Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak‚ MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Frontalangriff des Innenministeriums auf die Pressefreiheit“ (1734/J)

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zur dringlichen Behandlung der schriftlichen Anfrage 1734/J.

Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

Begründung

Am Abend des 24. Septembers 2018 veröffentlichten die Tageszeitungen "Der Stan­dard" und "Kurier" Artikel über ein Schreiben des Ministerbüros von Herbert Kickl. Wei­teren Berichten zufolge hat der Ressortsprecher des Bundesministeriums für Inneres, Christoph Pölzl, an alle Landespolizeidirektionen ein Mail mit Handlungsanweisungen verschickt.

Umgang mit „kritischen Medien“

Darin weist das Innenministerium darauf hin, dass „gewisse Medien“ wie zum Beispiel die Wochenzeitung "Falter" und die Tageszeitungen "Kurier" und "Der Standard" eine sehr "einseitige und negative Berichterstattung über das BMI bzw. die Polizei" betrei­ben und daher als "kritische Medien" klassifiziert werden. Die Kommunikation soll mit „diesen Medien auf das nötigste (rechtlich vorgesehene) Maß“ beschränkt werden. Es sollen ihnen keine „Zuckerl, wie beispielsweise Exklusivbegleitungen“ ermöglicht wer­den, es sei denn es ist eine "neutrale oder gar positive Berichterstattung" zu erwarten.

Die Handlungsempfehlungen im gegenständlichen Schreiben des Innenministeriums sind problematisch, da sie einen differenzierten Umgang mit den verschiedenen Me­dien vorsehen. Wenn Informationen oder Exklusivberichterstattungen nur sogenannten „unkritischen“ Medien zukommen, ist das ein gravierender Eingriff in die Pressefreiheit und damit eine Gefahr für die liberale Demokratie in Österreich. Es ist essentiell, dass jede_r Journalist_in die gleichen Möglichkeiten hat auf Informationen von Ministerien zugreifen zu können. Wenn in dem Schreiben des Innenministeriums davon gespro­chen wird den Informationsfluss zu „kritischen Medien“ auf ein Minimum zu beschrän­ken, ist das ein Frontalangriff auf die Pressefreiheit.

Bekanntgabe von Staatsbürgerschaft und Aufenthaltsstatus von mutmaßlichen Tä­ter_innen

Das Innenministerium empfiehlt darüber hinaus die Staatsbürgerschaft und den Aufent­haltsstatus von Verdächtigen in Aussendungen explizit zu nennen. Die Bevölkerung, sowie die Medien hätten daran ein „berechtigtes Interesse“ und das Innenministerium will diesbezüglich „größtmöglich Transparenz“ gewährleisten.

"Verdächtige" sind im Sinne des Strafverfahrensrecht Personen gegen die ein An­fangsverdacht besteht, weswegen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Erst wenn sich dieser Verdacht erhärtet, wird von einer/m „Beschuldigte_n“ gesprochen und erst wenn der/die Beschuldigte rechtskräftig verurteilt wurde ist bewiesen, dass die/der Tä­ter_in die Tat auch tatsächlich begangen hat. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung. Es sollte durch die Herausgabe von Informationen über Staats-bürgerschaft und Auf­enthaltsstatus daher nicht zu einer öffentlichen Vorverurteilung kommen.

Der Anweisung des Innenministeriums widerspricht auch ein Erlass des Justizministe­riums vom 23. Mai 2016. Darin heißt es, dass nur dann „auf die Zugehörigkeit zu einer ethnischen oder religiösen Gruppe oder auf persönliche Merkmale (Haut-farbe etc.)“ hingewiesen werden soll, „wenn dies für das Verständnis des berichteten Vorgangs un­bedingt notwendig ist“.

Der Grund dafür besteht insbesondere darin, dass durch Einzelfallberichterstattungen ein verzerrtes Bild in der Öffentlichkeit entsteht. Aus gutem Grund erstellt die Statistik Austria daher einmal jährlich eine Aufschlüsselung aller Verurteilten nach Straftat und Staatsangehörigkeit. Diese Statistik objektiviert das Bild über Verurteilte in Österreich und führt nicht dazu, dass es zu einer Vorverurteilung von Bevölkerungsgruppen von Medien und Gesellschaft kommt.

"Proaktive" Kommunikation von Sexualdelikten in der Öffentlichkeit

Bei Sexualdelikten in der Öffentlichkeit soll nach Empfehlung des Bundesministeriums die Kommunikation intensiviert werden. „Vor allem Taten, die in der Öffentlichkeit be­gangen werden" und „besondere Modi Operandi (zum Beispiel Antanzen) aufweisen, mit erheblicher Gewalteinwirkung oder Nötigung erfolgen oder wenn zwischen Täter und Opfer keine Verbindung besteht“ sollen demnach „proaktiv“ Medien zugespielt wer­den.

