22.10

Abgeordneter Erwin Preiner (SPÖ): Herr Präsident! Frau Präsidentin des Rech­nungshofes! Kolleginnen und Kollegen! Ich beziehe mich auf den Rechnungshofbericht betreffend Gartenbauzentrum Schönbrunn; Gewinnung von Orthofotos auf Ebene des Bundes.

Der Rechnungshof überprüfte im vergangenen Jahr, im März und April 2017, die Ge­barung des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft im Zusammenhang mit der Pflege und Erhaltung historischer Gärten und Pflanzensammlungen im Eigentum des Bundes. Ziele dieser Gebarungsprüfung waren die Bewertung der Zusammenlegung der Höheren Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Gartenbau mit den Österreichi­schen Bundesgärten, die Bewertung der Aufgabenerfüllung sowie der finanziellen Si­tuation. Der überprüfte Zeitraum umfasste die Jahre 2013 bis Beginn 2017.

Der Rechnungshof stellte diesbezüglich fest, dass die Kosten für Forschung bei der Bundeslehr- und Forschungsanstalt teilweise nicht nachvollziehbar waren, die Aufga­ben der Bundesgärten nicht gesetzlich definiert waren und der Betrieb der Werkstätten weder dem Stand der Technik noch einer geordneten Verwaltung entsprach.

Kolleginnen und Kollegen! Des Weiteren sprach der Rechnungshof sage und schreibe 69 Empfehlungen für den Bereich des ehemaligen Ministeriums für Land- und Forst­wirtschaft aus. Ich möchte Ihnen hier nur einen kurzen Auszug aus diesen Empfeh­lungen darbieten:

Das Aufgabenspektrum der Bundesgärten sollte genau definiert werden.

Vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort – das ist in diesem Fall das Nachfolgeministerium des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, weil es von diesem manche Agenden übernommen hat – sollten möglichst genaue und aktuelle Planunterlagen der von den Bundesgärten betreuten Liegenschaften eingefor­dert werden.

Der Bewertungsschlüssel für die Botanischen Sammlungen sollte überarbeitet werden.

Und es wäre natürlich auch eine Analyse des Personalbedarfs durchzuführen.

Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Ich glaube, es wäre nicht schlecht, wenn Sie uns darüber informieren würden, wie viele Empfehlungen davon bereits umgesetzt sind beziehungsweise sich in Umsetzung befinden.

Noch ein kurzes Wort zur Gewinnung von digitalen Luftbildern und Orthofotos: Diesbe­züglich gab es zwischen 2013 und 2015 Überflüge über das gesamte Bundesgebiet. Es wurde festgestellt, dass die Luftbilder qualitativ bessere Bilder als Satellitenbilder sind. Das kann unter Umständen auch ausschlaggebend dafür sein, dass der EU-Rechnungshof meinte, dass es zu Ungereimtheiten bei der Flächenförderung von Alm­flächen gekommen ist, und im laufenden Jahr 2018 die große Gefahr besteht, dass sei­tens der Republik Österreich ein hoher Betrag – man spricht von 7, 8 oder sogar 9 Mil­lionen Euro – an die EU refundiert werden muss, und dies natürlich nicht von den be­troffenen Betrieben, sondern von der öffentlichen Hand, der Republik Österreich.

Kolleginnen und Kollegen, das ist Geld unserer österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler! (Beifall bei der SPÖ.)

Ich denke, Frau Rechnungshofpräsidentin, diesbezüglich müsste noch eine Follow-up-Prüfung erfolgen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Eßl: Herr Kollege, hast du geschlafen, als wir das ...gesetz geändert haben? – Abg. Preiner – auf dem Weg zu seinem Sitzplatz –: Fühlst du dich betroffen, Herr Kollege?)

22.13

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Lintl zu Wort gemeldet. – Bitte.