19.30

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesmi­nister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! (Ruf bei der FPÖ: Jetzt kommt einmal ein konstruktiver Beitrag!) – Immer konstruktiv!

Ich fange bewusst positiv an: Ich halte es für wichtig, dass man sich große Ziele steckt. 5G wird die Art und Weise, wie unsere Wirtschaft funktioniert, hoffentlich positiv verän­dern, wenn wir diese Chancen offensiv aufnehmen und Österreich die Rahmenbedin­gungen dafür schafft. Das ist einmal grundsätzlich zu begrüßen, da sind wir über alle Parteigrenzen hinweg d’accord. Was nicht ganz ideal funktioniert hat, war der Prozess im Ausschuss. Das können wir offen sagen.

Diese Novelle zum Telekommunikationsgesetz hätte die Grundlagen schaffen sollen, doch da ist diesmal – sagen wir es holprig so – einiges danebengegangen. Es hat nicht ganz optimal funktioniert, Kollege Hoyos hat es schon angesprochen. Es hat eine ganze Lawine an kritischen Stellungnahmen gegeben, es hat Änderungen nach der Begutachtungsfrist gegeben.

Das Beispiel mit der Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür hat natürlich viel Ver­trauen gekostet. Es bedeutet, dass man die Nutzungsdaten von uns allen, die wir im Internet unterwegs sind, auf den Verdacht hin, dass etwas passieren könnte, einfach sammeln würde. Kollege Stefan, Sie schauen schon, Sie hätten also keine Angst, dass man Ihre Nutzungsdaten im Internet kontrolliert? (Abg. Stefan: Wir sind da schon da­gegen, das haben wir ja gestrichen!) – Das wurde dann gestrichen, aber die Frage ist: Wie ist das hineingekommen? Es geht natürlich nicht, dass man kritische Stellungnah­men hat und dass dann irgendetwas in ein Gesetz hineingeschummelt wird in der Hoff­nung, es werde schon niemandem auffallen. – Das hat nicht funktioniert.

Dann war es der falsche Ausschuss. Im Ausschuss hat es dann noch einmal 24 Stun­den davor jede Menge Änderungen gegeben; Ausschussfeststellungen, weil man bis zum Schluss nicht genau gewusst hat, was ein Antennentragmast ist.

Ich halte das Thema aber für zu wichtig und glaube, dass wir dranbleiben sollten. Es hat in diesem ersten Anlauf nicht ganz gut funktioniert, aber das Thema ist zu wichtig, wir werden es gemeinsam hinbekommen.

Noch zwei Punkte, die mir persönlich im Telekommunikationsgesetz noch fehlen wür­den: Eines sind die Ping-Anrufe. Das ist eine Kostenfalle, die einfach erklärt ist: Du be­kommst einen Anruf von einer Nummer und denkst, das sei irgendein fremdes Ortsge­biet, dabei ist es ein Mehrwertdienstanbieter irgendwo im Ausland. Du rufst zurück und das Ganze kostet dich ein kleines Vermögen. Deutschland hat diese Sache so gelöst, dass Warnmeldungen vorgeschaltet werden.

Der zweite Punkt ist eine wichtige Initiative, die Landeshauptmann-Stellvertreter Schick­hofer in der Steiermark gemeinsam mit allen Katastrophenschutzreferentinnen und -re­ferenten der Bundesländer vorantreibt.

Ich darf dazu einen Entschließungsantrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Alarm-SMS im Katastrophenfall zum Schutz der Österreicherinnen und Österreicher!“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, wird aufgefordert, unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben im Zuge der zukünftigen Vergabe von Mobilfunkfrequenzen (5G) für alle neuen und be­reits bestehenden Mobilfunksysteme die Netzbetreiber dahingehend zu verpflichten, den für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden die Möglichkeit einer zellbezo­genen Informationsaussendung (‚Cell Broadcast Service‘) unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.“

*****

(Beifall bei der SPÖ.)

