Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls

Präsidentin Doris Bures: Um eine umgehende Ausfertigung dieses Beschlusses zu ermöglichen, verlese ich entsprechend einem schriftlichen Verlangen von 20 Abgeord­neten den diesbezüglichen Teil des Amtlichen Protokolls, damit dieser mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt.

Ich verlese:

„Auf Antrag der Abgeordneten Wöginger, Mag. Schieder, Mag. Gudenus, M.A.I.S, Mag. Dr. Strolz und Mag. Dr. Zinggl [...] fasst der Nationalrat einstimmig nachstehenden Beschluss:

‚Der Herr Bundespräsident wird ersucht, die außerordentliche Tagung 2018 der XXVI. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates mit Ablauf 7. September 2018 für be­endet zu erklären.‘“ 

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Erheben sich Einwendungen gegen die von mir gerade verlesene Fassung des Amt­lichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall. Damit ist das gemäß § 51 der Geschäfts­ordnung so genehmigt.