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Abgeordneter Ing. Christian Pewny (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Liebe Kollegin Bißmann, leider bist du ja meiner Einladung, die ich im Juni ausgesprochen habe, zu einer gemeinsamen Beobachtungsfahrt in meinen Betrieb zu kommen, nicht nachgekommen, sonst würdest du bereits wissen, warum aus meiner Sicht die Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung keine gute Idee ist. Ich werde versuchen, meinen Standpunkt darzulegen und zu erklären, warum wir die 10-km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung bei Radfahrerüberfahrten brauchen.

An Radfahrerüberfahrten muss immer bedacht werden, dass man gesehen werden muss, um seinen Vorrang als Radfahrer geltend machen zu können. Vor allem im Zusammenhang mit rechtsabbiegenden Fahrzeugen wäre eine Teilaufhebung des § 68 Abs. 3a mehr als gefährlich. Der Lenker kann den mit zu hoher Geschwindigkeit herannahenden Radfahrer mit dem perfektesten Spiegel-Spiegel-Schulter-Blick nicht rechtzeitig erkennen. Die dramatische Folge wäre ein Verkehrsunfall, im schlimmsten Fall sogar mit Todesfolge.

Ich darf auch den Verkehrsexperten Nosé vom Mobilitätsclub zitieren: „Daher sollte man sich langsam nähern und Blickkontakt zum Fahrzeuglenker suchen, denn je lang­samer man fährt, desto eher kann man wahrgenommen werden.“

Sie meinen, Frau Kollegin Bißmann, dass wir uns einfach auf die Vernunft verlassen können und diesen Passus im Gesetz nicht brauchen oder dass dieser gar radfahrer­feindlich wäre. Die Realität zeigt uns aber leider genau das Gegenteil.

Sehr geehrte Damen und Herren, seit 2013 ist die Anzahl der Fahrradunfälle um 18 Pro­zent gestiegen. 4,7 Prozent aller Verkehrsunfälle passieren auf Radfahrerüberfahrten. 6 Prozent der tödlichen Fahrradunfälle sind auf eine zu hohe Geschwindigkeit des Rad­fahrers zurückzuführen.

Des Weiteren hat der ÖAMTC erst kürzlich in Wien Messungen auf einer Radfahrer­überfahrt durchgeführt. Da wurden 338 Radfahrer gemessen, und davon sind 89 Pro­zent viel zu schnell gewesen. Es wurde eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 19 km/h ermittelt; manche Ausreißer waren sogar mehr als 30 km/h schnell. Weiters wissen wir aus Umfragen, dass die Hälfte der Radfahrer diese 10-km/h-Regelung nicht einmal kennt.

Nicht nur aus meiner Sicht, meine sehr verehrten Damen und Herren, sondern auch aus der Sicht des Mobilitätsclubs ist es daher unabdingbar, sich an die geltenden Ver­kehrsregeln zu halten. Anstatt diesen Passus im Gesetz zu streichen, wäre es wichtig, Bewusstsein für dieses wichtige Gesetz zu schaffen.

Liebe Frau Bißmann, meine Einladung steht immer noch. Kommen Sie in meinen Be­trieb und machen wir gemeinsam eine Beobachtungsfahrt! – Danke. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

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