18.15

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Die Wiedereingliederungsteilzeit ist sehr zu begrüßen. Ich möchte zuerst auf ein Detail eingehen, das ich ein bisschen kritischer sehe. Die Wiedereingliede­rungsteilzeit wird jetzt nämlich auf die VAEB ausgedehnt, das ist die Eisenbahnerversi­cherung, in deren Abteilung B die ÖBB-Beamten versichert sind.

Die ÖBB-Beamten sind eine kleine, abschmelzende Gruppe, ja, aber das ist die Grup­pe, in der man, wenn Sie sich erinnern, gerne mit 50 in Pension geht, und vorher fallen schon typischerweise ein bis zwei Jahre Krankenstand und Kur an. Es besteht, glaube ich, die Gefahr, dass die Wiedereingliederungsteilzeit noch ein Ausdehnen dieser in­offiziellen Vorruhestandsmodelle bei den ÖBB bedeuten könnte. Man muss jedenfalls mit gestrengem Auge darauf schauen.

Zur Wiedereingliederungsteilzeit für die ASVG-Versicherten möchte ich grundsätzlich sagen: Da ist eine Weiterentwicklung sehr zu begrüßen. Die Wiedereingliederungsteil­zeit ist ein erstes Abgehen vom Alles-oder-nichts-Prinzip in der österreichischen So­zialversicherung. Bisher war man immer ganz gesund oder ganz krank, ganz berufs­fähig oder ganz berufsunfähig, und das entspricht nicht den Lebensrealitäten. Da kann die Wiedereingliederungsteilzeit, wie Kollegin Graf ausgeführt hat, schon einen Beitrag dazu leisten, die Menschen länger in Beschäftigung zu halten, und den Arbeitgebern die Möglichkeit geben, die Menschen länger zu beschäftigen. Es geht aber auch da­rum, dass Mitarbeiter, die im Berufsleben stehen, nicht den Anschluss verlieren.

Das sollte sich auch in der Hinsicht auswirken, dass wir, was die Pensionsantritte be­trifft, längere Beschäftigungszeiten verzeichnen. Da haben wir nämlich im Moment ein Problem: Während die Lebenserwartung in den letzten acht Jahren um 1,8 Lebens­jahre gestiegen ist, sind die durchschnittlichen Pensionsbeitragszeiten um 0,17 Jahre, also um ungefähr zwei Monate, gestiegen. Wir werden also immer älter, aber wir zah­len gleich lange in die Pensionsversicherung ein. Daher sollte bei der Evaluierung der Wiedereingliederungsteilzeit ein Augenmerk darauf gelegt werden, ob dieses Modell auch einen Beitrag dazu leistet, die Menschen länger in Beschäftigung zu halten. Wenn uns das gelingt, ist es wirklich ein großer Erfolg. (Beifall bei den NEOS.)

18.17