12.24

Bundesminister für Inneres Herbert Kickl: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Es ist für mich nicht ganz überraschend, dass Abgeordneter Krainer in vielem, was er sagt, nicht ganz auf der Höhe der Zeit ist, so wie es mich auch nicht überrascht, dass manche von Ihnen offenbar die feine, aber sehr wichtige Unterscheidung zwischen Opposition und Inquisition noch nicht ganz verinnerlicht haben. (Heiterkeit bei der FPÖ.)

Es war auf jeden Fall so, dass vor einiger Zeit, als diese Sondersitzung einberufen wurde, ein großes Getöse – so, wie Sie es auch jetzt versucht haben – im Zusam­men­hang mit der Gefährdung der Sicherheit der Republik angeschlagen wurde: Die Men­schen in Österreich seien jetzt plötzlich irgendwelchen Terroranschlägen vollkommen hilflos ausgesetzt. Sie haben sich bis zum heutigen Tag, auch mithilfe einiger Medien, bemüht, ein möglichst dramatisches Bild zu zeichnen. (Zwischenruf des Abg. Knes.)

Das Interessante ist, dass dieses Thema in der Begründung Ihrer heutigen Dringlichen Anfrage – diese liegt mir ja schriftlich vor – überhaupt nicht mehr vorkommt. Sie haben es ein bisschen zur Seite geräumt, weil da doch das eine oder andere passiert ist, was Ihnen offenbar nicht in diesen Regieplan hineinpasst. Zum einen ist da der Kronzeuge, den Sie immer vorgebracht haben, ein gewisser Herr Hanning, ein BND-Pensionist, der seine besten Jahre schon lange hinter sich hat, der in der von Ihnen ansonsten sehr geschätzten „Bild“-Zeitung, die Sie ja auch ganz gerne zitieren, etwas dazu gesagt hat, dass er irgendwie den Verdacht hat, dass es in der Zusammenarbeit insbesondere mit dem deutschen Nachrichtendienst Probleme gibt.

Herr Hanning hat sich dann ein paar Tage später aber auch in die „ZIB 2“ gesetzt und hat dort auf die Frage, woher er das denn habe, gesagt, eigentlich wisse er das auch nicht, er habe es in der Zeitung gelesen. – Die Informationen kommen also aus der Zeitung, und die Zeitungsberichte entstehen zu einem gar nicht so kleinen Anteil aus dem, was Sie an – nennen wir es einmal so – aus dem Zusammenhang gezogenen und verkürzten Informationen an die Öffentlichkeit spielen. Ich halte das für verant­wortungslos. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Mit dem Zeugen Hanning hat das also nicht so gut funktioniert. Jetzt weiß ich nicht, Herr Krainer, ob Ihnen das heute entgangen ist: Es gibt in Deutschland jemanden, der für die Nachrichtendienste zuständig ist – ein Blick in die deutsche Verfassung wird reichen, um das festzustellen –, und das ist der deutsche Kanzleramtsminister Helge Braun. Ich habe ihn am Dienstag besucht. Er hat mir das gesagt, was ich immer sage: dass die Zusammenarbeit einwandfrei funktioniert. Er ist offensichtlich auch von der APA befragt worden. Da gibt es heute folgende Nachricht – ich zitiere den für den deutschen Bundesnachrichtendienst zuständigen deutschen Minister aus einer Mel­dung der Austria Presse Agentur –: „Österreich ist und bleibt ein wichtiger Partner Deutschlands in der nachrichtendienstlichen Kooperation“, und: „Die gute Zusammen­arbeit der österreichischen und deutschen Dienste wollen wir gemeinsam fortsetzen“. – Das passt halt nicht in Ihren Regieplan hinein, meine sehr geehrten Damen und Herren, aber das sind die Fakten. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Und das zeigt vor allem eines (Zwischenruf des Abg. Jarolim): Ich habe recht, und Sie haben unrecht. Wer sind Ihre Zeugen, Herr Jarolim? – Von Herrn Hanning haben wir schon gehört. Dann gibt es die zweite Gruppe von Zeugen, das sind die, die anonym sind. Das hat für Sie den angenehmen Nebeneffekt, dass kein Mensch bestätigen kann, ob es die denn überhaupt gibt. (Abg. Wittmann: Übernehmen Sie Verant­wortung!) Und dann gibt es eine dritte Kategorie von Zeugen, das sind diejenigen, die irgendwie selbst als Betroffene oder im Umfeld eines Strafverfahrens drinhängen. Diese werden dann von Ihnen als Zeugen genannt, der Volksmund würde da aber wahrscheinlich sagen: Ja, aber diese Leute sind doch einigermaßen befangen! – Oder?

