Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll38. Sitzung, 7. September 2018 / Seite 82

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Zur Frage 12:

Anwesend war bei den Gesprächen neben der Zeugenperson 1 der zuständige Fach­referent des Generalsekretärs des Bundesministeriums für Inneres.

Zur Frage 13:

Die Staatsanwaltschaft wurde vorab nicht von den Gesprächen verständigt. Es gibt keinen Anlass, die Staatsanwaltschaft vorab vom Stattfinden formloser Gespräche zu verständigen. Von der Durchführung wurde die WKStA am 20. Februar 2018 durch den zuständigen Fachreferenten des Generalsekretärs des BMI verständigt.

Zur Frage 14:

Es erfolgte weder eine Erkundigung noch eine Einvernahme im Sinne der StPO, daher war die Erstellung eines Protokolls nicht erforderlich.

Zur Frage 15:

Nein, da keine angefertigt wurden.

Zur Frage 16:

Der Generalsekretär des Bundesministeriums für Inneres wurde jeweils am folgenden Tag mündlich von den Gesprächen in Kenntnis gesetzt. Ich selbst wurde bei nächster Gelegenheit durch den Generalsekretär in Kenntnis gesetzt. An den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz sowie den Generalsekretär in dessen Ressort erging keine Information.

Zur Frage 17:

Am 2. Februar 2018 von circa 10 Uhr bis circa 12 Uhr in Diensträumlichkeiten des BMI; am 9. Februar 2018 von circa 16 Uhr bis circa 19 Uhr auf Ersuchen von Zeugen­person 2 in einem Wiener Restaurant.

Zur Frage 18:

Nein, dafür gab es keinen Grund. Es handelte sich jeweils um von Zeugenperson 2 gewünschte formlose Gespräche.

Zur Frage 19:

Nein.

Zur Frage 20:

Die Person wurde nicht geladen, sondern erschien auf ihr eigenes ausdrückliches Ersuchen zu den Gesprächen.

Zur Frage 21:

Anwesend war beim Gespräch am 2. Februar 2018 neben der Zeugenperson 2 der zuständige Fachreferent des Generalsekretärs des Bundesministers für Inneres. Beim Gespräch am 9. Februar war neben diesen beiden auch der Generalsekretär des Bundesministeriums für Inneres anwesend.

Zur Frage 22:

Die Staatsanwaltschaft wurde vorab nicht von den Gesprächen verständigt. Es gibt keinen Anlass, die Staatsanwaltschaft vorab vom Stattfinden formloser Gespräche zu verständigen. Von der Durchführung wurde die WKStA am 20. Februar 2018 durch den zuständigen Fachreferenten des Generalsekretärs des BMI verständigt.

 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite