16.41

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kollegen! In einem werden wir uns doch wohl einig sein: dass es Ziel sein muss, terroristische Straftaten und schwere Kriminalität zu verhin­dern. Natürlich wäre es sinnvoll, die Ursachen wirksam zu bekämpfen, aber wir müs­sen leider erkennen, dass die Ursachen in den letzten Jahren nicht weniger, sondern mehr geworden sind. Daher sollten wir als Parlament, als gesetzgebende Gewalt alles nützen, was uns hilft, diese Arten von Schwerkriminalität zu verhindern.

Deswegen hat sich die Bundesregierung dazu entschlossen, die EU-Richtlinie über die Verwendung von Fluggastdaten, sogenannte Passenger Name Record-Daten, umzu­setzen, denn das Ziel dieser Richtlinie ist eben die Bekämpfung von grenzüberschrei­tenden Aktivitäten in den Bereichen Terrorismus und schwerer Kriminalität; und zwar will man das erreichen, indem man Fluggastdaten auswertet. Damit soll man den Si­cherheitsbehörden, den Staatsanwaltschaften, den Gerichten, den Nachrichtendiens­ten im Rahmen ihrer gesetzlichen Befugnisse die Möglichkeiten geben, zu erkennen, ob terroristische Anschläge drohen oder ob organisierte Kriminalität sozusagen über den Flugverkehr bei uns Einzug hält.

Die Umsetzung erfolgt in der Weise – ich erkläre das vielleicht noch kurz –, dass die Luftfahrtunternehmen verpflichtet sind, diese Fluggastdaten innerhalb von 24 bis 48 Stunden vor dem planmäßigen Abflug beziehungsweise sobald die passagierbezo­genen Formalitäten abgeschlossen sind, an die Fluggastdatenzentrale zu übermitteln, und diese Zentrale ist beim Bundesministerium für Inneres angesiedelt.

Vom Vorredner habe ich den Einwand gehört, dass man sozusagen nicht klar weiß, wofür diese Daten verwendet werden dürfen. Das ist eigentlich ganz klar, weil der Zweck der Verwendung der Daten in der Verhütung, in der Aufdeckung und in der Ermittlung und Verfolgung terroristischer Straftaten und schwerer Kriminalität liegt. Vie­le hier sind Juristen und wissen, wo die schwere Kriminalität anfängt, nämlich bei Straf­taten, die mit Freiheitsstrafen von drei Jahren bedroht sind. Eine Verwendung erfolgt also durchaus nur in begründeten Fällen. Deshalb ist es auch so, dass wir versuchen, das umzusetzen.

Eine weitere Möglichkeit möchte ich nur kurz anreißen: Diese Bestimmung gilt grund­sätzlich nur für Flugunternehmen und Flüge aus beziehungsweise in Drittstaaten. Doch die EU-Richtlinie ermöglicht es auch, diese Bestimmung aufgrund einer Verordnung durch den Minister auch innerstaatlich anzuwenden.

Jetzt haben wir zum Beispiel gerade – das braucht man nicht zu erwähnen – die EU-Ratspräsidentschaft, und das ist doch ein Ereignis, das mit erheblichen Gefahren und Risiken verbunden ist. In diesem Zusammenhang erlaubt es eben diese Richtlinie, dass man bei entsprechender Prognose durch Erlassung einer Verordnung eine ent­sprechende Möglichkeit schafft. Das haben wir vor, soweit ich weiß, bis zum 31. De­zember; danach werden wir davon wieder keinen Gebrauch machen. Deshalb bitte ich auch Sie alle, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abge­ordneten der ÖVP.)

16.45

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Scherak. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.