Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll38. Sitzung, 7. September 2018 / Seite 120

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Genau das muss man ernst nehmen. Diese Vorwürfe waren, lange bevor der Innen­minister Herbert Kickl geheißen hat, bereits schriftlich evident. Dass sich in Folge auch noch diese Vorwürfe da oder dort durch Zeugen erhärtet haben, ist die weitere Ge­schichte. Da reden wir nicht von Ermittlungsdruck, da reden wir von der Ermittlungsver­antwortung und der Ermittlungspflicht bei solchen Vorwürfen in ganz konkreten Bereichen des österreichischen Verfassungsschutzes. Das kann man doch nicht im Raum stehen lassen! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Da geht es vielleicht manchen darum, das zuzudecken, nur: Solche konkreten Korrup­tionsvorwürfe zudecken zu wollen, das hat in dieser Republik nichts verloren. Nein, da gibt es eine Aufklärungspflicht, eine Ermittlungspflicht und eine Ermittlungsverant­wortung. Sie nennen das dann Druck. Das sei Ihnen anheimgestellt, aber auf den Begriff Druck werde ich auch noch entsprechend zurückkommen. (Zwischenruf des Abg. Drozda.) – So weit zu den Hintergründen.

In unserem Land gibt es zum Glück eine Gewaltentrennung, eine Gewaltenteilung, die offenbar einige in diesem Haus nicht akzeptieren wollen – denn kennen werden Sie sie ja. Ich gehe nicht davon aus, dass Sie das als Parlamentarier wirklich nicht wissen. Nein, Sie wissen es natürlich und machen wider besseres Wissen immer wieder Be­hauptungen, die gegenteilig sind.

Die Gewaltenteilung stellt ganz klar sicher, dass es eine Staatsanwaltschaft gibt, die unabhängig ist. Ich erinnere mich, bei der Einführung der Wirtschafts- und Korruptions­staatsanwaltschaft haben viele Abgeordnete in diesem Haus zu Recht gesagt: Endlich gibt es keine vorherige Berichtspflicht, sondern erst eine im Nachhinein. Damit kann die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft auch wirklich unabhängig ohne Druck aus dem Justizressort, ohne Druck durch den verantwortlichen Justizminister ermitteln und gegebenenfalls, wo Verdachtsmomente so konkret sind, auch Haus­durchsuchungen vornehmen.

Und jetzt auf einmal passt Ihnen das nicht, weil der Justizminister offenbar nicht vorher informiert wurde! Das ist ja auch eine Kritik, die jetzt erfolgt, aber es war gut, dass das in der Vergangenheit so gehandhabt worden ist.

Genauso war es gut, dass die Staatsanwaltschaft, die unabhängig ist, wenn Zeugen vorstellig werden und Verdachtsmomente vorliegen, diese mit ihren Mitarbeitern ein­gehend prüft und am Ende auch festzustellen kann – und die entsprechende Ent­scheidungskompetenz hat –, ob die Ermittlungsergebnisse so dicht und nachhaltig sind und Gefahr im Verzug ist, um eine Hausdurchsuchung anzuordnen. Das macht aus­schließlich die Staatsanwaltschaft und niemand anderer. Ein Richter bewertet noch zusätzlich, ob es auch entsprechend legitim und rechtskonform ist.

Das ist gut im Sinne der Gewaltenteilung. Da kann kein ressortfremder Innenminister Herbert Kickl auf einen Staatsanwalt oder auf einen Richter irgendeinen Druck ausüben. Es ist daher einfach skandalös, wenn Sie das wider besseres Wissen immer wieder unterstellen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Deshalb sind wir stolz darauf und froh darüber, eine unabhängige Staatsanwaltschaft zu haben, die sich von niemandem unter Druck setzen lässt, und schon gar nicht von ressortfremden Ministern.

Wenn das theoretisch in Ihrem Bild Platz greifen sollte, dass das doch möglich sein kann, dann haben Sie recht, dann gehören die Verantwortungsträger in der Staats­anwaltschaft gänzlich in der Form abgesetzt und zur Verantwortung gezogen. Ich erwarte von jedem Staatsanwalt, der unabhängig ist, dass er sich von niemandem unter Druck setzen lässt. Davon gehe ich in unserer Republik auch aus. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

 


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