Bislang wurde auf Grund des Opferschutzes von so einer Vorgangsweise Abstand ge­nommen, um eine Traumatisierung des Opfers durch eine breitflächige Berichterstat­tung zu verhindern. Wieso von diesem Prinzip abgegangen werden soll, ist nicht nach­vollziehbar.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgende

Dringliche Anfrage

1. Wer hat das gegenständliche Schreiben verfasst?

2. Haben Sie das gegenständliche Schreiben in Auftrag gegeben?

a. Wenn nein, wer hat das Schreiben in Auftrag gegeben?

3. Haben Sie das Aussenden des Schreibens autorisiert?

4. Seit wann wissen Sie von dem Plan, ein solches Schreiben zu verschicken bzw. von der Existenz des Schreibens?

5. Seit wann weiß die Staatssekretärin im Innenministerium, Karoline Edtstadler, von dem Plan, ein solches Schreiben zu verschicken bzw. von der Existenz des Schrei­bens?

6. Seit wann weiß der Generalsekretär im Innenministerium, Peter Goldgruber, von dem Plan, ein solches Schreiben zu verschicken bzw. von der Existenz des Schrei­bens?

7. Wann wurde das Schreiben verschickt?

8. An wen wurde das Schreiben verschickt? Bitte um vollständige Aufzählung der Posi­tionen aller Adressat_innen.

9. Wie ist der übliche kabinettsinterne Ablauf, wenn der Sprecher Ihres Ressorts offi­zielle Schreiben an nachgeordnete Dienststellen verschickt?

10. Geben Sie als verantwortlicher Ressortchef diese Schreiben üblicherweise frei be­vor sie verschickt werden?

a. Wenn nein, gibt der Generalsekretär, Peter Goldgruber, üblicherweise solche Schrei­ben frei bevor sie verschickt werden?

b. Wenn nein, woher wissen Sie, welche Inhalte durch den Sprecher Ihres Ressorts kommuniziert werden?

c. Wenn nein, wie stellen Sie sicher, dass derartige Schreiben die Ansichten des Minis­teriums abbilden?

d. Wenn nein, wie kommen Sie Ihrer Verantwortung als Ressortchef für die Kommu­nikation Ihres Ministeriums nach?

11. Entspricht es Ihrer Rechtsansicht, dass Sie als Innenminister für Ihr Ressort und damit auch für Schreiben des Ressortsprechers verantwortlich sind?

a. Wenn nein, auf welche rechtliche Grundlage stützen Sie Ihre Ansicht?

12. Laut Stellungnahme des BMI vom 24.09.2018 handelt es sich um ein Schreiben "ohne jeden Verbindlichkeits- oder gar Weisungscharakter". Woran ist das erkennbar?

13. Wie schauen verbindliche Anweisungen des Ressortsprechers bzw. des Ministers üblicherweise aus? Woran sind diese erkennbar?

14. Wodurch unterscheidet sich das gegenständliche Schreiben von einem Schreiben mit Verbindlichkeitscharakter?

15. Welche Konsequenzen hat eine Nicht-Befolgung des Schreibens durch die Adres­sat_innen?

16. Wie kann das Ziel des Schreibens, ein "einheitlicherer Auftritt der Polizei und des Innenministeriums", erreicht werden, wenn das Schreiben keinen Verbindlichkeitscha­rakter hat?

17. Wurden seit Ihrem Amtsantritt seitens des Innenministeriums bereits derartige "An­regungen [...] ohne jeden Verbindlichkeits- oder gar Weisungscharakter" an nachgeord­nete Dienststellen herangetragen?

a. Wenn ja, wie viele und mit welchem Inhalt?

b. Wenn ja, welchen Effekt hatten derartige "Anregungen"? Wurden diese von den Ad­ressat_innen üblicherweise befolgt?

18. Ist seitens des Innenministeriums geplant in Hinkunft öfter "Anregungen" an nach­geordneten Dienststellen zu erteilen, die nicht als Weisungen im Sinne des Art 20 B-VG zu qualifizieren sind?

a. Wenn ja, aus welchem Grund?

19. Haben Sie geplant die Anregungen des gegenständlichen Schreibens bzw. Teile davon als verbindliche Weisung, z.B. in Form eines Erlasses, zu bekräftigen?

a. Wenn ja, wann und welchen Inhalt wird diese haben?

20. In Aussendungen des BMI haben Sie sich teilweise von dem gegenständliche Schreiben Ihres Ressortsprechers distanziert. Haben Sie geplant, mittels Weisung klar­zustellen, welche der Handlungsempfehlungen nicht Ihrem Willen entsprechen?

a. Wenn ja, wann und welche Handlungsempfehlungen betrifft das?

b. Wenn nein, warum nicht?

