20.28

Abgeordneter Mag. (FH) Maximilian Unterrainer (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren auf den Rängen und vor den Bildschirmen! Mit der Schifffahrtsrechtsnovelle werden wir heute Änderungen im Schifffahrtsgesetz und im Seeschifffahrtsgesetz beschließen. Dazu ge­hört unter anderem auch die Anpassung der Bestimmungen an den Europäischen Code für Binnenwasserstraßen, was wir Sozialdemokraten natürlich sehr begrüßen.

Weiters beinhaltet diese Novelle Klarstellungen zum Erwerb der Befähigungsausweise zum Führen von Jachten auf See, Klarstellung über die Anwendbarkeit österreichi­schen Seeschifffahrtsrechts, Zumessung von Bescheidqualität für die Urkunde See­brief, Einführung des Seebriefs für Schlauchboote, Verfahrenskonzentration und Ver­waltungsvereinfachungen, Veröffentlichungen von Verkehrsinformationen auf elektroni­schem Wege sowie die Einführung der Verwendung von Alkovortestgeräten bei Rou­tinekontrollen. Diese Anpassungen sind ausnahmslos zu befürworten.

Als Tourismussprecher möchte ich einen Punkt besonders hervorheben, und zwar die Sicherheit der Menschen und den Konsum von Alkohol. Alles, was die Sicherheit für den Einzelnen und die Einzelne erhöht, rettet im Extremfall auch Leben. Vor allem wenn es um Alkohol geht, hört der Spaß spätestens dann auf, wenn aufgrund von un­gezügeltem Alkoholkonsum andere Menschen gefährdet werden. Es verhält sich künf­tig bei der Schifffahrt genauso wie jetzt bereits im Straßenverkehr: Es können künftig Alkoholkontrollen mit einfachen Messgeräten auch bei Routinekontrollen durchgeführt werden.

Der Punkt ist, dass auch in der Schifffahrt das Bewusstsein dafür geschaffen wird, wie mit Alkohol am Steuer umzugehen ist, und dass es nicht egal ist, ob man Alkohol kon­sumiert oder nicht, wenn man ein Schiff führt. Es reicht nämlich schon ein kleines Boot, auf dem Menschen zum Beispiel Spaß haben, Alkohol genießen und ausgelassen fei­ern, und durch eine kleine Unachtsamkeit oder durch Leichtsinn ist plötzlich alles an­ders. Eine kurze Unachtsamkeit, ein kleines Hoppala passiert, es geht eine Person über Bord und die Tragödie nimmt ihren Lauf.

Ich bin aber zuversichtlich, dass mit den Alkoholkontrollen auch der Alkoholkonsum in Summe geringer werden wird, und hoffe, dass es nicht daran scheitert, dass das Per­sonal fehlt, um das dann auch zu überprüfen. Es ist wichtig, dass nun auch im Bereich der Seefahrt, in der Binnenschifffahrt die Gefahren von Alkohol am Steuer an Beach­tung gewinnen und ins Bewusstsein gerückt werden. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir alle haben mit Sicherheit noch einen Unfall aus jüngerer Vergangenheit sehr prä­sent: Eine honorige Runde tankt ordentlich Rum, Wein, Bier und so weiter, dann rauf auf ein 335-PS-Geschoß und raus auf den Wörthersee. Durch den Alkohol ermutigt und ein paar spektakuläre Turns später ist es passiert: Ein Bauunternehmer wird bei einem sogenannten Powerturn aus dem Boot geschleudert. Dem nicht genug, legt man – offensichtlich durch den Alkohol benebelt und in der Entscheidungskraft stark eingeschränkt – den Rückwärtsgang ein, und dabei geschieht das Unfassbare, denn der über Bord Gegangene gerät auch noch in die Schiffsschraube und stirbt bei diesem tragischen Zwischenfall.

Für Unfälle mit Booten im Zusammenhang mit Alkohol gibt es noch unzählige, unzähli­ge Beispiele. Gerade dieser Vorfall, den ich soeben geschildert habe, zeigt, wie wichtig diese Änderungen im Schifffahrtsgesetz wirklich sind, vor allem dann, wenn es um die Erhöhung der Sicherheit von Leben und Leib geht. Es ist uns Sozialdemokraten wich­tig, dass internationale Normen – verkehrsrelevante Sicherheitsbestimmungen und Kontrollen – grundsätzlich umgesetzt werden, und deshalb stimmen wir dieser Geset­zesnovelle in vorliegender Form vollinhaltlich zu. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

20.31

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Rädler zu Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Ruf bei der SPÖ – zu dem das Rednerpult niedriger stellenden Abg. Rädler –: Er genießt das!)