Einfach erklärt: Im Katastrophenfall ist es wichtig. Wir haben in einer Region in Kärnten einen Föhnsturm gehabt. Für alle Menschen, die sich im Gebiet der Funkzellen aufhal­ten, hätte die Behörden die Möglichkeit, sofort Alarmnachrichten, Verhaltensrichtlinien und Ratschläge abzusenden. Ich glaube, dass das Sinn macht, denn man könnte all die Menschen auch erreichen. Es wäre jetzt die große Chance, diesen Punkt aufzu­nehmen. Ich darf alle Parteien ersuchen, diese wichtige Initiative zum Schutz der ös­terreichischen Bevölkerung mit zu beschließen. (Beifall bei der SPÖ.)

19.33

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Unselbständiger Entschließungsantrag

§ 55 GOG-NR

der Abgeordneten Philip Kucher, Mario Lindner, Genossinnen und Genossen

betreffend „Alarm-SMS im Katastrophenfall zum Schutz der Österreicherinnen und Ös­terreicher!“

Eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 15 in der 43. Sitzung des Nationalrates: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (257 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003, das Funkanlagen-Markt überwachungs-Gesetz, das Funker-Zeugnisgesetz 1998, das Postmarktgesetz, das Gebäude- und Wohnungsregister-Gesetz und das Komm Austria-Gesetz geändert wer­den (315 d.B.)

Schwere Gewitter, Hagel und Muren-Abgänge – die heftigen und zunehmenden Kata­strophenfälle gerade der letzten Jahre unterstreichen die Notwendigkeit, seitens staat­licher Stellen im Ernstfall rasch die Bevölkerung informieren zu können.

Eine zentrale Möglichkeit dafür stellt die Implementierung eines „Cell Broadcast Ser­vice“ (Alarm-SMS-System) dar. Nach Israel, den USA und Japan könnte Österreich ei­nes der ersten Länder der Welt sein, das diesen modernen Alarmierungsstandard für die Zivilbevölkerung umsetzt. Dieses Service ermöglicht es den Behörden, im Kata­strophenfall alle in einer Funkzelle eingebuchten Endgeräte zeitgleich per Text-Nach­richt zu kontaktieren und zu warnen. Der zentrale Vorteil eines „Cell Broadcast Service“ gegenüber anderen Möglichkeiten der Alarmierung (beispielsweise durch Handy-Apps o.ä.) liegt vor allem darin, dass die Endnutzer keine Aktivitäten setzen müssen (wie et­wa sich eine Anwendung herunterzuladen).

Durch die unmittelbar bevorstehende Ausschreibung des neuen 5-G-Netzes bietet sich für den Bund die einmalige Gelegenheit, die Netzbetreiber zur unentgeltlichen Zurver­fügungstellung dieses Dienstes zu verpflichten. Eine nachgelagerte Implementierung bzw. ein nachträglicher Einkauf dieses wichtigen Service wären für die öffentliche Hand mit großer Sicherheit mit enormen Kosten verbunden. Im Sinne eines sparsamen und effizienten Umgangs mit Steuerfeld ergibt sich die dringende Notwendigkeit, seitens des Bundes die Umsetzung eines „Cell Broadcast Service“ in die 5-G-Ausschreibung aufzunehmen.

Die Bundesländer haben die Bundesregierung daher bereits in einer gemeinsamen Länderstellungnahme dringend zur Implementierung eines „Cell Broadcast Service“ im Zuge der anstehenden 5-G-Ausschreibung aufgefordert. In Staaten, die auf diese Form der Informations-Aussendung zurückgreifen können, zeige sich, „dass diese aus den Bereichen Sicherheit und Katastrophenhilfe nicht mehr wegzudenken ist und einen wichtigen Bestandteil in der Bewältigung von Krisensituationen durch Einbeziehung und Beteiligung der Bevölkerung darstellt.“

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, wird aufgefordert, unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben im Zuge der zukünftigen Vergabe von Mobilfunkfrequenzen (5G) für alle neuen und bereits bestehenden Mobilfunksysteme die Netzbetreiber dahingehend zu verpflichten, den für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden die Möglichkeit einer zellbezo­genen Informationsaussendung („Cell Broadcast Service“) unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.“

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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der Antrag ist ausreichend unterstützt, wurde ord­nungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ottenschläger. – Bitte.