Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll38. Sitzung, 7. September 2018 / Seite 99

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In einem Schreiben der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) an den Direktor des BVT wurde nämlich am 26. Juni 2018 festgestellt, dass eine Suspen­dierung des österreichischen Verfassungsschutzes aus dem Berner Club interna­tionaler Nachrichtendienste drohe und dass man angesichts der Ermittlungen eine "Schadensanalyse" präsentieren müsse.

Bei diesem handelt es sich um ein europäisches Netzwerk aller Inlandsgeheimdienste: „Der Berner Club (auch Club de Berne genannt) besteht aus den Chefs der Inlands­nachrichtendienste seiner Mitgliedsstaaten (28 EU-Länder, Norwegen und die Schweiz). Er wurde 1971 gegründet und handelt geheim.“  Im Juni 2018 wollten die inter­nationalen Partner unter anderem wissen, welche ihrer vertraulichen und gehei­men Unterlagen in Papierform von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt wur­den.

„Am Tag der Anschläge in Paris vereinbarten die Chefs der europäischen Inlands­geheim­dienste eine engere Zusammenarbeit im Bereich „Islamistischer Terrorismus“. Die in der „Counter Terrorism Group“ (CTG) zusammengeschlossenen Dienste ent­senden VerbindungsbeamtInnen und betreiben seit dem 1. Juli eine „operative Plattform“ in Den Haag. In Echtzeit tauschen sich die beteiligten Behörden zu Maßnahmen und Gefahren aus. Laut Gilles de Kerchove, dem EU-Anti-Terrorismus-Koordinator, hat die neue „operative Plattform“ in Den Haag nunmehr erste „operative Ergebnisse“ erzielt.“ 

Spätestens seit Bekanntwerden der Notwendigkeit der Erstellung einer Schadens­analyse an den Berner Club ist klar, dass die Lage weit dramatischer als bisher ange­nommen ist. Das BVT ist unter Minister Kickl an den Rand des Ausschlusses aus der europäischen Zusammenarbeit im Kampf gegen den Terrorismus geraten.

Da durch die Fortführung der Tätigkeit des Innenministers eine weitere Schädigung der Arbeit des BVT und damit eine weitere Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit droht und zur Abwehr dieser Gefahr für die Sicherheit Österreichs nicht der Abschluss der Arbeit des Untersuchungsausschusses abgewartet werden kann, stellen die unter­fertigenden Abgeordneten folgenden

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Dem Bundesminister für Inneres wird gemäß Art. 74 Abs 1 B-VG durch ausdrückliche Entschließung des Nationalrats das Vertrauen versagt."

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht damit mit in Verhandlung.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Duzdar. – Bitte.


13.34.51

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Zuschauer und Zuschauerinnen auf der Galerie! Meine sehr geehrten Damen und Herren, stellen Sie sich vor, Sie schalten den Fernseher ein und es läuft gerade ein Krimi. Zu sehen ist eine überfallsartige Hausdurchsuchung in einem Gebäude, einer wichtigen Behörde, die die Menschen vor Terror und Extremismus beschützt. Diese Hausdurchsuchung wird durchgeführt von Polizisten und Polizistin­nen, die normalerweise Straßeneinsätze machen oder Drogenkriminalität bekämpfen.

 


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