19.48

Abgeordneter Alois Kainz (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Rechnungs­hofpräsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Wahlen sind das Fundament unserer Demokratie. Das österreichische Wahlrecht beruht auf den Grundsätzen einer allgemeinen, gleichen, unmittelbaren, per­sönlichen, geheimen und freien Wahl sowie auf dem Verhältniswahlprinzip.

Wie Sie alle sicher noch wissen, hob der Verfassungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 1. Juli 2016 das Verfahren des zweiten Wahlgangs der Bundespräsidentenwahl vom 22. Mai 2016 auf, da es Unregelmäßigkeiten bei der Auszählung der Briefwahlstimmen gegeben hatte. Da nach der Ausschreibung des erneuten Wahltermins bekannt wurde, dass es Mängel bei den Wahlkarten gibt, wurde der Wahltermin erneut verschoben. Somit konnte die Bundespräsidentenwahl erst am 4. Dezember 2016 stattfinden.

In der Folge überprüfte der Rechnungshof von April bis Juli 2017 im Bundesministe­rium für Inneres die Bundespräsidentenwahl 2016, insbesondere im Hinblick auf die Beschaffung und Bereitstellung der Wahldrucksorten, die Unterstützung der Wahlbe­hörden bei der Durchführung der Wahl, das Krisenmanagement nach Bekanntwerden von mangelhaften Wahlkarten sowie die Vorbereitungen zur Einführung eines Zentra­len Wählerregisters.

Die Gebarungsprüfung ergab, dass das Bundesministerium für Inneres die Wahldruck­sorten gesetzeskonform und nachvollziehbar bestellte und nicht schuld an den Män­geln bei der Beschaffenheit der Wahlkarten war. Künftig sollte laut Empfehlung des Rechnungshofes der Bieter aber bei der Ausschreibung bereits mit dem Angebot be­ziehungsweise vor Zuschlagserteilung möglichst konkrete Qualitätssicherungsmaßnah­men und vertiefte Qualitätsstandards vorzulegen haben. (Beifall bei der FPÖ.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Dies ist nur zu begrüßen, denn nach dem Grundsatz der geheimen Wahl muss die Stimmabgabe durch den Wähler in einer Art und Weise erfolgen, dass Außenstehende, staatliche Behörden – insbesondere auch Wahlbehör­den – keine Möglichkeit haben, sich Kenntnis über die individuelle Wahlentscheidung zu verschaffen. Eine sichere und rechtskonforme Wahl können wir also nur garantie­ren, wenn wir verhindern können, dass wieder Wahlkarten aufplatzen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

19.51

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Preiner. – Bitte, Herr Abgeordneter.