19.40

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Frau Präsident! Frau Präsident des Rechnungs­hofes! Frau Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Bei der Bundespräsidentenwahl 2016 hat es Pannen gegeben, speziell im Zusammenhang mit den mangelhaften Wahlkarten, aber auch bei der Wahlabwicklung. Die Verschiebung der Wiederholung des zweiten Wahlgangs der Bundespräsidentenwahl im Jahr 2016 ist uns wohl allen noch gut in Erinnerung. Nicht umsonst wurde Bundespräsidenten­stichwahlwiederholungsverschiebung zum Wort des Jahres 2016 erklärt.

Der Rechnungshof hat sich dankenswerterweise – ich darf mich bedanken, Frau Prä­sident – sehr zeitnah und intensiv mit diesen Problemen auseinandergesetzt, speziell was die Wahlkarten betrifft. Die Prüfung ist von April bis Juli 2017 erfolgt und wurde mit dem Innenministerium abgewickelt.

Vier Bereiche wurden im Speziellen geprüft und unter die Lupe genommen: erstens die Aufgabenerfüllung des Ministeriums hinsichtlich der Beschaffung und Bereitstellung der Wahldrucksorten, zweitens die Unterstützung der Wahlbehörden bei der Durchführung der Wahl, drittens das Krisenmanagement nach Bekanntwerden von mangelhaften Wahlkarten sowie viertens die Vorbereitungen zur Einführung eines Zentralen Wäh­lerregisters.

Insgesamt stellte der Rechnungshof dem Innenministerium kein schlechtes Zeugnis aus, jedoch hat er eindringlich auf die Notwendigkeit eines Qualitätsmanagements und einer Qualitätssicherung hingewiesen. Es hat ja bereits im Jahre 2010 Probleme mit Wahlkuverts gegeben, damals waren auch bei der Verklebung einige Dinge mangel­haft. Der Rechnungshof regt daher in seinen Empfehlungen klar an, dass man zukünf­tig bei der Ausschreibung konkrete Aufgaben und Anforderungen festlegt und Quali­tätskriterien formuliert.

Insgesamt hat die Verschiebung der Wahl Kosten von 5,2 Millionen Euro verursacht und somit wurden die Gesamtkosten für die Bundespräsidentenwahl um 8 Prozent in die Höhe getrieben. Das Druckunternehmen hat freiwillig einen Ersatzbeitrag von 500 000 Euro geleistet.

Der Rechnungshof hat weiters festgestellt, dass es gerade bei den Wahlkarten – auch bei den Fristen – Verbesserungen geben muss. Es hat da sehr knappe Zeiträume ge­geben, und gerade Auslandsösterreichern war es nicht möglich, ihre Wahlkarten zeit­gerecht abzugeben, diese sind verspätet eingetroffen. Diesbezüglich regt der Rech­nungshof gesetzliche Änderungen an; das gilt im Speziellen für die Aufbewahrung von Wahlakten und ‑unterlagen.

Ein Dorn im Auge war dem Rechnungshof natürlich auch die Entschädigung der Wahl­beisitzer. Es wurden 87 Gemeinden befragt, und nur eine kleine Minderheit hat die Gebühren laut Gebührenanspruchsgesetz ausbezahlt. Einige Gemeinden zahlten auch etwas mehr als vorgesehen. Den Gemeinden entstanden durch die Verschiebung des zweiten Wahlgangs der Bundespräsidentenwahl Kosten in Höhe von 4,89 Millionen Euro, jedoch wurden diese mit rund 4,03 Millionen Euro weitgehend vom Bund abge­deckt.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ausgesprochen positiv wurden vom Rechnungshof die Maßnahmen zur Unterstützung von Gemeinden und Wahlbehörden bewertet. So richtete das Innenministerium eine E-Learning-Plattform ein und entwickelte einen Leit­faden; dieser soll, angepasst an die jeweilige Wahl, fortgeführt werden. Andenken soll­te man in Zukunft auch ein Zentrales Wählerregister.

Unsere Frau Staatssekretärin ist im Ausschuss Rede und Antwort gestanden und hat positiv berichten können, dass die Empfehlungen des Rechnungshofes im Wirkungs­bereich des Innenministeriums zur Gänze umgesetzt wurden.

Abschließend kann man sagen: Man hat aus Fehlern gelernt. Der beste Beweis dafür war, dass es bei der Nationalratswahl im vergangenen Jahr zu keinerlei Problemen ge­kommen ist und diese fehlerfrei über die Bühne ging. – Vielen Dank für diesen Bericht. (Beifall bei der ÖVP.)

19.45

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Greiner. – Bitte, Frau Abgeordnete.