Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll38. Sitzung, 7. September 2018 / Seite 105

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Wir fahren in der Debatte fort. Das Wort erhält Frau Nationalrat Griss. – Bitte.


13.53.25

Abgeordnete Dr. Irmgard Griss (NEOS): Herr Präsident! Meine Damen und Herren Regierungsmitglieder! Meine Damen und Herren! Ich möchte zu meiner Vorrednerin nur sagen: Also ganz normal war die Hausdurchsuchung doch nicht, denn es gibt ein Ermittlungsverfahren wegen Nötigung gegen den Leiter der EGS. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.) – Man wird sehen, was herauskommt, aber „ganz normal“ würde ich nicht sagen. (Zwischenruf der Abg. Steger.)

Diese Razzia im BVT, die heute schon ausführlich geschildert wurde, hat nicht nur das BVT nachhaltig beschädigt, sondern, und das tut mir besonders leid, es ist auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ins Zwielicht geraten, eine Institution, die für den Rechtsstaat von entscheidender Bedeutung ist. (Ruf bei der FPÖ: Wir haben ja gehört: Willfährige Staatsanwälte!) 2011 wurde die WKStA eingerichtet, und zwar weil man große Wirtschaftsverfahren und Korruptionsverfahren sachgemäß, rasch, effizient durchführen wollte.

Man hat dazu für die WKStA zwei ganz wesentliche Änderungen – im Vergleich zu anderen Staatsanwaltschaften – vorgesehen. Das eine ist, dass die Berichtspflicht eingeschränkt wurde, und das Zweite, dass die WKStA Experten beschäftigt, Wirt­schafts­experten und auch IT-Experten. Dadurch sollte sie rascher und effizienter ermitteln können.

Leider – und das sieht man jetzt durch diese Razzia – ist man dabei auf halbem Weg stehen geblieben. Denn: Was zeigt diese Razzia? – Diese Razzia zeigt, dass das Fachwissen in der WKStA doch nicht in dem Maß vorhanden ist, wie man das erwartet hätte. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Rosenkranz: Das ist kühn! Das ist kühn: dass das Fachwissen nicht in dem Ausmaß vorhanden ist!)

Anders wäre es wohl nicht möglich gewesen, dass mit der Gefahr einer Fernlöschung von Daten die Dringlichkeit einer Hausdurchsuchung begründet werden kann, einer Begründung, die Fachleute – es ist heute schon zitiert worden – als „Schwachsinn“ be­zeichnet haben.

Ich bin keine IT-Expertin, aber als ich das gehört habe, habe ich mir gedacht: Ich verstehe das eigentlich nicht. Es geht doch darum, dass Daten, die gelöscht hätten werden sollen, nicht gelöscht wurden, und jeder Klick am Computer wird minutiös protokolliert. Wo ist dann das Problem? Wären die Daten nachträglich gelöscht worden, wäre ja nur der Zustand hergestellt worden, der an sich hergestellt hätte wer­den sollen, und man hätte nachverfolgen können, wann und durch wen gelöscht wurde.

Ich muss leider auch Herrn Abgeordnetem Amon widersprechen, und zwar wegen der Korrespondenz und der E-Mails, die jetzt an den Untersuchungsausschuss ergangen sind. Ich verstehe überhaupt nicht, wozu der Untersuchungsausschuss diese Unter­lagen braucht. Kein Mensch hat je behauptet, dass das BVT irgendwelche Daten der Kanzlei Lansky zu Recht besitzen würde. Das heißt, alle Daten der Kanzlei Lansky, die sich dort befinden, die nicht gelöscht sind, befinden sich dort zu Unrecht. Damit kann es ja gar nicht darauf ankommen, was Inhalt dieser Daten ist. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Liste Pilz.)

NEOS werden sich daher weiter dafür einsetzen, dass diese Daten nicht dem Unter­suchungsausschuss zur Verfügung stehen, sondern zurückgestellt werden.

Ein Zweites hat diese Razzia auch gezeigt: Die Wirtschafts- und Korruptionsstaats­anwaltschaft braucht eine eigene Ermittlungseinheit. Es ist wahrscheinlich nicht weit hergeholt, wenn man sagt, dass jedenfalls die Einsatzgruppe zur Bekämpfung der


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