19.51

Abgeordneter Erwin Preiner (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Präsidentin des Rech­nungshofes! Frau Staatssekretärin! Der Rechnungshof erstellte – zu Recht, wie ich mei­ne – einen Bericht zur Verschiebung des zweiten Wahlgangs der Bundespräsidenten­wahl 2016 und stellte fest, dass es doch etliches an Verbesserungsmöglichkeiten gibt.

Ziel dieser Verbesserungsmaßnahmen kann meiner Meinung nach nur sein, dass das freie und geheime Wahlrecht für alle Wählerinnen und Wähler gewährleistet ist – auch was die Briefwahl betrifft; für diese Gruppe ist das besonders wichtig. Des Weiteren ist ein geheimes und freies Wahlrecht ein wesentlicher Eckpfeiler unserer Demokratie und darf weder gegenwärtig noch zukünftig mit Füßen getreten werden. – Kolleginnen und Kollegen, darauf müssen wir achten!

Der Rechnungshof stellte aber auch zu Recht fest, dass eine wirksame Qualitätssiche­rung vonnöten ist. Ich möchte Sie, Frau Präsidentin, fragen: Ist diese wirksame Quali­tätssicherung bei den nächsten Wahlgängen bereits gesichert? Auch stellte der Rech­nungshof fest, dass es Schulungen für Wahlbeisitzer geben soll. Ich unterstütze das vollkommen und zu hundert Prozent. Diese Schulungen für Wahlbeisitzer sollen aber meiner Meinung nach verpflichtend sein. Wenn es sich um bundesweite Wahlen han­delt, soll der Bund auch die Kosten dafür übernehmen.

Frau Staatssekretärin, Sie haben im Ausschuss gemeint, es ist eine Ehre, wenn man als Wahlbeisitzer tätig ist, und Sie haben uns auch darüber informiert, dass es laut Ge­bührenanspruchsgesetz eine Entschädigung von maximal 12,50 Euro pro Wahlbeisit­zer gibt. Nun, was die Ehre betrifft, als Wahlbeisitzer tätig zu sein, stimme ich mit Ihnen vollkommen überein, aber die Gebührenleistung von maximal 12,50 Euro pro Beisitzer ist meiner Meinung nach ein Hohn. Für diese wichtige demokratiepolitische Arbeit hät­ten sich die Beisitzer eine höhere Entschädigung verdient, nicht dieses Körberlgeld. Ich möchte daher anregen, dass das Gebührenanspruchsgesetz geändert wird und es ei­nen zeitgemäßen Kostenersatz gibt.

Auch stellte – das möchte ich abschließend noch erwähnen – der Rechnungshof fest, dass durch die Verschiebung des zweiten Wahlgangs der Bundespräsidentenwahl 2016 den Gemeinden zusätzliche Kosten von 800 000 bis 900 000 Euro entstanden sind. Aufgrund eines – ich möchte das so bezeichnen – Gentlemanʼs Agreement des Innen­ministeriums mit dem Druckereiunternehmen hat dieses Druckereiunternehmen als Entschädigung an das Innenministerium 500 000 Euro überwiesen. Diese 500 000 Eu­ro sollten meiner Meinung nach den Kommunen, den Gemeinden erstattet werden müssen, denn, wie vorhin bereits gesagt, die zusätzlichen Mehrkosten für die Nach­wahl betragen 800 000 bis 900 000 Euro. Frau Staatssekretärin, ich möchte Ihnen das als Denkanstoß mitgeben.

Abschließend fordere ich, das Wahlrecht insofern zu novellieren, als dass es bei bun­desweiten Wahlen verpflichtend Schulungen für Wahlbeisitzer geben soll und die Kos­ten dafür vom Bund übernommen werden. Außerdem ist die Novellierung des Gebüh­renanspruchsgesetzes, auch was die Höhe des Kostenersatzes betrifft, ein Gebot der Stunde. Darin sehe ich einen wesentlichen Beitrag im Dienste der Demokratie. Die De­mokratie ist eines der höchsten Güter, die wir haben und die wir zu verteidigen haben, Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPÖ.)

19.55

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gemeldet hat sich die Frau Rechnungs­hofpräsidentin. – Bitte, Frau Präsidentin.