18.54

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (PILZ): Frau Präsidentin! Ja, der Antrag auf Aufnahme des Staatszieles „Soziale Gerechtigkeit“ in die Verfassung ist ei­gentlich ein ganz einfacher, und ich habe ihn auch schon mehrfach dargelegt und be­gründet.

Wie Sie alle wissen, war der Stein des Anstoßes die Absicht der ÖVP, das Wirt­schaftswachstum an sich als Staatszielbestimmung festzuschreiben – als Anlassge­setzgebung beziehungsweise -initiative wegen der dritten Piste des Flughafens Schwe­chat. Interessen des Umweltschutzes standen dem Projekt zumindest zwischenzeitlich entgegen, und da war für die Herren von der ÖVP ganz klar: Wirtschaftswachstum muss in die Verfassung!

Grundsätzlich könnte man ja auch da die Frage stellen: Wieso denn eigentlich nicht? Umweltschutz steht schon drinnen, weil wir alle schließlich eine intakte und gesunde Umwelt zum Leben brauchen, jetzt würde dann halt noch Wirtschaftswachstum dazu­kommen – ein Ziel also, das sowieso jede Regierung verfolgen sollte oder zumindest dementsprechend so tut, als ob.

Also wo sollte das Problem sein? – Zunächst einmal geht es für mich speziell darum, die bewusste Entscheidung zu treffen, die Verfassung von einer aktuellen Spielregel­verfassung deutlich hin zu einer politisch-inhaltlichen Dimension führen zu wollen. Die­se Entscheidung ist zu treffen, und es muss meines Erachtens auch nicht schlecht sein, wenn man sich auch auf dieser Ebene inhaltliche Leitsterne gibt.

Zum anderen aber ist natürlich auch sicherzustellen – anderes wäre extrem bedenk­lich –, dass eine solche inhaltliche Entwicklung ausgewogen erfolgt. Das heißt, auch dieser Antrag setzt genau hier an, um eine ausgewogene Verfassung und dementspre­chende Zielbestimmungen festzuschreiben. Nur wenn alle Bevölkerungsschichten sich sicher sein können, entsprechend ihrer individuellen Möglichkeiten im gleichen Aus­maß gemeinsam zum Staatswesen beizutragen und umgekehrt im gleichen Ausmaß und entsprechend ihren individuellen Bedürfnissen am Wohl des gemeinsamen Staa­tes teilhaben zu können, kann sozialer Friede als unverzichtbare Basis eines gemein­samen Lebens sichergestellt werden.

Dieses gute Leben für alle Menschen in Österreich anzustreben, würde ich jetzt einmal als ein Ziel sehen, welches doch auch hier in diesem Hohen Haus mehrheitsfähig sein sollte.

In welchem Ausschuss es diskutiert wird – die soziale inhaltliche Ebene ist genauso betroffen wie die verfassungsrechtlich-formale –, soll mir dann letzten Endes auch egal sein. Wichtig ist lediglich, endlich die Arbeit zu beginnen, denn die Menschen in Öster­reich haben sich Gerechtigkeit verdient, und ich möchte Sie daher einladen, diese mit uns in der Verfassung zu verankern. – Vielen Dank. (Beifall bei der Liste Pilz.)

18.56

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeord­nete Bißmann. – Bitte, Frau Abgeordnete.