17.40

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Zurück zur Indexierung der Familienbeihilfe; wir können ein paar Dinge einfach noch einmal zusammenfassen.

Faktum ist: Familienbeihilfe ist eine Sozialleistung und kein Lohnbestandteil. Ich glau­be, das ist, nach einigen Redebeiträgen, wichtig festzuhalten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Faktum ist, dass die Europäische Union England, bevor ein Austritt aus der Europäi­schen Union beschlossen wurde, in Aussicht gestellt hat, die Indexierung der Familien­beihilfe anzuerkennen. Ja, wenn es für Großbritannien gegolten hat, warum soll es dann eigentlich für uns nicht gelten? Daher ist dieser Weg richtig. (Beifall bei Abgeord­neten der ÖVP.)

Faktum ist – weil immer wieder die Pflegerinnen genannt werden und es heißt, es würden keine mehr kommen –, es ist zwar nett, wenn man Umfragen präsentiert, die besagen, dass 30 Prozent der Pflegerinnen nicht mehr kommen werden, wenn nur 25 Prozent der Pflegerinnen Kinder unter 18 Jahren haben, bei denen es um Familien­beihilfe geht, also das passt irgendwie nicht ganz zusammen. (Beifall bei Abgeord­neten der ÖVP.)

Faktum ist auch, dass die Bevölkerung ganz klar dahintersteht, dass die Indexierung der Familienbeihilfe der richtige Weg ist, unabhängig von den Einsparungen. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Unter diesen Tagesordnungspunkten beschäftigen wir uns auch mit einem Antrag, der von den NEOS gekommen ist, den wir heute eigentlich ablehnen. Es ist durchaus in­teressant, dass man seit dem Jahr 2015 die Familienbeihilfe digital, also online, be­antragen kann, das geht relativ einfach, und es gibt bereits fast 300 000 Fälle, in denen die Familienbeihilfe online angefordert wird. Die stichprobenartige Kontrolle des Rech­nungshofes hat ergeben, dass es keine Fehler bei der Auszahlung gegeben hat, was unterstreicht: Vereinfachung in der Verwaltung kann sehr gut funktionieren.

Wir sollten im Sinne der Familien nicht vergessen: Ein wesentlicher Meilenstein wird mit 1.1.2019 umgesetzt, nämlich der Familienbonus, und das unterscheidet uns natür­lich ideologisch. Da kann man ganz ruhig ein bisschen in die Geschichte schauen. So wie es vor 2000 nicht möglich gewesen wäre, Kinderbetreuungsgeld einzuführen – das war 2000 dann möglich –, so ist es jetzt in dieser Konstellation von ÖVP und FPÖ möglich, den Familienbonus für jene Familien einzuführen, die Einkommen- und Lohn­steuer bezahlen. Das sollte man nie ganz vergessen. Für alle Familien, die Lohn- und Einkommensteuer bezahlen, gibt es den Familienbonus. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Frau Bundesminister, man kann durchaus herzlich zu dem gratulieren, was heute Vor­mittag im Ministerrat beschlossen wurde: das Kinderbetreuungspaket. Aus Sicht der Gemeinden halte ich fest: Vor einigen Monaten hätten wir uns dieses Ergebnis ge­wünscht. Wichtig ist aber, dass es mit Anfang September wirksam wird, auch wenn wir es im November 2018 beschließen, und vor allem der Inhalt ist das Wesentliche. Es ist ein sehr, sehr gutes Paket. Wenn in der Zukunft bis zum Kindergartenjahr 2021/2022 eigentlich um 38 Millionen Euro mehr pro Jahr bezahlt wird oder mehr in den Topf hineinkommt und es um 180 Millionen Euro pro Jahr geht, verbessern wir die Verein­barkeit von Familie und Beruf wesentlich. Wir setzen damit ein klares Zeichen in Rich­tung Wahlfreiheit für die Familien, und das ist uns wichtig. – Herzliche Gratulation und danke dafür. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

17.43

Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Ricarda Berger. – Bitte.