Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wird seitens der Berichterstatter ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Damit kommen wir zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 10: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz, das Einkommensteuergesetz und das Entwicklungshelfergesetz geändert werden, in 290 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Sieber, Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.
Ich werde daher zunächst über die vom Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Sieber, Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Artikel 3 eingebracht.
Wer diesem seine Zustimmung erteilt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfs samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 11: Antrag des Ausschusses für Familie und Jugend, seinen Bericht 291 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer sich für die Kenntnisnahme des Berichtes ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Danke, damit ist auch dieser mehrheitlich angenommen.