20.22
Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Gamon hat schon das Stichwort für meinen Redebeitrag gegeben, nämlich der Antrag des Kollegen Noll, Tagesordnungspunkt 19, betreffend die Uniräte beziehungsweise das Begehren in diesem Antrag, dem Akademischen Senat das Recht zuzugestehen, aus einem triftigen Grund von der Bundesregierung vorgeschlagene Universitätsräte abzulehnen.
Das bietet mir Gelegenheit, einmal das Zusammenspiel dieser Führungsinstitutionen unserer Universitäten etwas näher zu erläutern. Grundlage des Zustandes, den wir jetzt haben, ist das UG 2002, das vorsieht, eine ausgewogene Balance zwischen universitärer Autonomie und Mitbestimmungsrechten des Bundesministeriums als Vertreter, ich sage jetzt einmal, des Steuerzahlers sicherzustellen. Es ist ein ausgewogenes Dreigestirn zwischen Senat, Rektorat und den Universitätsräten mit unterschiedlichen Aufgaben.
Der Senat, der im Übrigen auch paritätisch besetzt ist – also nicht ausschließlich aus Professoren besteht, sondern Professoren, Mittelbau und Studierenden –, hat bestimmte Aufgaben. Das Rektorat als Leitungsorgan mit Rektor und Vizerektoren hat bestimmte Aufgaben, und der Unirat hat mehrere Aufgaben, unter anderem auch, die Arbeit des Senats und des Rektorats zu kontrollieren, zu überwachen, zu begleiten. Er hat die Aufgabe, beim Prozess der Wahl des Rektors mitzuarbeiten und letztlich auch die Entscheidung zu treffen – fußend auf einem Dreiervorschlag, der aus dem Senat kommt. Es sind so wichtige Dinge wie Budget, Entwicklungspläne et cetera zu genehmigen, und eine Komponente ist auch die Kontrolle.
Wie werden diese Uniräte, diese Organe besetzt? – Die Rechtslage ist jetzt folgende: Die Hälfte wird von der Bundesregierung, die übrige Hälfte vom Senat bestellt, beziehungsweise ist es immer eine ungerade Zahl. Das ergänzende Uniratsmitglied wird von der Bundesregierung und vom Senat bestimmt. – Das war jetzt etwas kompliziert erklärt, nehmen wir es anhand eines Beispiels: sieben Uniräte, drei kommen von der Bundesregierung, drei kommen vom Akademischen Senat, und diese sechs einigen sich dann auf einen siebenten.
Das ist alles sehr, sehr gut durchdacht, es ist auch aus ablauforganisatorischen Grün-den oder aus Compliancegründen intelligent gemacht. Würde man Ihrem Antrag folgen, würde die Situation eintreten, dass der Senat sozusagen das Recht hat, das Organ, das ihn kontrolliert, abzulehnen. Dazu wird Ihnen jeder Experte sagen, dass dies allein schon aufgrund von Compliancerichtlinien und der Prinzipien der Ausgewogenheit zwischen diesen Organen der obersten Universitätsleitung nicht sinnvoll ist, weil es dem Grundsatz der Reziprozität insoweit nicht entspricht, als umgekehrt den Universitätsräten oder dem Rat das Recht, Senatsmitglieder abzulehnen, nicht zusteht.
Wenn man Ihre Begründung liest, fällt natürlich auf, dass der Antrag jetzt weniger aus Compliance- oder sonstigen Motiven heraus gestellt wurde, sondern aus politischen Motiven, indem Sie eben sagen, die Bundesregierung hat im März dieses Jahres 59 Universitätsräte nominiert. Es sind ausschließlich Expertinnen und Experten im akademischen Bereich, im wirtschaftlichen Bereich, da gibt es genaue Kriterien. Insoweit halte ich auch ein Auswahlverfahren für überschießend. Man muss der österreichischen Bundesregierung schon zutrauen, entsprechende Experten zu nominieren. Die Nominierten haben am 1. März ihre Arbeit aufgenommen. Als Wissenschaftssprecher der Freiheitlichen Partei wird mir natürlich laufend berichtet. Ich kann Ihnen versichern, diese von der Bundesregierung nominierten Uniräte leisten bis dato hervorragende Arbeit. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
20.26
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Noll. – Bitte.