Nun, meine sehr geehrten Damen und Herren, erleben wir heute die dritte Sonder­sitzung des Nationalrates zur sogenannten BVT-Causa, die ja in Wahrheit nichts ande­res ist als ein Kriminalfall, als ein Ermittlungsverfahren, das sich gegen eine Handvoll Mitarbeiter richtet. Tun Sie im Übrigen nicht so, Herr Schieder, als ob es das in der Vergangenheit nicht gegeben hätte (Abg. Schieder: Sie sehen es richtig: ein Kriminalfall!), und tun Sie nicht so, als ob es das in der Vergangenheit nicht auch im BVT gegeben hätte! (Zwischenrufe der Abgeordneten Wittmann und Knes. – Präsi­dent Sobotka gibt das Glockenzeichen.) Damals war halt eine rot-schwarze Regierung am Werk, da hat Sie das überhaupt nicht interessiert, da haben Sie versucht, die Dinge unter der Tuchent zu halten. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. Abg. Schieder: Ja, schaffen Sie einmal Ordnung!)

Dann hatten wir eine Dringliche Anfrage im Bundesrat, dazu kommen Sitzungen des geheimen Unterausschusses des Innenausschusses und Sitzungen des Nationalen Sicherheitsrates. Dann gibt es einen Untersuchungsausschuss, über den ich von den Führern der Opposition gehört habe, dass er etwa ein Jahr dauern soll. Das Interessante ist, dass Sie nach zwei Tagen schon alles wissen und Ihr Urteil schon öffentlich zum Ausdruck gebracht haben! (Abg. Schieder: Mit Ihrer ... Chaospolitik geht Österreich unter!)

Ich sage das deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, weil es mir wichtig ist, festzuhalten, dass es Ihnen trotz des großen Aufwands, den Sie hier betreiben, in keinem einzigen Punkt gelungen ist, mir und den Verantwortlichen meines Hauses ein ungesetzmäßiges Vorgehen nachzuweisen. (Heiterkeit des Abg. Schieder.) Ich muss Sie enttäuschen: Das wird Ihnen auch in Zukunft nicht gelingen. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich nehme die Einhaltung der Gesetze sehr ernst, und ich nehme es auch im Vollzug sehr ernst, dort, wo ich als Vollzugsorgan, als oberste Behörde dafür zuständig bin, dafür zu sorgen, dass die Dinge so in Umsetzung kommen, wie sie in Umsetzung kommen müssen. Ob Ihnen das jetzt persönlich gefällt oder nicht, darauf kann ich wirklich nicht Rücksicht nehmen, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Opposition, aber wir sind im Zusammenhang mit den angesprochenen Kriminalfällen aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, auf dem Gebiet des Strafverfahrens zu handeln. Wir sind nämlich auch Kriminalpolizei, und Sie müssen sich ein bisschen mit der Sonderstruktur des Innenministeriums auseinandersetzen, damit Sie das verstehen können.

Ich weiß nicht, wie Sie sich das eigentlich vorgestellt haben. Wenn Menschen zur Polizei kommen und sagen: Bitte, ich habe da eine Wahrnehmung über ein straf­recht­lich relevantes Vorgehen!, dann ist es nach Ihrer Vorstellung offenbar so, dass man den Leuten sagen soll: Interessiert mich nicht, gehts zum Salzamt oder sonst irgend­wohin, uns interessiert das jedenfalls nicht! Da kann ich nur sagen: Gute Nacht, Rechtsstaatlichkeit, gute Nacht, Österreich! Wir haben da einen anderen Zugang. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. Zwischenrufe der Abgeordneten Greiner und Knes.)

