Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von 20 Ab­geordneten vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich des Beschlusses auf Beendigung der ordentlichen Tagung 2017/2018 der XXVI. Gesetzge­bungsperiode des Nationalrates zu verlesen, damit dieser Teil mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt.

„Auf Antrag der Abgeordneten Wöginger, Mag. Schieder, Dr. Rosenkranz, Mag. Dr. Strolz, Mag. Dr. Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (Beilage C) fasst der Nationalrat einstimmig nachstehenden Beschluss:

,Der Herr Bundespräsident wird ersucht, die ordentliche Tagung 2017/2018 der XXVI. Ge­setzgebungsperiode des Nationalrates mit Ablauf des 9. Juli 2018 für beendet zu er­klären.‘“

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Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt des verlesenen Teiles des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.

Dieser Teil des Amtlichen Protokolls gilt damit gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäftsord­nung mit Schluss der Sitzung als genehmigt.