Abstimmung über Tagesordnungspunkt 11
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Meine Damen und Herren! Wir gelangen jetzt zur verlegten Abstimmung über Tagesordnungspunkt 11: Gesetzentwurf 231 der Beilagen.
Hiezu liegen ein Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Gödl, Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen sowie ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Wöginger, Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen vor.
Ich werde daher zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträgen betroffenen Teile der Systematik des Gesetzentwurfes folgend und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Gödl, Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Einfügung der Ziffern 1c und 1d samt der daraus resultierenden Umnummerierung in Artikel 10 eingebracht.
Wer dem seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.
Die Abgeordneten Wöginger, Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Z 2 in Art. 10 eingebracht.
Wer hierzu seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Zusatzantrag der Abgeordneten Gödl, Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Z 2 in Art. 10.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und angenommen.
Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit und angenommen.
Somit kommen wir gleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, und somit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.