Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung, 18. Oktober 2018 / Seite 43

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Auch hier nehmen wir uns ein Beispiel etwa an Norwegen, wo genau diese Maßnah­men zu sehr großem Erfolg geführt haben. Die Neuzulassungsquote liegt dort bereits bei 40 Prozent, in Österreich sind wir bei 2,5 Prozent.

Ein nächster möglicher Schritt wäre beispielsweise auch die Ausnahme von der Vignet­tenpflicht. Wir wollen aber vor allem auch die Städte und die Gemeinden auffordern, dass sie E-Mobilen, sauberen Fahrzeugen den Vorzug geben und so, wie es beispiels­weise in Graz, Linz und Klagenfurt schon der Fall ist, diesen eben auch das Gratispar­ken ermöglichen.

Geschätzte Damen und Herren! Wir wollen Vorreiter sein, und das wird uns vor allem im Stromsektor gelingen. Wir wollen den Strom für den nationalen Bedarf bis zum Jahr 2030 zu 100 Prozent aus erneuerbarer Energie produzieren. Derzeit sind wir be­reits bei rund 70 Prozent des Stromverbrauchs – und das ganz ohne Atomstrom! Da liegen wir in Europa im Spitzenfeld. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Ich hoffe, Herr Abgeordneter Rossmann, Sie hören jetzt genau zu: Genau Schweden, das Sie ja immer wieder, wenn es Ihnen passt, als Beispiel nehmen, produziert nach wie vor auch Strom aus Atomenergie. – Diesen Weg werden wir auch in Zukunft nicht gehen! (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Aha!)

Beim Gesamtenergieverbrauch werden wir den Anteil der Erneuerbaren auf 45 Prozent ausbauen, und wir werden so die Ziele auch der Energieunion konsequent weiter ver­folgen. Österreich hat hier sehr ambitionierte Ziele, und wir werden weltweit zu den Vorreitern gehören.

Wir wollen daher auch die Ökostromförderung auf neue Beine stellen. Wir werden die Rahmenbedingungen für den beschleunigten Ausbau von erneuerbarer Energie neu und besser gestalten. Im neuen Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz werden wir die Förder­effizienz verbessern und einen Fokus auf Marktprämien und Investitionsförderungen legen. Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz ist das umfangreichste energiewirtschaftliche Gesetzesvorhaben, das Österreich in den nächsten Jahrzehnten prägen wird. Deshalb haben wir uns eben auch auf einen sehr ehrgeizigen Zeitplan geeinigt und arbeiten be­reits intensiv mit allen Stakeholdern der Energiebranche daran, das umzusetzen.

Auch bereits beschlossen und umgesetzt ist das Thema nachhaltige Beschaffung. Von allen Zielen, an deren Erreichung wir arbeiten, die wir gemeinsam mit den Ländern und den Gemeinden umsetzen wollen, ist das mit Sicherheit auch eines der ganz großen, die es auch wirklich umzusetzen gilt. Beim Klimaschutz wird nämlich vor allem der Bund, die öffentliche Hand mit gutem Beispiel vorangehen. Wir werden die Beschaf­fung der öffentlichen Hand nachhaltig umstellen. Wir haben dazu vor wenigen Tagen im Ministerrat den Fahrplan für diese nachhaltige öffentliche Beschaffung festgelegt und diesen konsequent entsprechend den Zielen der Klima- und Energiestrategie aus­gerichtet. Das Potenzial ist enorm, denn insgesamt investiert die öffentliche Hand 45 Milliarden Euro pro Jahr. Allein das Beispiel der EDV des Bundes zeigt, wie viel hier möglich ist.

Wenn wir die elektronische Versorgung auf Ökostrom umstellen, ersparen wir uns im Jahr 8 800 Tonnen CO2 oder umgerechnet 3,5 Millionen Tonnen Erdöl. Das ist auf je­den Fall eine sehr gute Maßnahme, mit der der Bund zeigen kann, dass wir die rich­tigen Schritte setzen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Ein nächster wichtiger Punkt ist die Steuerreform. Die Bundesregierung hat bereits in den Koalitionsverhandlungen festgelegt, dass es eine umfangreiche Steuerreform ge­ben wird, die 2019 erarbeitet werden und 2020 in Kraft treten soll. Schwerpunkt dieser Steuerreform wird die weitere Entlastung der Österreicherinnen und Österreicher sein. Zudem wird diese Steuerreform auch ökologische Elemente enthalten wie beispiels­weise die Streichung der Eigenstromsteuer für selbst erzeugten und verbrauchten Strom.

 


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