach deswegen, weil mit dieser Formulie­rung nicht ganz so offensichtlich am Tisch liegt, dass es sich dabei wiederum um ein sogenanntes Gold Plating handelt. Oder es geht einfach darum, wiederum eine Tür zu öffnen, um mehr Überwachung möglich zu machen.

Und das alles unter dem Deckmantel der Vorbeugung, Verhinderung und Aufklärung von terroristischen und bestimmten anderen Straftaten. Wenn das so einfach wäre und das des Rätsels Lösung wäre, dann frage ich mich, warum es bei terroristischen Fällen schon jetzt oft heißt, der Täter oder die Täter waren bereits bekannt.

Was passiert aber mit den Fluggastdaten? – Die werden ganz einfach einmal über­prüft. Nach welchen Kriterien werden sie überprüft? – Das weiß man nicht so genau. Und wenn man nachfragt, dann kann das aus sicherheitspolizeilichen Überlegungen nicht gesagt werden, heißt es aus der Fluggastdatenzentrale. Hauptsache ist, die Da­ten werden gesammelt.

Was passiert dann mit den Daten? – Am Ende des Tages kann man kaum nachvollzie­hen, wo die Daten der Reisenden umherschwirren. Das sollte uns eigentlich schwer zu denken geben. Das ist wohl der nächste Schritt hin zu noch mehr Überwachungsstaat, als wir ihn mit Ihrem Sicherheitspolizeigesetz ohnehin schon haben.

Das sollte uns zu denken geben und ist ein Grund dafür, warum wir diesem Gesetz nicht zustimmen können. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

16.41

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Kumpitsch. – Bitte, Herr Abgeordneter.