Jeder, der sich ein wenig mit der Materie auseinandersetzt, jeder, der die Grundbau­steine unserer Verfassung kennt und ernst nimmt, jeder, der sich nur ein bisserl in die Paragrafen der Strafprozessordnung vertieft, weiß das. Jeder weiß, dass wir recht haben und dass Sie unrecht haben. Wenn Sie jetzt einen politisch Verantwortlichen suchen, dann suchen Sie im Grunde genommen einen politisch Verantwortlichen dafür, dass es eine rechtsstaatlich korrekte Umsetzung und eine rechtsstaatlich korrekte Vorgangsweise gegeben hat. (Zwischenruf des Abg. Leichtfried.) Na dafür bin ich gerne verantwortlich! Das ist ein schönes Kompliment, das Sie mir da aussprechen! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Irgendwie finde ich es doch einigermaßen seltsam, dass wir uns jetzt zum wiederholten Male hier treffen, damit ich mich vor Ihnen dafür rechtfertige, dass ich die Gesetze ein­halte, die Sie in diesem Hohen Haus beschlossen haben. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Das werden Sie dann irgendwann einmal erklären müssen, warum das ein so seltsamer Vorgang ist, wenn ein Minister das tut, was ihm das Gesetz vorgibt. (Abg. Schieder: Würden Sie es nur machen!)

Ich glaube, meine sehr geehrten Damen und Herren, Ihre Expertinnen und Experten wissen das ganz genau, da können sie jeden Aktendeckel auch statt zwanzig Mal hundert Mal umdrehen. Das macht Sie ja auch so unrund, und deshalb machen Sie etwas ganz anderes, als zur Aufklärung beizutragen: Sie erzählen Geschichten. (Abg. Loacker: „Unrund“ ist eine Projektion!) Sie tun das medial, Sie tun das hier, und das Ganze funktioniert nach folgendem Prinzip: Sie stellen die Dinge einfach auf den Kopf. In der heutigen Begründung Ihrer Dringlichen Anfrage finden wir all die Bausteine, die Sie dazu verwenden, um die Dinge auf den Kopf zu stellen.

Sie tun zunächst einmal so, als ob es in Österreich keine Gewaltentrennung gäbe – die gibt es schlicht und ergreifend nicht, sie wird von Ihnen ignoriert, einfach beiseite­ge­wischt –, dabei müsste Ihnen doch die einfache Tatsache, dass Sie selbst einen Spruch des Oberlandesgerichts zitiert haben, zeigen, dass wir es mit einem Zuständig­keitsgebiet zu tun haben, das in den Bereich der Justiz fällt, denn sonst wäre das Oberlandesgericht nicht zuständig. Wenn es um das Innenressort ginge, wäre ein Verwaltungsgericht dafür zuständig. Ich glaube, das lernt ein Jusstudent im ersten oder zweiten Semester. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. Abg. Jarolim: Bitte keine Schuldzuweisungen!)

Sie ignorieren mit absoluter und nachhaltiger Konsequenz die entsprechenden Bestim­mungen der Strafprozessordnung. In der Strafprozessordnung ist klipp und klar fest­gelegt – übrigens nach einem VfGH-Erkenntnis 2010 noch einmal nachgeschärft –, dass es eine klare Aufgabenteilung gibt, dass die Staatsanwaltschaft die Herrin des Verfahrens ist und dass die Staatsanwaltschaft der Kriminalpolizei anschafft und nicht die Kriminalpolizei der Staatsanwaltschaft. So einfach ist es, aber Sie ignorieren das in Permanenz! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. Zwischenruf des Abg. Schieder.)

Dann kommen Sie mit dem Konstrukt des Ermittlungsdrucks daher. Wissen Sie, wer eigentlich wirklich Ermittlungsdruck ausübt? Wissen Sie, wer Ermittlungsdruck aus­übt? – Der Gesetzgeber übt Ermittlungsdruck aus, nämlich auf die Strafvollzugsorgane, und diese Strafvollzugsorgane sind die Kriminalpolizei, die Staatsanwaltschaft und die Gerichte, weil es nämlich darum geht, dass man Verbrechen und Straftatbestände aufklärt. Der Ermittlungsdruck wird also vom Gesetzgeber ausgeübt, das ist gut so, und das ist auch der Grund dafür, dass die von mir genannten Institutionen sich so koor­dinieren und so kooperieren, wie ich es Ihnen vorher gesagt habe. So ist es auch ge­setzlich festgeschrieben.

Ein weiterer Baustein Ihrer verkehrten Welt ist, dass Sie Vermutungen, Empfindungen, Gerüchte hinstellen, als wären es empirische Tatsachen, als wären es Fakten. Da wird dann plötzlich der Systemadministrator des BVT – sicher ein sehr guter Fachmann in seinem Bereich – zu Ihrer Exklusivquelle, wenn es darum geht, ob die internationale Zusammenarbeit mit anderen Diensten funktioniert. Der hat mit der Sache überhaupt nichts zu tun, aber das interessiert Sie offenbar nicht, weil es halt nicht in Ihre Ge­schichte hineinpasst.

