17.43

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich beginne, bringe ich zunächst einen Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Josef Muchitsch, Dr. Dagmar Belakowitsch, Mag. Gerald Loacker, Daniela Holzinger-Vogtenhuber, Kolleginnen und Kollegen

zum Initiativantrag 216/A in der Fassung des Berichtes des Ausschusses für Arbeit und Soziales 229 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Heimopferren­tengesetz geändert wird

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

„Der Initiativantrag 216/A in der Fassung des Berichtes des Ausschusses für Arbeit und Soziales 229 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Heimopferren­tengesetz geändert wird, wird wie folgt geändert:

Nach Z 4b wird folgende Z 4c eingefügt:

4c. In § 3 Abs. 1 Z 1 wird die Wortfolge „der Pension oder des Ruhegenusses“ durch die Wortfolge „der Pension, des Ruhegenusses oder die Feststellung des Anspruches auf Rehabilitationsgeld“ ersetzt.“

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Meine sehr geehrten Damen und Herren, vor einigen Jahren war es so, dass sich erst­mals Opfer, die in Heimen untergebracht waren, ganz groß über die Medien gemeldet haben. Sie haben schier Unglaubliches darüber erzählt, was sie in ihrer Kindheit und Jugend erleben und durchmachen mussten. Das war wahrscheinlich für fast jeden un­vorstellbar.

Wir haben in einem sehr langen parlamentarischen Prozess darüber diskutiert und de­battiert. Der Staatsakt Geste der Verantwortung, initiiert durch die damalige Präsidentin Doris Bures, hat letzten Endes dazu geführt, dass wir bereits voriges Jahr einen Allpar­teienantrag für die Heimopfer verabschieden konnten.

Wir haben uns von Anfang an auch darauf verständigt, dass es wahrscheinlich immer noch weitere Opfergruppen geben wird. So ein Gesetz ist ein dynamischer Prozess, es ist leider Gottes so, dass man immer wieder auch draufkommen wird, dass es mögli­cherweise doch noch Opfergruppen gibt, die eben noch nicht erfasst sind.

Wir haben uns darauf geeinigt, dass diese Personengruppe als Geste – und das ist wirklich eine Geste und als solche auch zu verstehen – eben eine Rente bekommt.

Ich freue mich sehr, dass wir es heuer wieder gemeinsam geschafft haben, dieses Ge­setz zu erweitern, sodass jetzt auch Personen in den Genuss dieser Heimopferrente kommen, die in einem Krankenhaus waren, die in einer Psychiatrie zwangsunterge­bracht waren oder bei denen Medikamententherapien wie beispielsweise die Malaria­therapie zu einem Zeitpunkt durchgeführt wurden, als man das schon lange nicht mehr gemacht hat, die also so etwas wie reine Versuchsobjekte gewesen sind.

Ich bin froh darüber, dass wir das wieder in einer sehr groß angelegten, gemeinsamen Vorgehensweise zustande gebracht haben. Ich glaube, es ist unser aller gemeinsame Verantwortung, etwas für diese Menschen zu tun.

Es ist aber auch unsere Verantwortung, danach zu trachten, dass so etwas nie wieder vorkommen kann. Man muss sehr rasch reagieren, wenn man von Missständen er­fährt. Ich glaube, jeder Einzelne von uns ist gefordert, das, wenn einem so etwas zu Ohren kommt, auch wirklich zur Anzeige zu bringen. Man kann heute Gott sei Dank viel schneller reagieren.

Für jene Menschen, die das Leid durchmachen mussten, ist dieser Symbolakt gedacht. Wir hoffen, dass jene Menschen, die davon betroffen sind, diese Entschuldigung, die vonseiten der Politik an sie gerichtet wird, annehmen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.47

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Josef Muchitsch, Dr. Dagmar Belakowitsch, Mag. Gerald Loacker, Daniela Holzinger-Vogtenhuber,

Kolleginnen und Kollegen

zum Initiativantrag 216/A in der Fassung des Berichtes des Ausschusses für Arbeit und Soziales 229 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Heimopferren­tengesetz geändert wird

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der Initiativantrag 216/A in der Fassung des Berichtes des Ausschusses für Arbeit und Soziales 229 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Heimopferren­tengesetz geändert wird, wird wie folgt geändert:

Nach Z 4b wird folgende Z 4c eingefügt:

4c. In § 3 Abs. 1 Z 1 wird die Wortfolge „der Pension oder des Ruhegenusses“ durch die Wortfolge „der Pension, des Ruhegenusses oder die Feststellung des Anspruches auf Rehabilitationsgeld“ ersetzt.

Begründung

Durch die Ergänzung soll klargestellt werden, dass bei Bezug eines Rehabilitations­geldes im HOG der entsprechende Pensionsversicherungsträger zuständig ist, der die Feststellung des Anspruches auf Rehabilitationsgeld vornimmt.

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß ein­gebracht, ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Duzdar. – Bitte.