18.38

Abgeordneter Alois Stöger, diplômé (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! (Ruf bei der SPÖ: Jetzt kommt wieder eine Richtigstellung!) Wenn ich richtig gehört habe, was Frau Abgeordnete Belakowitsch in dem Abänderungsan­trag vorgetragen hat, dann steht da im Gegensatz zu dem, was die Frau Bundesmi­nister ausgeführt hat, drinnen: „Bis zum Ablauf des Jahres 2019 sind Beschlüsse der Ver­sicherungsträger nach diesem Bundesgesetz, dem GSVG, dem BSVG, dem B-KUVG und dem NVG sowie des Hauptverbandes in Liegenschafts- und Bauangelegenheiten nur dann zulässig, wenn sie die laufende Instandhaltung und Instandsetzung betref­fen.“

Das ist eine Stopptaste für alle Maßnahmen. Ich nenne ein Beispiel: Ein Haus wird ge­baut, der Baumeister war da, und das Dach darf nicht mehr draufgestellt werden, weil der Beschluss, den Auftrag für das Dach zu vergeben, nicht mehr zulässig ist. Das ist die Stopptafel! Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist ein Baustopp, der Schadenersatz nach sich zieht, und das, Frau Bundesministerin, müssen Sie dann hof­fentlich zahlen. (Beifall bei der SPÖ.)

Es dürfen keine leitenden Angestellten mehr aufgenommen werden. Das ist gerade bei Einrichtungen ein Problem, in denen zum Beispiel nach sanitätsrechtlichen Grundsät­zen ärztliche Leiter vorhanden sein müssen. Es ist nicht möglich – ich habe es nur für Oberösterreich geprüft –, in Eferding zu bauen. In der AUVA habt ihr es übrigens so gemacht: Da hat kein leitender Arzt für Brandopfer mehr bestellt werden dürfen, damit ist die Brandopferversorgung weggefallen, die Leistung ist nicht mehr da, und die Men­schen haben nach München ausgeflogen werden müssen. Es kann das Zahngesund­heitszentrum in Linz nicht mehr gebaut werden. – All das bedeutet das.

Sie machen noch etwas, meine sehr verehrte Frau Bundesministerin: Sie zerstören da­mit die Weiterentwicklung der Gesundheitsreform. Es dürfen nicht mehr Allgemeinme­diziner, nicht mehr Kinderärzte aufgenommen werden. (Abg. Plessl: Das ist der fals­che Weg!) Das ist genau das, was in der Gesundheitsreform vorgesehen war.

Und Sie greifen verfassungswidrig in die Gesamtverträge ein; das steht im letzten Ab­satz, wenn Sie es richtig vorgelesen haben: Den angeführten Zielsetzungen ist Vorrang zu geben – nämlich Sparen –, und die Gesamtverträge können nicht weiterentwickelt werden und bleiben im bisherigen Umfang aufrecht. – Das ist ein massiver verfas­sungswidriger Eingriff, auch in die Gesamtverträge mit den Ärzten.

Herr Präsident, ich sage Ihnen: Dieses Gesetz ist jedenfalls hinsichtlich § 716 Abs. 2 verfassungswidrig. Es widerspricht Art. 121b der österreichischen Bundesverfassung. Es ist auch der Eingriff in die Gesamtverträge verfassungswidrig. Hier ein verfassungs­widriges Gesetz vorzuschlagen ist eigentlich gegen die Bundesverfassung.

Ich ersuche alle Abgeordneten, diesem Abänderungsantrag keine Zustimmung zu ge­ben. Machen Sie ein sauberes Verfahren, lassen Sie das vernünftig beurteilen! Ich hat­te das jetzt innerhalb einer halben Stunde zu beurteilen. Das ist massiv verfassungs­widrig und schädigt die Österreicherinnen und Österreicher in Fragen der Gesundheit. (Beifall bei der SPÖ.)

18.42

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Da kurzfristig eingebrachte Abänderungs- beziehungsweise Zusatzanträge vorliegen und eine kurze Unterbrechung der Sitzung zur Vorbereitung der Abstimmung nicht aus­reicht, verlege ich die Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 11 bis nach der Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 16.