Da reißen Sie dann – auch das ein weiterer Baustein – Dinge aus dem Kontext, zitie­ren unvollständig, so wie Sie es auch jetzt wieder beim Spruch des Oberlandesgerichts getan haben. Sie nehmen einfach nur bestimmte Bausteine heraus, sagen nicht dazu, dass der Anfangsverdacht selbstverständlich gerechtfertigt ist, dass die Ermittlungen gerechtfertigt sind, dass auch nicht alle Hausdurchsuchungen als nicht rechtmäßig erklärt worden sind, und so kann sich jeder ein Bild über Ihre selektive Wahrnehmung und über Ihre selektive Kommunikation in dieser Causa machen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Dann kommt noch etwas dazu, und zwar etwas, worüber Sie in einer ruhigen Minute einmal nachdenken sollten: Sie funktionieren Beschuldigte in einem Strafverfahren – das sind die Leute, über die man eigentlich als Normalverbraucher sagen würde, die müssen doch in ihrer eigenen Angelegenheit irgendwie ein bisserl befangen sein, wenn sie Beschuldigte in einem Strafverfahren sind – zu Anklägern gegen die Ermittlungs­behörden um. Das ist etwas ganz besonders Interessantes. Haben Sie sich – Sie reden ja so gerne von Schaden – eigentlich schon einmal überlegt, welchen Schaden Sie damit anrichten? (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. Zwi­schenrufe bei der SPÖ.)

Diejenigen, die von der Strafjustiz verfolgt werden, sind diejenigen, die Ihre Kronzeu­gen gegen die Ermittler sind, also gegen die Polizisten, die Sie angeblich schützen wollen, und gegen die Staatsanwaltschaft. Das ist ein wirklich interessanter Zugang!

Noch einen Baustein gibt es in Ihrer seltsamen, verkehrten Welt, nämlich dass die­jenigen, die Zeugen und Ermittler in einem Verfahren sind, konsequent in ein schlech­tes Licht gerückt werden, während diejenigen, die die Beschuldigten sind, die den Status eines Verdächtigten oder eben eines Beschuldigten haben, für Sie die armen Opfer sind. Das sind für Sie diejenigen, die schutzbedürftig sind. Sie gehen davon aus, dass da ohnehin nichts dahinter ist, weil die Medien das schon festgestellt haben. – Ich habe immer gedacht, die Justiz ist dafür zuständig! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Das ist ein interessanter Zugang, den ich bei Ihnen öfters finde. Das ist betreffend Asylsystem das Gleiche: Da sind auch diejenigen die Guten, die sich mit falschen Angaben einen Asyltitel erschleichen wollen (Abg. Schieder: Drücken Sie sich eigent­lich vor den Antworten?) das sind die Guten, das sind die Armen –, während diejeni­gen, die konsequent an der Umsetzung der Rechtsstaatlichkeit arbeiten, die Bösen sind, diejenigen, auf die man mit dem Finger zeigen muss. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. Ah-Rufe bei der SPÖ.)

Es ist immer das gleiche Modell, mit dem Sie arbeiten. Ich sage Ihnen aus diesem Grund: Diese verkehrte Welt, das ist mein Gegner, und gegen diese Ihre verkehrte Welt werde ich ankämpfen. (Abg. Schieder: Was ist mit den Anfragen? Abg. Krainer: Was Sie machen, ist unredlich!) Ich tue das heute, und ich werde das auch in Zukunft tun – im Interesse der Wahrheit und im Interesse des Schutzes der eigenen Bevölkerung. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ihre Geschichten haben einen Vorteil: Sie klingen alle sehr spannend und spektakulär, aber es geht nicht darum, ob Sie möglicherweise ein guter Krimiautor wären oder ob Sie sich als Verschwörungstheoretiker eignen. (Zwischenruf des Abg. Krainer.) Das ist nicht der Punkt. Es geht um die Überprüfung von Fakten, und es geht um die Frage, ob die Paragrafen eingehalten wurden, die uns die Rechtsordnung dieser Republik vorschreibt. Diese Fragen sind zu klären. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Dann sage ich Ihnen noch etwas dazu (Abg. Schieder: Gibt es Antworten auch, oder nicht? Abg. Belakowitsch: Seien Sie nicht so nervös!): Um zu überprüfen, wie das denn mit diesen Geschichten, die Sie erzählen, ausschaut, muss man nur schauen, was von den Geschichten, die Sie in der Vergangenheit erzählt haben, übrig geblieben ist, und da wird man eigentlich außer viel heißer Luft nicht wirklich etwas Substan­zielles finden können. Also der Vergleich, meine sehr geehrten Damen und Herren, macht sicher.

