12.58

Abgeordnete MMMag. Gertraud Salzmann (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr ge­ehrte Damen und Herren auf der Galerie und vor den Mediengeräten daheim! Die Be­kämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität ist ein wichtiger Schwerpunkt der Justizpolitik der Europäischen Union. Gerade aus diesen Gründen ist die Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung 2017 beschlossen worden, die bis 8. September 2018 in nationales Recht umzusetzen war.

Meine Damen und Herren! Wir alle erinnern uns an die schrecklichen Bilder von Ter­roranschlägen der letzten Jahre, sei es in Frankreich im Bataclan, sei es in der Re­daktion von Charlie Hebdo, sei es in Deutschland im Jahr 2016 beim Weihnachtsmarkt, als ein riesiger Truck in die Menschenmenge, die fröhlich unterwegs war, gefahren ist, sei es in England, sei es in Brüssel. Diese Liste ließe sich noch lange fortsetzen. Und überall, meine Damen und Herren, zeigt sich das gleiche Bild: Verwüstung, verletzte Menschen, die um ihr Leben laufen, zahlreiche Tote, die nicht die Chance hatten, ihren Mördern zu entkommen, trauernde Familien, die das Liebste verloren haben. Terroris­ten wollen Menschen in Angst und Schrecken versetzen. Ihre Taten sind massive An­schläge auf die demokratischen Grundwerte, die in unserer Gesellschaft wesentlich sind.

Terroristen bedrohen die Sicherheit der Bürger, sie bedrohen die Rechte und Freihei­ten der Menschen und sie wollen letztendlich Staaten destabilisieren. Daher müssen wir dieser Gefahr mit wirksamen Maßnahmen begegnen. Es ist unsere Pflicht, unser Land und unsere Menschen zu schützen, meine Damen und Herren!

Ziel der Regierungsvorlage ist die Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Terroris­musbekämpfung. Es ist nicht die Frage, ob wir das wollen oder nicht, sondern das hat natürlich unter Bedachtnahme auf die jüngste Entwicklung der Bedrohung und der Bedarfslage – zu geschehen. (Präsidentin Kitzmüller übernimmt den Vorsitz.)

Ich darf einige Punkte herausgreifen, die diese Umsetzung in unser nationales Recht beinhaltet. Einerseits geht es um die Erweiterung der inländischen Gerichtsbarkeit, der Zuständigkeit: Mittlerweile sind auch jene Täter erfasst, die im Ausland eine terroris­tische Tat begangen haben und dann zu uns ins Land kommen. Die können jetzt bei uns in Österreich aufgrund der österreichischen Gerichtsbarkeit und dieser Änderung strafverfolgt werden. Das, denke ich, ist sehr wesentlich. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Darüber hinaus wird der Katalog der Straftaten erweitert. Grundsätzlich wird einmal da­rauf eingegangen: Was heißt terroristisch? Es sollen wirklich Taten, die terroristisch be­gangen werden, stärker bestraft werden. Unter terroristisch versteht die Gesetzesände­rung die Störung des öffentlichen oder auch des wirtschaftlichen Lebens, wobei der Vorsatz auch sehr klar definiert ist: entweder der Vorsatz der Einschüchterung der Be­völkerung oder der Nötigung einer öffentlichen Stelle oder einer internationalen Organi­sation zu einer Duldung, Handlung oder Unterlassung oder auch das Erschüttern oder sogar das Zerstören der Grundstrukturen des Staates oder internationaler Organisa­tionen. Darüber hinaus werden auch die Aufforderung zu und das Gutheißen von ter­roristischen Handlungen in den Straftatbestand erhoben.

Die Finanzierung ist bereits angesprochen worden: Terroristische Aktionen dürfen nicht finanziert werden, das muss strafverfolgt werden, zudem müssen auch die Terror­camps, ihre Organisation und Finanzierung ganz klar strafverfolgt werden. Ein weiterer Straftatbestand, der neu aufgenommen wird, ist die Störung der Funktionstüchtigkeit der Computersysteme, ein meines Erachtens auch sehr wesentlicher Tatbestand, der bis jetzt gefehlt hat. Zudem kommt es auch zu einer Erweiterung des Opferschutzes. Menschen, die Opfer geworden sind und auch aufgrund des wirtschaftlichen Verlustes zu den Opfern zählen, bekommen nun eine Prozessbegleitung.

Meine Damen und Herren! Die Anschläge der letzten Jahre haben die europäischen Staaten mitten ins Herz getroffen. Sie zeigen schmerzlich, wie verwundbar unsere Ge­sellschaft ist. Man könnte sagen, der Terror, der Terrorismus ist heute die Geißel unse­rer Gesellschaft. Wir müssen dieser Gefahr wirksame und wirkungsvolle Maßnahmen entgegensetzen, sei es in der Prävention, sei es im Schutz, in der Verfolgung oder auch in der Reaktion. Das sind wir den Opfern dieser Terroristen schuldig und das sind wir auch den Menschen, unseren Bürgern, für die wir die Verantwortung tragen, schuldig.

Ich bitte Sie daher, dieser Richtlinie, dieser Änderung, der Umsetzung der Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung zuzustimmen. – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

13.04

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeord­nete Bayr. – Bitte, Frau Abgeordnete.