Abstimmung über Tagesordnungspunkt 11

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Meine Damen und Herren! Wir gelangen jetzt zur verlegten Abstimmung über Tagesordnungspunkt 11: Gesetzentwurf 231 der Beila­gen.

Hiezu liegen ein Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Gödl, Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen sowie ein Abänderungsantrag der Abgeordne­ten Wöginger, Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich werde daher zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abän­derungsanträgen betroffenen Teile der Systematik des Gesetzentwurfes folgend und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes ab­stimmen lassen.

Die Abgeordneten Gödl, Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Einfügung der Ziffern 1c und 1d samt der daraus resultierenden Umnummerierung in Artikel 10 eingebracht.

Wer dem seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Die Abgeordneten Wöginger, Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen haben einen Ab­änderungsantrag betreffend Z 2 in Art. 10 eingebracht.

Wer hierzu seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Zusatzantrag der Abgeordneten Gödl, Be­lakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Z 2 in Art. 10.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussbe­richtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein diesbezügliches Zei­chen. – Das ist die Mehrheit und angenommen.

Somit kommen wir gleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung ihre Zustimmung zu die­sem Gesetzentwurf geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, und somit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.