21. Ist seitens des Innenministeriums geplant, den Adressat_innen des gegenständli­chen Schreibens sonst eine Richtigstellung zukommen zu lassen?

a. Wenn ja, wann und welchen Inhalt wird diese haben?

22. Laut einer Aussendung des Innenministeriums vom 25.09.2018 seien die Prinzipien der Medienarbeit im "Erlass für die interne und externe Kommunikation und Öffentlich­keitsarbeit des Bundesministeriums für Inneres (BMI) und der nachgeordneten Behör­den und Dienststellen“ geregelt und stelle das gegenständliche Schreiben "keineswegs eine Leitlinie für die Arbeit der Kommunikations-Mitarbeiter im Bundesministerium und den Landespolizeidirektionen dar“. Was wurde dann mit dem Versenden des gegen­ständlichen Schreibens bezweckt?

23. Hat das Aussenden des gegenständlichen Schreibens disziplinarrechtliche Konse­quenzen für den Sprecher des Innenministeriums oder andere beteiligte Personen?

a. Wenn ja, welche?

24. Ist, wie in einigen Medienberichten angesprochen, eine Polizeireform geplant?

a. Wenn ja, wann?

b. Wenn ja, sollen dabei auch die neun Landespolizeidirektionen neu auf-gestellt wer­den?

c. Wenn ja, sind auch die Pressestellen der Landespolizeidirektionen von der Reform umfasst?

25. In dem Schreiben wird behauptet, dass gewisse Medien in zahlreichen Artikeln Fakten und Erklärungen ignoriert hätten. Woraus ergibt sich diese Wahrnehmung für Sie?

26. Wann und in welchem Medium wurde seit Amtsantritt der Bundesregierung bezüg­lich in Ihren Zuständigkeitsbereich fallender Sachverhalte Fakten und Erklärungen ig­noriert? Bitte um jeweilige Angabe von Medium, Artikel und Datum.

27. Wann wurde im Standard seit Amtsantritt der Bundesregierung bezüglich in Ihren Zuständigkeitsbereich fallender Sachverhalte faktenwidrig berichtet? Bitte um Angabe von Artikel und Datum.

28. Wann wurde im Falter seit Amtsantritt der Bundesregierung bezüglich in Ihren Zu­ständigkeitsbereich fallender Sachverhalte faktenwidrig berichtet? Bitte um Angabe von Artikel und Datum.

29. Wann wurde im Kurier seit Amtsantritt der Bundesregierung bezüglich in Ihren Zu­ständigkeitsbereich fallender Sachverhalte faktenwidrig berichtet? Bitte um Angabe von Artikel und Datum.

30. Wurde auch in anderen als den drei im Schreiben genannten Medien fakten-widrig berichtet? Wenn ja, in welchen?

31. Wie treffen Sie die Unterscheidung zwischen "kritischen Medien" und anderen Me­dien? Was sind die Kriterien?

32. In dem Schreiben ist festgehalten, dass die Zusammenarbeit mit Medien zu begrü­ßen ist, wenn u.a. die Themen vom BMI bestimmt und Berichte freigegeben werden können. Sind daraus folgend aus Sicht des Ministeriums Medien dann unkritisch, wenn das BMI die Hoheit darüber hat, was über das Ministerium und nachgeordnete Dienst­stellen berichtet wird?

33. In dem Schreiben wird behauptet, dass Journalist_innen Vertreter_innen des In­nenministeriums bzw. der Polizei "gegeneinander ausgespielt" hätten. Wann und sei­tens welchem Mediums war das der Fall? Bitte um jeweilige Angabe von Medium, Arti­kel und Datum.

34. Das BMI und die Landespolizeidirektionen erteilen in der Regel Auskunft über Fak­ten und Tatsachen. Inwiefern ist es daher möglich, dass Vertreter_innen des Innenmi­nisteriums bzw. der Polizei aufgrund der gegebenen Auskünfte "gegeneinander ausge­spielt" werden?

35. Laut Stellungnahme des BMI vom 24.09.2018 "ist es das Recht und sogar die Pflicht aller Medien, die Arbeit der Polizei, des Innenministeriums und auch des Innen­ministers kritisch zu beleuchten". In dem gegenständlichen Schreiben wird hingegen ausgeführt, dass Journalist_innen Exklusivbegleitungen o.ä. nur noch zu ermöglichen sind, wenn die Aussicht auf eine neutrale oder positive Berichterstattung besteht. Wie wird durch die vorgeschlagene Vorgangsweise eine ausgewogene und kritische Be­richterstattung durch unterschiedliche Medien gewährleistet?

