Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls
Präsidentin Doris Bures: Um eine umgehende Ausfertigung dieses Beschlusses zu ermöglichen, verlese ich entsprechend einem schriftlichen Verlangen von 20 Abgeordneten den diesbezüglichen Teil des Amtlichen Protokolls, damit dieser mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt.
Ich verlese:
„Auf Antrag der Abgeordneten Wöginger, Mag. Schieder, Mag. Gudenus, M.A.I.S, Mag. Dr. Strolz und Mag. Dr. Zinggl [...] fasst der Nationalrat einstimmig nachstehenden Beschluss:
‚Der Herr Bundespräsident wird ersucht, die außerordentliche Tagung 2018 der XXVI. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates mit Ablauf 7. September 2018 für beendet zu erklären.‘“
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Erheben sich Einwendungen gegen die von mir gerade verlesene Fassung des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall. Damit ist das gemäß § 51 der Geschäftsordnung so genehmigt.