20.52
Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine geschätzten Damen und Herren! Danke für diese Einladung und danke auch für diesen Beitrag, in dessen Rahmen wir über Zwangsarbeit und Kinderarbeit im globalen Zusammenhang diskutieren können. Ich denke, wir sind uns ja alle zu hundert Prozent einig, dass wir alle möglichen Maßnahmen ergreifen müssen, gerade auch in demokratischen Staaten, damit Kinderarbeit und Zwangsarbeit so weit wie möglich beziehungsweise gänzlich unmöglich gemacht werden.
Wir haben auch eine Verpflichtung dazu: Wir haben uns zum Beispiel zu den 17 SDGs, also den Sustainable Development Goals, verpflichtet, und das achte Ziel beschreibt eben die Punkte menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum. Diese Ziele sind unbestritten, da sind wir uns sicher einig. Die Frage ist natürlich immer: Welchen Weg können wir beschreiten? – Da wissen wir, dass es auch auf internationaler Ebene, zum Beispiel bei der ILO, bereits einige Maßnahmen gibt.
Was wir aber nicht glauben, ist, dass dieses Gesetzeswerk, das Sie einbringen, das wir selbstverständlich im Sozialausschuss diskutieren werden, ein geeigneter Hebel ist. Ich glaube sogar, dass er nicht ganz unseren Rechtsnormen entspricht, weil wir uns als Österreich, als kleines Österreich, natürlich nicht so ohne Weiteres eigene Marktbeschränkungen geben können. Zum einen sind wir nun einmal Teil der EU, und da gibt es eben zum Beispiel den Artikel 34 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union, der besagt, dass wir europaweit gerade hinsichtlich des freien Warenverkehrs gemeinsame Normen brauchen.
Es ist ja in Ihrem Antrag schon bezeichnend, Herr Stöger, dass Sie immer wieder, in manchen Passagen auf die EU-Holzhandelsverordnung verweisen – und das ist ja richtig. Warum verweisen Sie auf eine EU-Verordnung – Verordnungen im EU-Bereich sind übrigens in den Mitgliedstaaten direkt gültig und umsetzbar? – Weil Europa natürlich an sich ein gemeinsamer Markt ist, wir vier Grundfreiheiten haben und eine davon die Warenverkehrsfreiheit ist. Das bedingt eben auch, dass eine Ware, die in einem anderen EU-Land in Verkehr gebracht wird, automatisch auch für Österreich zugelassen ist. Das heißt, ein Gesetzeswerk, das nur auf den österreichischen Markt abzielt, ist aus meiner Sicht, aus unserer Sicht gar nicht möglich. (Abg. Vogl: Wir dürfen kennzeichnen!)
Wir können das durchdiskutieren, wir werden das auch durchdiskutieren, aber es gibt eben schon allein diese Hürde, die aus europarechtlicher Perspektive gar nicht so leicht zu nehmen ist. Das ändert nichts daran, dass wir mit voller Kraft, mit allen Mitteln, aber wahrscheinlich auf höherer Ebene, zumindest auf EU-Ebene, weitere Maßnahmen zu treffen hätten. Wir werden das im Ausschuss aber natürlich sehr genau diskutieren. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)
20.55
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Gruber. – Bitte, Frau Abgeordnete.