Ich komme damit zur Beantwortung Ihrer insgesamt über 50 Fragen.

Zur Frage 1:

Oberst Preiszler wurde vom Generalsekretär am 21. Februar 2018 ohne jedwede Nennung von Einsatzdetails von einem möglichen Einsatz informiert. Abgeklärt wurde lediglich, wie viel Zeit benötigt werde, um 30 bis 40 Personen für einen möglichen Einsatz bereitzustellen. Es wurde kein Bezug auf eine konkrete Amtshandlung genom­men. Eine Dokumentation war nicht erforderlich.

Zu den Fragen 2 und 3:

Bei der Einsatzbesprechung der WKStA am 27. Februar 2018.

Zu den Fragen 4 und 5:

Die Information erfolgte im Rahmen der Einsatzbesprechung am 27. Februar 2018.

Zu den Fragen 6 und 7:

Planung, konkrete Auftragserteilung, Durchführung sowie Nachbereitung der Haus­durch­suchung fallen in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz.

Zur Frage 8:

Am 31. Jänner 2018 von circa 16 Uhr bis circa 17.30 Uhr in Diensträumlichkeiten des BMI; am 12. Februar 2018 von circa 17 Uhr bis circa 17.45 Uhr in Diensträumlichkeiten des BMI.

Zur Frage 9:

Nein, dafür gab es keinen Grund. Es handelte sich jeweils um von Zeugenperson 1 gewünschte formlose Gespräche.

Zur Frage 10:

Nein.

Zur Frage 11:

Die Person wurde nicht geladen, sondern erschien auf ihr eigenes ausdrückliches Ersuchen zu den Gesprächen.

Zur Frage 12:

Anwesend war bei den Gesprächen neben der Zeugenperson 1 der zuständige Fach­referent des Generalsekretärs des Bundesministeriums für Inneres.

Zur Frage 13:

Die Staatsanwaltschaft wurde vorab nicht von den Gesprächen verständigt. Es gibt keinen Anlass, die Staatsanwaltschaft vorab vom Stattfinden formloser Gespräche zu verständigen. Von der Durchführung wurde die WKStA am 20. Februar 2018 durch den zuständigen Fachreferenten des Generalsekretärs des BMI verständigt.

Zur Frage 14:

Es erfolgte weder eine Erkundigung noch eine Einvernahme im Sinne der StPO, daher war die Erstellung eines Protokolls nicht erforderlich.

Zur Frage 15:

Nein, da keine angefertigt wurden.

Zur Frage 16:

Der Generalsekretär des Bundesministeriums für Inneres wurde jeweils am folgenden Tag mündlich von den Gesprächen in Kenntnis gesetzt. Ich selbst wurde bei nächster Gelegenheit durch den Generalsekretär in Kenntnis gesetzt. An den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz sowie den Generalsekretär in dessen Ressort erging keine Information.

Zur Frage 17:

Am 2. Februar 2018 von circa 10 Uhr bis circa 12 Uhr in Diensträumlichkeiten des BMI; am 9. Februar 2018 von circa 16 Uhr bis circa 19 Uhr auf Ersuchen von Zeugen­person 2 in einem Wiener Restaurant.

Zur Frage 18:

Nein, dafür gab es keinen Grund. Es handelte sich jeweils um von Zeugenperson 2 gewünschte formlose Gespräche.

Zur Frage 19:

Nein.

Zur Frage 20:

Die Person wurde nicht geladen, sondern erschien auf ihr eigenes ausdrückliches Ersuchen zu den Gesprächen.

Zur Frage 21:

Anwesend war beim Gespräch am 2. Februar 2018 neben der Zeugenperson 2 der zuständige Fachreferent des Generalsekretärs des Bundesministers für Inneres. Beim Gespräch am 9. Februar war neben diesen beiden auch der Generalsekretär des Bundesministeriums für Inneres anwesend.

