20.14

Abgeordneter Dr. Josef Smolle (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Da­men und Herren! Dieser von uns eingebrachte Initiativantrag umfasst vier Punkte. Ich möchte anschließend an meine geschätzte Vorrednerin mit dem vierten Punkt begin­nen, es ist jener, der das Finanzielle betrifft.

Wenn sich jemand aus dem Kreis der Beamtinnen und Beamten, die den Universitäten dienstzugeteilt sind, aus dem Beamtenschema verabschiedet, dann fallen gewisse Überweisungsbeträge für die Pension an. Das ist schon seit der Ausgründung der Uni­versitäten, seit deren Autonomie so und wurde auch von den Universitäten bedeckt, sie haben aber dieses Geld vom Bund bekommen.

2016 ist hier im Hohen Haus eine ASVG-Novelle beschlossen worden, die zu einer signifikanten Erhöhung dieser Überweisungsbeträge geführt hat. Das war damals im Zusammenhang mit der Pensionierungswelle bei der Bank Austria. Das wirkt sich jetzt halt auch auf die Universitäten aus, und deshalb ist es hier zu Diskussionen gekom­men.

Nun setzt dieses Gesetz fest, dass das von den Universitäten zu bedecken ist. Der Betrag, geschätzt sind es etwa 8 Millionen Euro auf mehrere Jahre, spielt dabei eine Rolle. Es steht aber in dem Gesetzentwurf auch, dass dieses Geld den Universitäten vom Bund im Rahmen des Globalbudgets zur Verfügung zu stellen ist. Das heißt, es ist ein Durchlaufposten im Sinne der Kostenwahrheit.

Ich verstehe die Universitäten außerordentlich gut, dass sie Planungssicherheit haben möchten, dass sie Planungssicherheit brauchen, diese ist aber gewährleistet. Es geht um 8 Millionen Euro für alle Universitäten, verteilt auf mehrere Jahre. Die Universitäten bekommen für die nächsten drei Jahre bekanntlich 1,3 Milliarden Euro mehr. Sie be­kommen insgesamt 11 Milliarden Euro und sind aufgefordert, im Zuge der Leistungs­vereinbarungsverhandlung, bei der für jede Universität das nächste dreijährige Budget festgelegt wird, genau diese Belastung, die aus den Überweisungsbeträgen resultiert, geltend zu machen. Das wird bedeckt werden.

Es gibt noch ein Schreiben des Bundesministers an die Rektorinnen und Rektoren. Sollte sich unterjährig diesbezüglich noch etwas ergeben, wird man sich um eine ein­vernehmliche Lösung bemühen. – Das wäre also der Punkt vier dieses Antrages.

Punkt eins betrifft die vorklinischen Institute, die Befundungsleistungen erbringen. Das sind vor allem Pathologie, Hygieneinstitut, Humangenetik an den medizinischen Uni­versitäten. Dazu ist jetzt festgelegt, dass diese Befundungsleistungen im Interesse von Lehre und Forschung sind und die Institute keine Krankenanstalten zu sein brauchen, um diese Befundungen durchzuführen.

Der zweite Punkt ist für die praktische Ausbildung ein ganz wichtiger. Es hat schon immer Lehrkrankenhäuser gegeben. Man hat aber nun auch begonnen, Studierenden die praktische Ausbildung teilweise in Lehrordinationen zukommen zu lassen. Dieser Begriff der Lehrordination ist neu eingeführt. Für den Nachwuchs in der Allgemeinme­dizin ist es ganz wichtig, dass wir bereits während des Studiums den Studierenden diese Perspektive eröffnen und damit die Begeisterung für eine spätere Tätigkeit als Landärztin, Landarzt wecken können.

Der dritte und letzte Punkt betrifft die Zahnmedizin. Da gibt es im Studium ein 72-wö­chiges Praktikum. Nun ist klargestellt, dass dies Teil des Studiums ist und kein Arbeits­verhältnis begründet. Es ist allerdings den Spitalserhaltern unbenommen, den Studie­renden eine Aufwandsentschädigung zukommen zu lassen. Dies ist für die Zahnmedi­zin ganz wichtig, denn die Zahnmedizinerinnen und Zahnmediziner dürfen nach Ende des Studiums sofort selbständig den Beruf ausüben. Deshalb ist diese Klarstellung für ihr Praktikum ganz, ganz wichtig.

Ich bitte Sie, dem Antrag für diese Novelle des Universitätsgesetzes Ihre Zustimmung zu geben. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

20.18

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Gamon zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Abgeordnete.