20.20

Abgeordneter Ing. Christian Pewny (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Seilbahnwirtschaft stellt einen aus Österreich nicht mehr wegzudenkenden Wirtschaftsfaktor dar. Über 2 900 Liftanlagen schaffen eine Wertschöpfung von 4,3 Milliarden Euro. Im Übrigen wurde die erste Seilbahn in Österreich 1926 gebaut, es war eine Seilschwebebahn auf die Rax. (Ruf: In Niederösterreich!) – Niederösterreich, Entschuldigung. (Abg. Leicht­fried: Wir hätten gedacht im Burgenland!)

Sowohl für den Winter- als auch für den Sommertourismus ist die Erschließung der Berge von großer Bedeutung, so auch in meinem Heimatbundesland Salzburg. Im­merhin schafft Österreichs Seilbahnwirtschaft über 100 000 Arbeitsplätze und macht jährlich Abertausende Urlauber glücklich. Österreichs Seilbahnen tragen aber nicht nur zur Sicherung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum bei, sondern wirken damit auch gegen die Abwanderung. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Um das Seilbahngesetz an die geltenden EU-Bestimmungen anzupassen, soll nun eine Gesetzesnovelle beschlossen werden. Mit dem neuen Seilbahngesetz kommt es zu einer Trennung von den technischen Erfordernissen für den Betrieb einer Seilbahn und der Konzession, welche die Befugnis verleiht, eine Seilbahn zu errichten und zu betreiben. In Zukunft soll für alle Seilbahnsysteme eine Konzessionsdauer von 50 Jah­ren gelten, wobei jedoch nach 40 Jahren und dann in weiterer Folge in einem 30-Jahr-Rhythmus eine Generalrevision stattfinden muss.

Des Weiteren sieht die Gesetzesnovelle unter anderem eine Anhebung der Zahl der Betriebsleiterstellvertreter von derzeit maximal drei auf eine unbegrenzte Anzahl vor. Damit wird den Seilbahnbetreibern mehr Flexibilität bei der Erstellung des Dienstplans ermöglicht.

Auch sicherheitstechnische Neuerungen sind in der Gesetzesnovelle vorgesehen. Wie wichtig Sicherheit im Bereich der Seilbahnwirtschaft ist, hat uns das Unglück der Glet­scherbahn Kaprun in meinem Heimatbundesland gezeigt. Die Brandkatastrophe der Standseilbahn im Jahr 2000, die 155 Menschen das Leben gekostet hat, wurde nicht nur zu einem tragischen und untrennbaren Teil der Geschichte Kapruns, sondern führ­te 2003 zu jenem Seilbahngesetz, das nun novelliert wird. So sind zukünftig auch die nicht öffentlichen Seilbahnen, bei denen Personenbeförderungen stattfinden, einer Ge­neralrevision zu unterziehen und das bisherige Strafausmaß bei Verstößen gegen das Seilbahngesetz wird erhöht. Dies geschieht einerseits im Sinne einer Wertanpassung, andererseits, da sich gezeigt hat, dass dieses nicht ausreichend abschreckend bemes­sen war.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses Gesetz ist ein gutes Gesetz. Das ist jedoch nicht die Hauptsorge der Seilbahnunternehmer, sondern das sind die langwie­rigen und schwierigen UVP-Verfahren; aber das ist ein anderes Kapitel. – Danke. (Bei­fall bei FPÖ und ÖVP.)

20.24

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Schmiedlechner. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.