Zur Frage 22:

Die Staatsanwaltschaft wurde vorab nicht von den Gesprächen verständigt. Es gibt keinen Anlass, die Staatsanwaltschaft vorab vom Stattfinden formloser Gespräche zu verständigen. Von der Durchführung wurde die WKStA am 20. Februar 2018 durch den zuständigen Fachreferenten des Generalsekretärs des BMI verständigt.

Zur Frage 23:

Nein, es erfolgte weder eine Erkundigung noch eine Einvernahme im Sinne der StPO, daher war die Erstellung eines Protokolls nicht erforderlich.

Zur Frage 24:

Nein, da keine angefertigt wurden.

Zur Frage 25:

Der Generalsekretär wurde vom Gespräch am 2. Februar 2018 am selben Tag münd­lich in Kenntnis gesetzt. Beim Gespräch am 9. Februar 2018 war er selbst zugegen. Ich selbst wurde bei nächster Gelegenheit durch den Generalsekretär in Kenntnis ge­setzt. An den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz sowie den Generalsekretär in dessen Ressort erging keine Information.

Zur Frage 26:

Das Gespräch dauerte von circa 10 Uhr bis circa 11 Uhr und fand auf ausdrückliches Ersuchen der Zeugenperson 3 in einem Wiener Kaffeehaus statt.

Zur Frage 27:

Nein, dafür gibt es keinen Grund. Es handelte sich um ein von Zeugenperson 3 ge­wünschtes formloses Gespräch.

Zur Frage 28:

Nein.

Zur Frage 29:

Die Person wurde nicht geladen, sondern erschien auf ihr eigenes ausdrückliches Ersuchen zum Gespräch.

Zur Frage 30:

Anwesend war neben der Zeugenperson 3 der zuständige Fachreferent des General­sekretärs des Bundesministeriums für Inneres.

Zur Frage 31:

Die Staatsanwaltschaft wurde vorab nicht von den Gesprächen verständigt. Es gibt keinen Anlass, die Staatsanwaltschaft vorab vom Stattfinden formloser Gespräche zu verständigen. Von der Durchführung wurde die WKStA am 20. Februar 2018 durch den zuständigen Fachreferenten des Generalsekretärs des Bundesministeriums für Inneres verständigt.

Zur Frage 32:

Nein, es erfolgte weder eine Erkundigung noch eine Einvernahme im Sinne der StPO, daher war die Erstellung eines Protokolls nicht erforderlich.

Zur Frage 33:

Nein, da keine angefertigt wurden.

Zur Frage 34:

Der Generalsekretär des Bundesministeriums für Inneres wurde am 19. Februar 2018 mündlich von dem Gespräch in Kenntnis gesetzt. Ich selbst wurde bei nächster Gele­gen­heit durch den Generalsekretär in Kenntnis gesetzt. An den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz sowie den Generalsekretär in dessen Ressort erging keine Information.

Zur Frage 35:

Die Frage kann nicht beantwortet werden, da den Mitarbeitern nicht bekannt ist, ob weitere Personen, mit denen Gespräche welcher Art auch immer stattfinden, seither als Zeugen in der Causa von Strafverfolgungsbehörden einvernommen wurden.

Zur Frage 36:

Mangels einer konkreten Definition des Begriffs Causa ist eine Beantwortung dieser Frage nicht möglich. Gespräche zwischen Mitarbeitern des Kabinetts und des General­sekretariats sowie auch aller anderen Organisationseinheiten des BMI mit Dritten gehören zum Tagesgeschäft.

Zur Frage 37:

Die Anordnung der WKStA langte am 20. Februar 2018 telefonisch beim zuständigen Fachreferenten des Generalsekretärs des Bundesministeriums für Inneres ein.

Zur Frage 38:

Unmittelbar nach der Anordnung der WKStA wurde der Zeugenperson 3 telefonisch ein Termin mitgeteilt. Die Rechtsbelehrung ist Angelegenheit der einvernehmenden Staats­anwaltschaft.

Zur Frage 39:

Nein.

Zur Frage 40:

Die Kooperation zwischen Partnerdiensten beruht auf Vertrauen. Notwendig waren daher vertrauensbildende Maßnahmen, die auch auf der Darstellung der Faktenlage, der Außenwirkung, auf zu treffenden strukturellen Maßnahmen, Reformen beruhen.

Dass eine Suspendierung die letzte Konsequenz wäre, wurde mir am 26. Juni 2018 zur Kenntnis gebracht.

