Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll38. Sitzung, 7. September 2018 / Seite 68

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triert. Offensichtlich wurden gezielt Zeugen „gesammelt“, in oftmaligen Treffen mit Kickl-Mitarbeitern „präpariert“ und dann häppchenweise der Staatsanwaltschaft als „Über­raschungszeugen“ zugespielt. Dies ergibt sich vor allem auch aus der Anfrage­beantwortung 782 AB auf eine Anfrage der Abgeordneten Krisper, laut derer die Zeugenpersonen 1-3 vor ihrer Einvernahme bei den zuständigen Stellen der Justiz im Kabinett des Innenministers „angehört“ wurden.

Parallel dazu wurde die Hausdurchsuchung im BVT bereits vorbereitet und eine FPÖ-geführte Spezialeinheit für die Bekämpfung der Straßenkriminalität damit betraut. Um den Druck auf die weisungsungebundene Korruptionsstaatsanwaltschaft zu erhöhen wurde „Gefahr im Verzug" konstruiert - mit der falschen Behauptung die Daten im BVT könnten jederzeit „von außen“ gelöscht werden.

Nach den ersten Befragungen im BVT-Untersuchungsausschuss stellt sich diese Behauptung als unhaltbar heraus und wurde von IT-Mitarbeitern des BVT klar dementiert: "Der Schwachsinn mit dieser Fernlöschung, der herumgeistert, ist ein Schwachsinn - und das sollte einmal gesagt werden."

"Wie hat der Ermittlungsdruck ausgeschaut, in welcher Situation hat sich die er­mittelnde Staatsanwältin gesehen,“ fragte daher auch zu Recht Justizminister Moser nach dem Beschluss des OLG, der ebenfalls zu Recht nun untersuchen lassen möchte, welchen Ermittlungsdruck es aus dem Innenministerium auf die Staatsan­walt­schaft gab.

Schließlich sorgten die Strippenzieher im Innenministerium durch geschicktes Timing dafür, dass ein Journalrichter mitten in der Nacht ohne ausreichende Zeit für eine gründ­liche Überprüfung die bereits für den nächsten Morgen geplante Hausdurch­suchung genehmigte.

Die politische Verantwortung kann allerdings nur bei Innenminister Kickl und seinem Generalsekretär liegen, die diesen Überfall planten, orchestrierten und denen es gelang die Justiz zu instrumentalisieren und nicht beim Justizminister und dessen Generalsekretär die von der Vorbereitung und Durchführung der Hausdurchsuchung nichts wussten, weil sie auch nicht informiert werden durften.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Inneres folgende

Anfrage

1. Welche Informationen enthielt die Kontaktaufnahme ihres Generalsekretärs Goldgruber mit Wolfgang Preiszier am 21. Februar 2018 genau und wie wurde dies dokumentiert?

2. Wann wurde Preiszier davon informiert, dass dieser „Einsatz“ beim BVT stattfinden werde?

3. Wann wurde Preiszier davon informiert, dass es sich bei dem „Einsatz“ um eine Hausdurchsuchung handelte?

4. Wann wurde die WKStA und insbesondere die fallführende Staatsanwältin vom BMI von der Kontaktaufnahme GS Goldgrubers mit Preiszier informiert?

5. Welche Informationen hinsichtlich der Kontaktaufnahme GS Goldgrubers mit Wolfgang Preiszier hat die fallführende Staatsanwältin zu welchem Zeitpunkt erhalten?

6. Welche Informationen wurden Preiszier im Rahmen der Einsatzbesprechung der Hausdurchsuchung am 27.02.2018 mit Vertretern der WKStA hinsichtlich der örtlichen Gegebenheiten im Außen- und Innenbereich des BVT gegeben und beinhalteten diese


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