13.20

Abgeordneter Hermann Brückl (FPÖ): Frau Präsident! Geschätzter Herr Bundesmi­nister! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Professor Rossmann, weil Sie jetzt so getan haben, als schafften wir die erste Säule unseres Pensionssystems ab: Also das tun wir definitiv nicht – nur damit das auch klargestellt ist –, wir stärken die zweite Säu­le! Darum geht es! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Ich möchte auch nur ganz kurz auf dieses Argument, warum man dieses Gesetz, die Umsetzung dieser Richtlinie, hier ablehnt, eingehen. Es geht um den Wegfall der quan­titativen Grenzen: Auch schon bisher gab es, wie wir gehört haben, bei den Veranla­gungen eine Grenze von 70 Prozent für Aktien und Wertpapiere und maximal 30 Pro­zent bei Fremdwährungen. Neu ist eben, dass diese Grenzen fallen – und das tun sie aus guten Gründen! Die Entwicklung auf den Kapitalmärkten in den letzten Jahren hat gezeigt, dass diese Grenzen dem Ziel einer sicheren und Ertrag bringenden Veranla­gung ganz einfach entgegenstehen. (Abg. Krainer: Aber woher haben Sie das?)

Einerseits fallen unter diese 70-Prozent-Grenze Aktien und Unternehmensanleihen, die hier summiert werden, aber gerade diese sind es, die den Pensionskassen und damit auch den Arbeitnehmern die Erträge gebracht haben. Andererseits ist es so, dass Staatsanleihen von bester Bonität zwar sicher sind, aber keine Erträge abwerfen, eher noch belastend wirken. Gewinnbringende Anleihen, und das wissen wir alle, können durchaus wesentlich risikoreicher sein als gute Unternehmensanleihen. – Das ist hier berücksichtigt. Also so zu tun, als ob man das Pensionssystem völlig an den Abgrund fährt, ist überzogen und stimmt ganz einfach nicht. (Zwischenruf des Abg. Krainer.)

Auch die Begrenzung der Fremdwährung hat sich als hinderlich herausgestellt, da dort, wo Gelder nicht in Euro veranlagt wurden und man sie sozusagen absichern musste, einfach auch Kurssicherungsgeschäfte wiederum zulasten der Erträge gegangen sind.

Schließlich waren die bisherigen Grenzen – das ist an sich das, was den Tatsachen, was der Realität am nächsten kommt – schlichtweg und ganz einfach nicht geeignet, Veranlagungsverluste wirksam zu verhindern. In Wirklichkeit dienten also diese Gren­zen tatsächlich nur der Beruhigung.

Jetzt wird zur Absicherung eine Selbstbindung eingeführt, und zwar durch die Imple­mentierung von schriftlichen Leitlinien – auch das sollte hier noch einmal erwähnt wer­den.

Zum Abschluss darf ich dann noch den römischen Philosophen Seneca zitieren, der gemeint hat, wir können zwar nicht den Wind bestimmen, aber wir können die Segel richtig setzen. (Abg. Noll: Wir wissen, wie er geendet hat!) – Das tun wir in diesem Fall, und deswegen bitten wir auch um Ihre Zustimmung. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

13.23

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Rossmann zu Wort gemeldet. Ich nehme an oder, besser gesagt, ich setze voraus, dass Sie die Bestimmungen betreffend eine tatsächliche Berichtigung kennen. – Bitte.