20.43

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Frau Präsident! Frau Präsident des Rechnungs­hofes! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! In der Presse wurde geschrieben: „Zu hohe Chef-Gagen im gemeinnützigen Wohnbau“; „Die Prüfer empfehlen präzisere Fest­legungen und Definitionen der Gagen sowie den Verzicht auf Sonderregelungen, um künf­tig Überschreitungen zu vermeiden.“

Der Rechnungshof hat also die gemeinnützigen Wohnbauträger – vier an der Zahl – von April 2016 bis Juni 2016 geprüft. Er hat dabei die Bezüge der Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer unter die Lupe genommen. Betroffen hat diese Prüfung die Ge­meinnützige Donau-Ennstaler Siedlungs-Aktiengesellschaft, die Gemeinnützige Woh­nungsgesellschaft der Stadt Linz, die Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesell­schaft der Wiener Stadtwerke sowie die Vorarlberger gemeinnützige Wohnungsbau- und Siedlungsgesellschaft.

Ziel war es, die Aktivbezüge zur Angemessenheit der erbrachten Leistung bei diesen Wohnbauvereinigungen in Vergleich zu setzen. Geprüft wurden auch Prämien und Son­derzahlungen sowie die Altersvorsorge und gesetzliche oder auch einzelvertragliche Pensionsleistungen.

Kurz und bündig kann man sagen, dass teilweise die Bezügeobergrenze von Bundes­beamten in der höchsten Funktionsstufe, die derzeit 144 000 Euro pro Jahr beträgt, überschritten wurde. Es wurden statt Überstundenpauschalen teilweise Verwendungs­zulagen gewährt. Es hat da einen Fall – der ist in der Ausschusssitzung intensiv dis­kutiert worden – von bis zu 17 Monatsgehältern pro Jahr gegeben, und aktiv wurden natürlich die Bezugsgrenzen überschritten.

Die vertraglichen Regelungen wurden unterschiedlich gestaltet. Die Vertragsschablo­nenverordnung des Bundes wurde in fast keinem Fall angewendet und es gab zusätz­liche Vergünstigungen wie Abfertigungen, Jubiläumsgelder, höhere Urlaubsansprüche, automatische Bezugsanpassungen, Bilanzgelder, Tantiemen und Prämien.

Insgesamt zeigt dieser Rechnungshofbericht, dass es durchaus Handlungsbedarf gibt. Es wurde in der Ausschusssitzung ja oft angesprochen, dass es vom Rechnungshof 31 Schlussempfehlungen gegeben hat, wobei fünf direkt an das Ministerium ausge­sprochen worden sind. Unsere Frau Bundesminister hat im Ausschuss klar mitgeteilt, dass es beim Bezügerecht eine Änderung geben wird, es soll je nach Verantwortung und Größe der Gesellschaft unterschiedliche Obergrenzen geben.

Abschließend kann man sagen, dass es grundsätzlich wohl so ist, dass wir gerade in diesem Bereich gute Leute haben sollten, die ordentlich bezahlt werden sollten, aber dass es Gagen geben soll, die auch im Verhältnis zu den erbrachten Leistungen ste­hen. Künftig sollten Sonderleistungen möglichst vermieden werden, trotzdem sollten die Gehälter in einem ausgewogenen Verhältnis zur Verantwortung stehen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

20.47

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Greiner zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Abgeordnete.