Zur Frage 41:

Meine Aussage vom 11. Juni 2018 basierte auf zahlreichen Gesprächen auf unter­schiedlichen Ebenen, die bestätigen, dass die Zusammenarbeit mit den internationalen Partnern weiterhin funktioniert.

Zur Frage 42:

Am 28. August 2018 im Zuge einer Pressekonferenz von Herrn Bundesminister Moser in Alpbach.

Zur Frage 43:

Am 2. Mai 2018. Ergänzend kann ich informieren, dass der Sachverhalt am 3. Mai 2018 von der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit zur strafrechtlichen Beur­teilung an das Bundeskriminalamt übermittelt wurde.

Zur Frage 44:

Der Leiter der EGS wurde anlässlich des Telefonats mit dem Herrn Generalsekretär des BMI am 27. Februar 2018 über die bevorstehende Einsatzbesprechung in Kenntnis gesetzt und informierte nach dieser Besprechung im Zuge der Einsatzplanung am 27. Februar 2018 die mit dem Einsatz befassten Führungskräfte der EGS. Am 28. Februar ab 5 Uhr erfolgte die Information der Teammitglieder durch die jeweiligen Teamleiter der EGS sowie durch die Staatsanwälte.

Beim Ablauf des Einsatzes sollte danach getrachtet werden, die Vernichtung von Be­weismitteln möglichst zu verhindern.

Zur Frage 45:

Die Hausdurchsuchung erfolgte im Auftrag und unter der Leitung der WKStA mit richterlicher Genehmigung. Sämtliche Fragen zu Planung, Auftrag und Ablauf der Hausdurchsuchung sind an das Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Dere­gu­lierung und Justiz zu richten.

Zu den Fragen 46 und 47:

Exekutivbedienstete werden seit 2008 im Zuge des Aufnahmeverfahrens bis zur Stufe geheim sicherheitsüberprüft.

Zur Frage 48:

Nein.

Zur Frage 49:

Planung, konkrete Auftragserteilung, Durchführung sowie Nachbereitung der Haus­durch­suchung fallen in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Verfassung, Re­for­men, Deregulierung und Justiz. Dokumentationspflichten im Sinne der StPO wurden erfüllt.

Zur Frage 50:

Am 5. September 2018.

Zur Frage 51:

Die Mitarbeiterin des Kabinetts ist unter anderem auch für Öffentlichkeitsarbeit verant­wortlich. Die Teilnahme am Untersuchungsausschuss, in dem es auch um wesentliche Fragen der Öffentlichkeitsarbeit des BMI geht, ist daher jedenfalls mit dem Aufgaben­bereich der Mitarbeiterin vereinbar.

Zur Frage 52:

Ja, es ist mir bekannt. Bei der regelmäßigen Veröffentlichung von Informationen und Darbietungen handelt es sich auf jeden Fall um ein Medium im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 des Mediengesetzes.

Zur Frage 53:

Ja. Darüber hinaus darf ich darauf hinweisen, dass die Mitarbeiterin über einen von einer autorisierten Stelle ausgestellten Presseausweis verfügt. Sie hat sich beim Be­treten des Lokals des U-Ausschusses ordnungsgemäß legitimiert und wurde durch die Mitarbeiter der Parlamentsdirektion kontrolliert.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! All das, was ich gesagt habe, klingt vielleicht ein wenig weniger spektakulär als Ihr martialisches Vokabular von Überfall, Erstür­mung, Aktenraub, Drahtzieherei und Präparierungen und was da in den letzten Tagen und Wochen alles dahergekommen ist; aber es hat einen Vorteil, meine sehr geehrten Damen und Herren: Es entspricht den Tatsachen.

Ich glaube, genau um diese Tatsachen sollte es gehen, und darauf hat die Bevölke­rung ein Anrecht. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

12.49

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß der Geschäftsordnung kein Redner länger als 10 Minuten sprechen darf, wobei jedem Klub eine Gesamtredezeit von 25 Minuten zukommt.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Leichtfried. – Bitte. (Abg. Jarolim: Das waren Wunschträume, Herr Präsident, aber keine Realität! Das muss man zur Kenntnis neh­men! – Abg. Rosenkranz – in Richtung Abg. Jarolim –: Geht’s jetzt wieder besser? – Heiterkeit und Ruf bei der FPÖ: Er hat über Tatsachen gesprochen ...!)