12.20

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Ich darf gleich eingangs dem Herrn Bundesminister, der heute mit nahezu sonnengegerbtem Gesicht unter uns weilt, herzlich dafür danken, dass es im Rahmen der StGB-Novelle geglückt ist, etwas abzuwenden, was wir zu­nächst nicht angenommen und vermutet haben, was aus meiner Sicht eine echte Be­drohung gewesen wäre und auch zeigt, welche Kräfte offensichtlich auch in der Regie­rung tätig sind.

Offenbar sollte auf Wunsch des Herrn Bundeskanzlers Kurz bei den Begrifflichkeiten zum Terrorismus eine klarstellende Passage, die bis dato immer im Gesetz stand, ge­strichen werden, nämlich dass Terrorismus nicht ausgeübt wird, wenn die Tat „auf die Herstellung oder Wiederherstellung demokratischer und rechtsstaatlicher Verhältnisse oder die Ausübung oder Wahrung von Menschenrechten ausgerichtet ist“.

Das heißt, darin wird ausdrücklich geklärt – oder war geklärt und ist es nun wieder, muss man dazusagen –, dass es, wenn die Menschen die Einhaltung von Menschen­rechten im Fokus haben, sie also Grundrechte verfolgen, nicht als terroristische Tat an­gesehen werden darf – was eh klar ist.

Diese Bestimmung ist aus mir völlig unerklärlichen Gründen auf Wunsch des Herrn Bundeskanzlers Kurz aus der Passage gestrichen worden, womit natürlich der Kreis je­ner, die hätten verfolgt werden können, weil man ihnen unterstellt, dass sie zwar für die Menschenrechte eintreten, ihre Taten aber trotzdem eine terroristische Handlung dar­stellen, enorm erweitert worden wäre.

Dass das nun nicht so kommt, ist einerseits darauf zurückzuführen, dass nicht nur die SPÖ, sondern auch die gesamte Opposition dagegen Sturm gelaufen ist, ebenso wie Vertreter von vernünftigen Organisationen außerhalb des Parlaments, und ist letztlich auch Justizminister Moser zu verdanken, der dann gesagt hat, er lasse sich das nun nicht mehr einreden und streiche das raus, woraufhin in der Regierung niemand mehr etwas gesagt hat. So kann man eigentlich auch Fakten schaffen. Ich möchte Ihnen, Herr Bundesminister, wirklich herzlich dafür danken, dass Sie sich im Sinne der Sache durchgesetzt haben.

Ansonsten: Wir stimmen dem Gesetz nicht zu. Man muss sagen, dass es legistisch sehr schlecht aufbereitet ist und auch hätte besser ausgearbeitet werden können. Da können Sie, Herr Minister, nichts dafür, das sind Ihre legistischen Einheiten im Minis­terium, denn diese müssten das eigentlich besser machen, so wie das etwa Frau Pro­fessor Reindl-Krauskopf ausgeführt hat (ein Schriftstück in die Höhe haltend). Diese hat in eben fachmännischer Art und Weise dargelegt, warum das Gesetz in dieser Form, wie es hier heute zustande kommt, nicht hätte zustande kommen sollen.

Im Übrigen hat auch der Österreichische Rechtsanwaltskammertag davor gewarnt, Dinge in das Gesetz hineinzuschreiben, die Verdoppelungen sind, die also eigentlich ohnehin schon gelten. Das wirft nämlich in Zukunft die Frage auf, warum etwas, wenn es ohnedies schon gelten soll, es in einer weiteren Passage etwas abgeändert noch einmal drinnen steht, sodass man darüber diskutieren muss, was nunmehr wirklich gel­ten soll. Das ist natürlich legistisch völlig unsinnig. Das ist ein gewisser Aktionismus, dem das Haus des Herrn Justizministers da offensichtlich dienen wollte.

Im Grunde genommen ist aber das Erfreuliche an der ganzen Geschichte, dass die Passage, die ich vorhin erwähnt habe – die klarstellt, was jedenfalls nicht als Terroris­mus gilt –, nicht gestrichen wird. Dafür danken wir auf jeden Fall herzlich. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und Liste Pilz.)

12.24

Präsidentin Doris Bures: Als Nächster spricht Herr Abgeordneter Mag. Klaus Fürlin­ger. – Bitte.