17.30
Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Im Jahr 1993 ist das Sicherheitspolizeigesetz in Kraft getreten, um Aufgaben und Befugnisse der Exekutive in Österreich zu regeln und in einem Gesetz zusammenzuführen. Da sich die Zeiten ändern, ist es natürlich auch bei diesem Gesetz notwendig, es den neuen Lebensrealitäten anzupassen, und das tun wir heute.
Beispielsweise hat die Mobiltelefonie, die flächendeckende Verwendung von Mobiltelefonen, unser Leben erleichtert, aber sie hat auch Gesetzesnovellierungen nach sich gezogen, etwa in der StVO, in der es notwendig wurde, das Hantieren mit dem Mobiltelefon durch den Lenker eines Fahrzeugs unter Strafe zu stellen, weil es dadurch zu vielen Unfällen gekommen ist.
Jetzt gibt es das Phänomen, dass sich, wenn es zu Unfällen gekommen ist, etwas breitmacht – Frau Staatssekretärin Edtstadler hat es schon gesagt –, das man getrost als Smartphonevoyeurismus bezeichnen könnte. Beispiele dafür gibt es sonder Zahl, und ich glaube, es ist gut und richtig, diese Handygafferei als Mittel der Generalprävention als Ordnungsstörung zu definieren und dadurch auch unter Strafe zu stellen. Großartige Werbung dafür, diesem Vorschlag zuzustimmen, wird es heute, denke ich, nicht brauchen.
Weiters soll das SPG dahin gehend ergänzt werden, dass künftig Botschaften, Denkmäler und Kriegsgräber durch Bild- beziehungsweise Bild- und Tonaufzeichnungen zur Vorbeugung gefährlicher Angriffe gesichert werden können. Die Aufnahmen werden dann für 48 Stunden gespeichert und danach überschrieben beziehungsweise im Bedarfsfall dauerhaft gesichert, wenn dies zur Abwehr oder Aufklärung gefährlicher Angriffe oder für Fahndungszwecke notwendig erscheint. Zusätzlich ist zu erwähnen, dass auch der Rechtsschutzbeauftragte drei Tage vor Beginn der Maßnahme ins Boot zu holen ist.
Es hat kritischer Stimmen der Opposition gegeben, die da den Teufel in Form eines Orwell’schen Überwachungsstaates an die Wand gemalt haben, aber das ist völlig unbegründet, denn – fassen wir zusammen – in Österreich gibt es über 100 Botschaften, zahllose Konsulate, Hunderte Kriegsgräber und dazu kommen noch die Denkmäler. Von einer inflationären Installation der Videoüberwachung ist also in keinem Fall auszugehen. Nur dort, wo der begründeter Verdacht besteht (Zwischenruf des Abg. Plessl), dass diese Objekte gefährdet sind, wird es eine Überwachung geben. Alles andere ist Legende, meine Herren!
Bitte, werte Opposition, bleiben wir sachlich! Unterstützen Sie die Novellierung und reden Sie nicht einen Überwachungsstaat herbei, den keiner will und zu dem es auch nicht kommen wird. – Danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Plessl.)
17.33