20.16
Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher! Mein Heimatland Tirol ist ja ganz unbestritten das Tourismusland schlechthin, und daher spielt bei uns die Seilbahnwirtschaft eine besondere Rolle. (Abg. Leichtfried: Na, die Steiermark! – Abg. Zanger: Die Steiermark ist auch nicht so schlecht!) – Na ja, jetzt hören Sie einmal zu, Herr Kollege, dann können wir uns nachher noch vertiefen, wer wichtiger ist.
In meinem Wahlkreis, dem Tiroler Oberland, befinden sich rund 37 Prozent aller Tiroler Anlagen. Für die Wintersaison 2017/18 haben die Tiroler Seilbahnunternehmen insgesamt rund 300 Millionen Euro in Sicherheit der Anlagen, in Komfort, in Beschneiungsanlagen, Pisten, Parkplätze, Pistengeräte, Gastronomie und Kassensysteme investiert.
Die Umsätze der Tiroler Seilbahnunternehmen machen fast genau 50 Prozent der Gesamteinnahmen aller Seilbahnunternehmen Österreichs aus. Tausende Tiroler Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sind bei diesen Unternehmen beschäftigt. Daher ist es mir als Tiroler Abgeordneter eine besondere Freude, dieses Gesetz heute unterstützen zu können. Dieses Gesetz ist ein Musterbeispiel für Verwaltungsvereinfachung und Praxisnähe bei gleichzeitiger Sicherstellung von hohen Sicherheitsniveaus und einer Harmonisierung betreffend die Vollziehung innerhalb der EU-Mitgliedstaaten.
Seilbahnen ermöglichen den Menschen ganz besondere Bergerlebnisse, und das nicht nur Sportlern, sondern auch und im Speziellen geh- oder bewegungsbeeinträchtigten Menschen, die sonst keine Möglichkeit hätten, diese Glücksgefühle zu erleben. Daher ist es uns besonders wichtig, dass diese Verkehrsmittel so nachhaltig und sicher bleiben, wie sie es bei uns in Österreich schon seit Jahrzehnten sind. Ich bin überzeugt davon, dass uns dies mit der gegenständlichen Vorlage gelungen ist. (Beifall bei der ÖVP.)
Trotzdem war es aber auch möglich, für die Betreiber Vereinfachungen herbeizuführen. Ich möchte jetzt nicht noch einmal darauf eingehen, meine Kollegen haben das in ihren Beiträgen schon detailliert dargestellt. Was mir aber auch wichtig ist, ist, dass die Zulassung der verantwortlichen Betriebsleiter in Zukunft durch Betriebsleiterpatente geregelt wird. Es wird möglich sein, BetriebsleiterstellvertreterInnen in unbegrenzter Anzahl zu beschäftigen. Damit wird für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mehr Flexibilität bei der Festlegung des Dienstplans geschaffen, zum Beispiel bei Urlaub und Krankenstand. (Beifall bei der ÖVP.)
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen, das Gesetz dient also sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, als auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern. Es ist ein Gewinn für uns alle und deshalb absolut zu begrüßen. – Danke schön! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)
20.20
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Pewny. – Bitte, Herr Abgeordneter.