20.36

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Wir haben es vom Vorredner schon gehört, dass diese Schifffahrtsgesetzes­novelle Teil eines größeren Ganzen ist, nämlich der Schifffahrtsrechtsnovelle 2018, die wiederum im Zeichen der Verwaltungsvereinfachung, der Verkehrssicherheit und der Harmonisierung internationaler Vorschriften steht. Ein wesentlicher Punkt in Bezug auf Hebung der Verkehrssicherheit ist, dass man nunmehr eine nicht anlassbezogene Überprüfung eines Schiffsführers auf Alkoholbeeinträchtigung machen darf.

Das, was im Straßenverkehr gang und gäbe ist, nämlich dass man einen Verkehrsteil­nehmer nicht anlassbezogen auf Alkohol kontrolliert, wird nun auch für die Seeschiff­fahrt möglich. Das ist ein ganz, ganz wichtiger Beitrag, weil ich glaube, dass die Dun­kelziffer der Fahrten unter Alkoholbeeinträchtigung gerade im Bereich der Schifffahrt recht groß ist. Wenn man sich die Statistik anschaut, so waren allein bei der Schifffahrt auf der Donau 10 Prozent der Unfälle zumindest auf Alkoholbeeinträchtigung zurückzu­führen.

Ein Beispiel für eine Verwaltungsvereinfachung ist, dass es Verfahrenskonzentrationen geben soll, zum Beispiel immer dann, wenn bei einer Veranstaltung mehrere Behörden zuständig sind. Man verhindert damit einen Canossagang, weil eine Behörde zuständig ist, die entscheidet.

Eine weitere Neuerung ist der Seebrief für Schlauchboote. Es ist Faktum, dass die Zahl der eingesetzten Schlauchboote und der Schlauchbootfahrer immer mehr zunimmt. In­dem man nun den Seebrief – der an und für sich Bescheidqualität hat – auch für diese Schlauchbootfahrer ermöglicht, erspart man sich eigentlich wieder einen Verfahrens­schritt, indem man den Befähigungsnachweis wieder zurückgeben muss, obwohl er so­wieso abläuft. Auch da versucht man also, verwaltungsökonomisch zu arbeiten.

Es ist auch sichergestellt, dass weiterhin ein hoher Ausbildungsstandard für die Befähi­gung zur Seeschifffahrt gegeben ist. In Österreich finden im Jahr 1 500 Prüfungen für eine Lizenz statt. Diese Prüfungen werden von Organisationen durchgeführt, die sie an und für sich privatrechtlich abnehmen, die aber das Prozedere so festgelegt haben und bei denen der Ausbildungsstandard so gut ist, dass es möglich ist, mit diesen Befähi­gungsausweisen sozusagen ein staatliches Zertifikat zu bekommen.

Als Beispiel möchte ich nur den MSVÖ, das ist der Motorbootsport und Seefahrts Ver­band Österreich, oder den – der ist mir sehr nahe – Österreichischen Segel-Verband nennen. Diese Organisationen machen nebst anderen 13 – insgesamt sind es 15 – so­zusagen die Vorarbeit für unsere österreichischen Behörden.

Ich finde, dass das wiederrum ein sehr gutes Gesetz ist. Es zeigt, dass es möglich ist, auf der einen Seite den Antragstellern entgegenzukommen. Es hebt die Sicherheit, die Verkehrssicherheit. Daher sage ich: Danke, Herr Minister Hofer, dass wir wieder ein Stück weiter auf dem Weg der Vernunft und der ökonomischen Vollziehung von Geset­zen sind! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

20.40

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster hat sich Bundesminister Hofer zu Wort gemeldet. – Bitte sehr, Herr Bundesminister.