36. Wie oft durften seit Ihrem Amtsantritt Medienvertreter_innen bei Polizeistreifen mit­fahren? Bitte um Aufschlüsselung nach Medium und Landespolizeidirektion.

37. Wie oft waren seit Ihrem Amtsantritt Medienvertreter_innen bei Hintergrundgesprä­chen anwesend? Bitte um Aufschlüsselung nach Medium und Landespolizeidirektion.

38. In einer Stellungnahme des BMI vom 24.09.2018 wird behauptet, "dass der Ver­dacht der Voreingenommenheit gegenüber gewissen Medien durchaus nicht aus der Luft gegriffen ist". Inwiefern können Sie die behauptete Voreingenommenheit gewisser Medien belegen?

39. Nach welchen Kriterien bestimmt das BMI, ob eine Medienberichterstattung vor-eingenommen ist?

40. Das gegenständliche Schreiben des BMI führt das Auskunftspflichtgesetz, so-wie dazugehörige Judikatur dazu an. Ist Ihnen bewusst, dass sich Medien nicht nur auf das Auskunftspflichtgesetz stützen können, sondern das Recht auf Informationsbeschaf­fung durch Medien auch verfassungsrechtlich garantiert ist (u.a. Art 10 EMRK)?

41. Ist es übliche Praxis, dass das BMI mit dem Verweis auf das Auskunftspflichtgesetz Medienanfragen erst nach acht Woche beantwortet?

42. Ist Ihnen der Erlass des Bundesministeriums für Justiz vom 23. Mai 2016 über die Zusammenarbeit mit den Medien (Medienerlass) bekannt?

43. Gibt es Bestrebungen, die Zusammenarbeit mit Medien, wie das BMVRDJ zu ge­stalten?

44. Im Medienerlass des Justizministeriums ist festgelegt, dass „auf die Zugehörigkeit zu einer ethnischen oder religiösen Gruppe oder auf persönliche Merkmale (Hautfarbe etc.)“ nur dann hingewiesen werden soll, „wenn dies für das Verständnis des berich­teten Vorgangs unbedingt notwendig ist“. Fühlt sich das BMI an diesen Grundsatz ge­bunden?

45. Ist Ihnen der rechtliche Unterschied zwischen "Verdächtigte_r", "Beschuldigte_r", "Angeklagte_r" und "Verurteilte_r" bewusst?

46. In dem Schreiben ersucht das Innenministerium, dass "die Staatsbürgerschaft einer mutmaßlichen Täterin bzw. eines mutmaßlichen Täters" sowie bei Fremden der "Auf­enthaltsstatus, bzw. ob es sich um eine Asylwerberin bzw. einen Asylwerber handelt" in den Aussendungen zu benennen ist. Ist damit ein_e "Verdächtigte_r", "Beschuldigte_r" und "Angeklagte_r" gemeint?

47. Inwiefern ist das Ersuchen des Innenministeriums, "die Staatsbürgerschaft einer mutmaßlichen Täterin bzw. eines mutmaßlichen Täters" sowie bei Fremden der "Auf­enthaltsstatus, bzw. ob es sich um eine Asylwerberin bzw. einen Asylwerber handelt" in den Aussendungen zu benennen, mit den Schutzpflichten im Sinne des §§ 7 und 7a MedienG, § 1 DSG vereinbar?

48. Was für einen Einfluss hat die Veröffentlichung der Staatsbürgerschaft und des Aufenthaltsstatus der mutmaßlichen Täterin bzw. des mutmaßlichen Täters auf die Auf­klärung des Delikts?

49. Die Statistik Austria veröffentlicht jährlich einen Bericht über die Staatsangehörig­keit aller Verurteilten von strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung. Inwiefern trägt die einzelfallbezogene Herausgabe von Informatio­nen über Staatsbürgerschaft und Aufenthaltsstatus dazu bei ein ausgewogenes Bild über die Herkunft der Täter der Öffentlichkeit zu vermitteln?

50. Wie soll durch eine "proaktive" Kommunikation von Sexualdelikten in der Öffentlich­keit der Opferschutz gewährleistet werden?

51. Warum bezieht sich die Empfehlung für eine "proaktive" Aussendung nur auf Se­xualdelikte in der Öffentlichkeit?

52. Inwiefern ist die Handlungsempfehlung des Innenministeriums, Sexualdelikte "pro­aktiv" zu veröffentlichen, mit den Schutzpflichten im Sinne des §§ 7 und 7a MedienG, § 1 DSG, die neben dem Opferschutz auch die Verhinderung einer medialen Vorverur­teilung des/der Tatverdächtigen gewährleisten sollen, vereinbar?

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf dem Begründer und ersten Fragesteller das Wort erteilen. – Bitte, Herr Abgeordneter Scherak.